Stadtwerke Wolfhagen Service
Stadtwerke Wolfhagen WhatsApp
Stadtwerke Wolfhagen Portal

Die Mehrwertsteuer auf Erdgas steigt zum 1. April

Beantragen Sie hier Ihre Zwischenrechnung und sichern Sie sich den Steuervorteil bis 31. März 2024.

Das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ definiert den Zeitraum, in dem der geringere Steuersatz gilt, eindeutig: Der Umsatzsteuersatz ist für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 gesenkt.

Konkret heißt das für Kunden der Stadtwerke Wolfhagen GmbH: Jede Erdgasrechnung, die innerhalb dieses Zeitraums geschrieben wird, weist 7 Prozent Mehrwertsteuer aus. Aus diesem Grund bitten wir Ihnen an, eine Zwischenrechnung zu erstellen. Die Zwischenrechnung sichert Ihnen den günstigen Steuersatz. Diese Rechnung wird erst im Zuge der nächsten Turnusrechnung fällig. Es entstehen Ihnen also keinerlei zusätzliche Kosten nicht.

► Bitte füllen Sie vor dem 19. April 2024 das unten stehende Formular aus und senden es ab.
► Bitte teilen Sie uns im zweiten Schritt  aktuelle Zählerstände Ihrer Verbrauchsstelle mit. Sie werden automatisch zur bequemen Online-Erfassung weitergeleitet.

    Durch Klicken auf "Absenden" beantragen Sie Ihre Zwischenrechnung. Es öffnet sich das Fenster zur Zählerstandseingabe.

    Fragen und Antworten zur Zwischenrechnung im Zuge der Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes auf Erdgas zum 1. April 2024

    ► Warum ist eine Zwischenrechnung nötig?
    Die Zwischenrechnung sichert Ihnen den niedrigeren Mehrwertsteuersatz für Ihren Erdgasverbrauch bis zum 31. März 2024.
    Aufgrund der so genannten Stichtagsregelung gilt für die Abrechnung Ihrer Erdgaslieferung der Steuersatz, der am Rechnungsdatum gilt, für den gesamten abgerechneten Zeitraum. Ihre turnusmäßige Jahresrechnung erstellen wir mit Rechnungsdatum 31. Dezember und dem dann geltenden Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Diesen Satz müssen wir Ihnen auch für das Erdgas berechnen, das wir Ihnen in den ersten drei Monaten des Jahres 2024 liefern – es sei denn, wir rechnen es vorher in Form der Zwischenrechnung ab.

    ► Muss die Zwischenrechnung sofort gezahlt werden?
    Nein. Die Zwischenrechnung ermittelt die Kosten Ihres Erdgasverbrauch in den drei – kalten! – Monaten Januar, Februar und März 2024. Dementsprechend gehen wir davon aus, dass die Rechnung eine Nachzahlung ausweisen wird. Wir werden die Fälligkeit dieses Betrags so datieren, dass er erst im Zuge der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung oder Schlussrechnung fällig wird. Sofern Sie monatliche Abschlagszahlungen leisten, zahlen Sie dadurch auch den auf der Zwischenrechnung ausgewiesenen Betrag.

    ► Was kostet die Erstellung der Zwischenrechnung?
    Es kommen keine zusätzlichen Kosten auf Sie zu, wenn Sie uns mit der Erstellung der Zwischenrechnung beauftragen.

    ► Wie beantrage ich die Zwischenrechnung?
    Wir erstellen Ihnen Ihre Zwischenrechnung, wenn Sie dies beantragen, z.B. online. Dazu müssen Sie den QR-Code scannen, den wir Ihnen zugesandt haben.

    ► Ich kann zum 31. März keine Zählerstände übermitteln …
    Das ist kein Problem. Zählerstände, die uns vor oder nach dem 31. März 2024 erreichen, bieten eine sehr gute Basis für die Zwischenrechnung.

    ► Wann bekomme ich die Zwischenrechnung?
    Wir planen, die Rechnungen bis Ende April zu erstellen und Ihnen zu übersenden. Mögliche Verzögerungen wirken sich aber keinesfalls negativ für Sie aus. Ihren Mehrwertsteuervorteil realisieren wir auch bei späteren Rechnungsversand.