Der Wechsel Ihres Energieversorgers ist völlig unkomplizert. Sie brauchen keine Angst davor zu haben eines Tages im Dunkeln zu stehen. Im folgenden haben wir die häufigsten Fragen zum Thema Lieferantenwechsel zusammengefasst. Für weitere Anfragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner im Servicecenter gern zur Verfügung KONTAKT.
Wann kann ich meinen Energielieferanten wechseln?
Der Wechsel vom derzeitigen Energielieferanten ist abhängig von der Laufzeit ihres Energieliefervertrages. Hierbei sind auch eventuell geregelte Kündigungsfristen und eine stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses bei Nichtkündigung zu beachten, Aufschluss über diese Fristen geben Ihnen die AGB's zu Ihrem derzeitigen Stromliefervertrag. Sollten bei Ihnen Unklarheiten bei der Interpretation des "Kleingedruckten" Ihres Altvertrages auftreten, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter gern weiter.
Sonderkündigungsrecht
Im Falle einer Preisanpassung Ihrer derzeitigen Konditionen steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Preisanpassung bekommen Sie von Ihrem derzeitigen Lieferanten schriftlich mitgeteilt, in diesem Schreiben ist meist auch ein Termin genannt, bis zu welchem Zeitpunkt das Sonderkündigungsrecht wahrgenommen werden kann.
ACHTUNG:
Als Faustformel gilt: Sollte Ihr Stromversorger die Preise erhöhen, so haben Sie bis zum Tag bevor die Preiserhöhung in Kraft tritt, ein fristloses Sonderkündigungsrecht.
Zum Beispiel: Die Preiserhöhung tritt zum 01.06. in Kraft, so können Sie bis zum 31.05. kündigen.
Muss ich meinen Altvertrag selber kündigen?
Nein, Ihr bestehender Liefervertrag muss nicht durch Sie persönlich gekündigt werden, diese Formalität erledigen wir in Vollmacht auf elektronischem Wege für Sie. Aufgrund bestehender Fristen seitens der Bundesnetzagentur ist es auch sinnvoll Ihren Altvertrag durch uns kündigen zu lassen, um eine eventuelle Ersatzversorgung durch den Grundversorger in Ihrem Netzgebiet zu vermeiden.
Wann benötigen Sie als mein neuer Energielieferant meinen Stromlieferantrag?
Der Lieferantenwechsel unterliegt 10 Werktagen und ist untermonatlich möglich. Neben dieser Frist sind die Termine zur Kündigung des Altvertrages zu beachten.
Wer ist mein Ansprechpartner bei einem Stromausfall?
Im Falle einer Störung in der Energieversorgung ist Ihr Netzbetreiber weiterhin Ihr Ansprechpartner.






