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Was bedeutet Redispatch 2.0?

Redispatch = Eingriff in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken, um Leitungsabschnitte vor einer Überlastung zu schützen.

Droht an einer bestimmten Stelle im Netz ein Engpass, werden Kraftwerke diesseits des Engpasses angewiesen, ihre Einspeisung zu drosseln. Zugleich steigern Kraftwerke jenseits des Engpasses ihre Einspeiseleistung. Auf diese Weise wird ein Lastfluss erzeugt, der dem Engpass entgegenwirkt und das Stromnetz stabil.

Dieses kurze Video der Bundesnetzagentur erläutert das Prinzip von Redispatch

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Redispatch ist Teil des Engpassmanagements und wird bereits heute für Anlagen mit Leistungen größer als 10 MW durchgeführt. Redispatch 2.0 ist eine Erweiterung bestehender Regelungen und betrifft nun auch kleinere Anlagenbetreiber – auch außerhalb der Direktvermarktung.

Welche Anlagen sind vom Redispatch 2.0 betroffen?

  • Anlagen mit fluktuierender Erzeugung: alle Anlagen, die Windenergieanlagen an Land (§ 3 Nr. 48 EEG 2017), Windenergieanlagen auf See (§ 3 Nr. 49 EEG 2017) oder Solaranlagen (§ 3 Nr. 41 EEG 2017) sind.
  • Anlagen mit nichtfluktuierender Erzeugung: alle Anlagen, die keine Anlagen mit fluktuierender Erzeugung sind, z.B. BHKW‘s oder Biomasse.
    Die neuen Regelungen des Redispatch 2.0 gelten ab 01. Oktober 2021 für alle Anlagen mit einer Erzeugungsleistung ab 100 kW installierter Leistung.

Wir unterstützen Sie gern durch Übernahme der neuen Marktrollen „Einsatzverantwortlicher“ (EIV) und „Betreiber einer technischen Ressource“ (BTR) für Ihre Erzeugungsanlage. Unser Angebot richtet sich speziell an Betreiber von Anlagen außerhalb der Direktvermarktung.

FAQ: Häufige Fragen zum Redispatch 2.0

Ändert die Beauftragung der Einsatzverantwortlichkeit zur Stadtwerke Wolfhagen GmbH etwas an der Auszahlung meiner Einspeisevergütung?
Nein, es bleibt alles wie bisher. Die Einspeisevergütung zahlt Ihnen Ihr örtlicher Verteilnetzbetreiber aus.

Warum wird jeder Abruffall separat abgerechnet?
Eine pauschale Berücksichtigung eines möglichen Abruffalles in die monatliche Servicepauschale halten wir für nicht fair. Wir werden Sie nicht mit Kosten für eine Dienstleistung belasten, die wir vielleicht nicht werden erbringen müssen. Denn: Aktuell deutet vieles darauf hin, dass wir im Jahr 2021 nicht mit Abrufen von Redispatchleistung rechnen müssen. Darüber hinaus ist unklar, inwiefern Ihre Erzeugungsanlage in einen Abruf einbezogen wird.

Meine Erzeugungsanlage dient der Eigenversorgung. Muss ich am Redispatch teilnehmen?
Ja, auch Anlagen zur (vollständigen) Eigenversorgung müssen an den Redispatch-Prozessen teilnehmen. Innerhalb der Stammdatenprozesse besteht die Möglichkeit eine Nicht-Verfügbarkeit von Redispatch Leistung fest anzugeben. Dieser Wert muss dann der Eigenversorgungsleistung entsprechen, die durch die Erzeugungsanlage gedeckt wird. (Nichtbeanspruchbarkeitsdatum: „Selbstversorgung mit EE- und KWK-Strom“).

 

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