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Förderrichtlinien Umwälzpumpentausch

  • Antragsberechtigt sind Energiekunden der Stadtwerke Wolfhagen, die sich in einem ungekündigten Vertragsverhältnis mit der Stadtwerke Wolfhagen GmbH befinden.
  • Kündigt der Kunde innerhalb von zwei Jahren nach Auszahlung der Fördersumme den Energieliefervertrag mit den Stadtwerken Wolfhagen, ist der ausgezahlte Zuschuss anteilig in Höhe von 1/24 pro Monat bis zur 2-Jahresfrist zurückzuzahlen.
  • Der Förderbetrag erfolgt nach Prüfung des Antrages, dem eine Rechnungskopie über die jeweilige Neuanschaffung und -installation beizufügen ist. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf das Rechnungsdatum nicht länger als sechs Wochen in der Vergangenheit liegen.
  • Die Förderung ist begrenzt auf zwei hocheffiziente Umwälzpumpen pro Haus in Belieferung.
  • Der Förderbetrag wird u.U. mit offenen Verbindlichkeiten aus Energielieferverträgen gegenüber der Stadtwerke Wolfhagen GmbH verrechnet.
  • Die Fördermittel sind begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Ihr Förderantrag