Herzlich Willkommen, bei dem führenden nordhessischen Grünstromanbieter aus der Region.
Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht.
Im Falle einer Preisanpassung Ihrer derzeitigen Konditionen steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Preisanpassung bekommen Sie von Ihrem derzeitigen Lieferanten schriftlich mitgeteilt, in diesem Schreiben ist meist auch ein Termin genannt, bis zu welchem Zeitpunkt das Sonderkündigungsrecht wahrgenommen werden kann.
ACHTUNG:
Als Faustformel gilt: Sollte Ihr Stromversorger die Preise erhöhen, so haben Sie bis zum Tag bevor die Preiserhöhung in Kraft tritt, ein fristloses Sonderkündigungsrecht.
Zum Beispiel: Die Preiserhöhung tritt zum 01.06. in Kraft, so können wir für Sie bis zum 31.05. kündigen.
Weitere Informationen zum Thema Lieferantenwechsel finden Sie hier.





