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Mehrwertsteuer sinkt: Energie- und Wasserkosten sinken

Auf dieser Seite finden Sie Informationen für

  • Verbraucher
  • Bauherren
  • Stromerzeuger

Wie Energieverbraucher  profitieren - Stichtagsabrechnung zum 31.12.2020 mit ermäßigten Mehrwertsteuersätzen

Um 20 bis 30 Euro sinkt die Stromrechnung eines Durchschnittshaushalts bei den Stadtwerken Wolfhagen. Erdgaskunden sparen in etwa die gleiche Summe. Grund ist die Senkung der Mehrwertsteuer im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung. Auch Heizstrom- und Wasserkunden des Wolfhager Versorgers werden durch die Maßnahme der Bundesregierung entlastet.

Auf der Jahresrechnung steht nur ein Steuersatz.

Ausschlaggebend für den angesetzten Mehrwertsteuersatz ist der bei Dauerschuldverhältnissen wie Strom-, Erdgas- oder Wasserlieferverträgen der Stichtag der Abrechnung. Ihre Abrechnung erhalten Sie von den Stadtwerken Wolfhagen zum Abrechnungsstichtag 31. Dezember 2020, zu diesem Zeitpunkt sind die ermäßigten Mehrwertsteuersätze gültig.

Sie zahlen daher für die gesamte Energie- und Wasserlieferung, die Sie dieses Jahr bis zum 31. Dezember von uns bezogen haben, den Ermäßigten Steuersatz. Dies ist im Idealfall das gesamte Jahr 2020. Abschlagszahlungen mit dem regulären Mehrwertsteuersätzen bis zum 30. Juni 2020 werden entsprechend berücksichtigt. Eine Abgrenzung der Zeiträume mit regulärem und abgesenktem Steuersatz ist durch Zählerstände ist nicht notwendig.

Kunden, die gern trotzdem einen Zählerstand übermitteln wollen, können dies bequem im Internet auf ablesung.stadtwerke-wolfhagen.de tun. Alternativ nehmen die Stadtwerke auch Stände per WhatsApp (05692/99 634 99) und E-Mail entgegen.

Abschlagsreduzierung nicht sinnvoll

Eine Reduzierung des monatlichen Abschlags ist allein aufgrund der niedrigeren Mehrwertsteuer nicht sinnvoll. Bei einem Stromverbrauch von 3.500 kWh wäre rechnerisch eine Reduzierung um maximal 2 Euro möglich. Die Stadtwerke raten jedoch, den Abschlag nur zu verringern, wenn auch der Stromverbrauch nachweisbar sinkt. So vermeidet man das Risiko einer größeren Nachzahlung.

Mehrwertsteuersenkung: Auch Bauherren sparen

Hausanschlüsse und zeitliche befristete Anschlüsse, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2020 hergestellt werden, rechnen die Stadtwerke mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz ab. Die gilt uneingeschränkt, auch wenn auf den Preisblätter die regulären Steuersätze vermerkt sind. Auf der Rechnung wird die reduzierte Mehrwertsteuer transparent und nachvollziehbar ausgewiesen.

Die Preise ändern sich wie folgt:

Strom-Hausanschluss

  • Grundpreis (netto = 1.529,41 Euro): Brutto = 1.774,12 Euro statt regulär 1.820 Euro
  • Preis Meter auf Privatgrundstück (netto = 35,29 Euro): Brutto = 40,94 Euro statt regulär 42 Euro
  • Preis Meter auf Privatgrundstück mit Eigenleistung (netto = 17,65 Euro): Brutto = 20,47 Euro statt regulär 21 Euro

Strom-Baustellenanschluss

  • bis 63 A (netto = 210 Euro): Brutto = 243,60 Euro statt regulär 249,90 Euro

Wasser-Hausanschluss

  • Grundpreis pauschal (netto =1.476,64 Euro): Brutto = 1.550,47 Euro statt regulär 1.580,00 Euro
  • Baukostenzuschuss: Berechnung mit reduziertem Mehrwertsteuersatz

Bauwasser / Standrohr

  • Bearbeitungspauschale (netto =116,82 Euro): Brutto = 122,66 Euro statt regulär 125,00 Euro
  • Miete pro Tag (netto = 9,35 Euro): Brutto = 9,82 Euro statt regulär 10,00 Euro
  • Wasserverbrauch - Mengenpreis pro m³ (netto = 1,59 Euro) Brutto = 1,67 Euro statt regulär 1,70 Euro

Auswirkungen der Mehrwertsteuersenkung auf Einspeiser

Die Höhe der Auszahlungen bleibt gleich. Die Senkung de Mehrwertsteuer hat auf die Höhe der Brutto-Vergütung keine Auswirkungen. Die Steuer wird auf der nächsten Abrechnung der Jahreseinspeisegutschrift transparent ausgewiesen.