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SWW-Strom easyQ

Profitieren Sie von niedrigen Börsenpreisen mit unserem neuen Tarif.

Das Auf und Ab der Energiemärkte bietet Chancen – aber auch Risiken. Mit dem neuen Tarif SWW-Strom easyQ nutzen Sie die Chancen, ohne voll ins Risiko zu gehen. Konkret: Wir garantieren Ihnen einen Top-Strompreis für ein Quartal.

Je nach Marktentwicklung ändert sich Ihr Strompreis danach vielleicht. Das gibt Ihnen die Wahl: So können Sie beispielsweise die automatische Verlängerung nutzen oder in unseren Standard-Tarif wechseln.

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Schematische Darstellung des Strompreises im Tarif -SWW-Strom easyQ

Schematische Darstellung des Strompreises im Tarif -SWW-Strom easyQ.

Unsere Grafik zeigt eine mögliche Entwicklung des Strompreises und der tariflichen Preise:

  1. Wenn Sie sich im zweiten Quartal für den Tarif entscheiden, profitieren Sie im 3. Quartal von dem günstigen Preis.
  2. Sollte die Entwicklung am Strommarkt eine Anpassung notwendig machen, informieren wir Sie. Im Beispiel oben, bleibt der Preis günstiger als der SWW-Strom. Um den neuen, günstigen Preis zu nutzen, müssen Sie nichts tun.
  3. Zum Ende jedes Quartals informieren wir Sie über den zukünftigen Preis. Der kann vorübergehend höher sein als im Tarif SWW-Strom. Zum Quartalsbeginn aber ist ein Wechsel auch in diesen Tarif möglich.

 

Der theoretische Bruttopreis bildet eine mögliche Entwicklung an der Strombörse ab. Bereits eingerechnet sind Steuern, Abgaben und Umlagen.

Unser Tarif SWW-Strom bietet einen zugleich attraktiven und stabilen Preis. Nicht jeder Preisausschlag wirkt sich auf den Bruttopreis aus. Dadurch sind Kunden vor Preissprüngen geschützt. Allerdings lassen sich aufgrund der vorausschauenden Beschaffungsstrategie auch Preistäler nicht zeitnah nutzen, um den Preis zu senken.

SWW-Strom easyQ nutzt sinkende Preise an der Börse frühzeitig für das folgende Quartal - der Bruttopreis allerdings gilt zunächst nur für 3 Monate bzw. ein Quartal. Danach kann er sich ändern, kann sinken aber auch steigen.

Erklärung zur Barrierefreiheit (App "Stadtwerke Wolfhagen")

Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die mobile Anwendung Stadtwerke Wolfhagen.

Die Stadtwerke Wolfhagen GmbH ist bemüht, seine mobile Anwendung Stadtwerke Wolfhagen im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Die angestrebte Barrierefreiheit orientiert sich an den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.1 und der Konformitätsstufe AA.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die mobile Anwendung erfüllt bereits in Teilen die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit und wird kontinuierlich weiter optimiert, um vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Diese Einschätzung beruht auf einer am 23. Juni 2025 durchgeführten Selbstbewertung durch die Stadtwerke Wolfhagen GmbH. Die Stadtwerke Wolfhagen GmbH ist bestrebt, die Barrierefreiheit der Anwendung kontinuierlich zu verbessern und bestehende Einschränkungen schnellstmöglich zu beseitigen.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Scan-Funktion beim Zählerstand-Widget
    Die Scan-Funktion im Zählerstand-Widget ist derzeit nicht barrierefrei, da sie auf einer Technologie eines Drittanbieters zurückgreift. Da die barrierefreie Umsetzung dieser Technologie nicht in unserem Einflussbereich liegt, können wir derzeit keine uneingeschränkt barrierefreie Nutzung gewährleisten. Als Alternative steht dafür eine manuelle Eingabe des Zählerstands zur Verfügung.
  • Offer World (QR-Code-Scan)
    Das Einlösen von Angeboten über das Scannen von QR-Codes in dem Offer World-Widget ist derzeit nicht barrierefrei möglich. Eine alternative, barrierefreie Variante dieser Einlösemethode steht aktuell nicht zur Verfügung.
  • Externe Webseiten-Inhalte
    Einige Inhalte der App enthalten eingebettete oder verlinkte Webseiten Dritter. Für diese externen Inhalte können wir keine Barrierefreiheit garantieren, da sie außerhalb unseres Einflussbereichs liegen.
  • Sprache der Anwendung
    Die Anwendung ist ausschließlich in deutscher Sprache verfügbar. Eine mehrsprachige Version, etwa in Leichter Sprache oder Englisch, steht derzeit nicht zur Verfügung.
  • Bildschirmorientierung
    Die App kann ausschließlich im Hochformat (Portrait-Modus) genutzt werden. Eine Nutzung im Querformat ist derzeit nicht vorgesehen.
  • Kartenansicht (Map View)
    Die Kartenansicht in einigen Widgets ist nicht vollständig barrierefrei bedienbar. Als Alternative sind sämtliche Informationen über eine barrierefreie Listenansicht zugänglich.
  • Textvergrößerung
    Die Textvergrößerung ist in der aktuellen Version der Anwendung nicht vollständig barrierefrei. In bestimmten Bereichen kann es zu Darstellungsproblemen kommen.
  • PDF-Darstellung
    Die Darstellung einige PDF-Dokumente entspricht nicht dem Standard für barrierefreie PDFs.

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind bis voraussichtlich Ende 2025 geplant:

  • Beseitigung der verbleibenden Barrieren
  • Optimierungen im Bereich Textkontrast
  • Optimierungen bei der Nutzung der Vergrößerungsfunktion
  • Optimierung der PDF-Dateien

Die folgenden Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit können bis voraussichtlich Ende 2025 nicht umgesetzt werden. Grund hierfür sind derzeit bestehende finanzielle und organisatorische Einschränkungen, die eine zeitnahe Umsetzung erheblich erschweren:

  • Die Bereitstellung einer mehrsprachigen Version der Anwendung (z. B. in Leichter Sprache oder Englisch)
  • Die Unterstützung der Nutzung im Querformat (Landscape-Modus)

Wir sind bestrebt, diese Punkte weiterzuverfolgen und bei zukünftigen Weiterentwicklungen der Anwendung zu berücksichtigen.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. Juni 2025 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Barrieren oder Mängel in der barrierefreien Zugänglichkeit unserer mobilen Anwendung aufgefallen sind oder Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.

Im Idealfall geben Sie den konkreten Inhalt an, bei dem die Barriere auftritt, sowie das von Ihnen verwendete mobile Betriebssystem (z. B. iOS oder Android) und dessen aktuelle Version

Bitte wenden Sie sich an folgende Ansprechperson für die barrierefreie Nutzung unserer mobilen Anwendung:

Kundenservice
Stadtwerke Wolfhagen GmbH
Siemensstraße 10
34466 Wolfhagen
05692 99 634 0
kundenservice@stadtwerke-wolfhagen.de

Durchsetzungsverfahren

Sollte Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit über die oben genannte Kontaktmöglichkeit innerhalb von vier Wochen unbeantwortet bleiben oder zu keiner zufriedenstellenden Lösung führen, können Sie sich an die Landesbeauftragte für barrierefreie IT wenden.

Diese Stelle unterstützt bei der außergerichtlichen Beilegung von Konflikten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen. Ziel des Verfahrens ist es, gemeinsam und ohne gerichtliches Verfahren eine Lösung für bestehende Barrieren zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei und kann ohne Einschaltung eines Rechtsbeistands durchgeführt werden.

Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter folgenden Kontaktangaben:

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: 0641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

Durchsetzungsverfahren

Sollte Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit über die oben genannte Kontaktmöglichkeit innerhalb von vier Wochen unbeantwortet bleiben oder zu keiner zufriedenstellenden Lösung führen, können Sie sich an die Landesbeauftragte für barrierefreie IT wenden.

Diese Stelle unterstützt bei der außergerichtlichen Beilegung von Konflikten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen. Ziel des Verfahrens ist es, gemeinsam und ohne gerichtliches Verfahren eine Lösung für bestehende Barrieren zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei und kann ohne Einschaltung eines Rechtsbeistands durchgeführt werden.

Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter folgenden Kontaktangaben:

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: 0641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

Erklärung zur Barrierefreiheit

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

Stadtwerke Wolfhagen GmbH
Siemensstraße 10
34466 Wolfhagen
Hessen

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Abschluss von Energielieferverträgen auf www.stadtwerke-wolfhagen.de

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Auf der Website www.stadtwerke-wolfhagen.de können Verbraucher und Gewerbetreibende Verträge zur Lieferung von Energie, insbesondere Strom, Heizstrom und Erdgas, abschließen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:

Die PDF-Dokumente, die auf www.stadtwerke-wolfhagen.de verfügbar sind, sind nicht immer mit einem Screenreader bedienbar. Eine Tastaturbedienbarkeit ist nicht für alle Bereiche der Website gewährleistet.

Die Fehlermeldung bei Nichterfüllung der Passwortkriterien auf der Login-Seite (FusionAuth) des Self-Service Portals weist folgende Eigenschaften auf, die nicht den Anfordergen der Barrierefreiheit genügen: Die Validierung der Eingabe erfolgt nach Button-Klick. Die Fehlermeldung hat keinen direkten Bezug zum Eingabefeld.

Eine übergreifende Wartungsseite, die nur bei grundlegenden technischen Problemen dargestellt wird, ist nicht barrierefrei zugänglich.

Die Zusammenfassung eigegebener Kündigungsdaten bei Kündigung im Self Service Portal entspricht nicht dem Standard für barrierefreie PDFs.

Die Ansicht "Kundenkonto" im Self Service Portal weist folgende Einschränkungen bezüglich der Barrierefreiheit auf:
Animation beim Aufruf des Direktlinks zum Zahlweg/ Rechnungsadresse ist nicht barrierefrei.
Die Grafik zur Darstellung der Verbrauchshistorie ist nicht barrierefrei zugänglich.
Die Grafik zu Energiebilanz (RLM) ist nicht barrierefrei zugänglich.
Die Grafik "Tarifmonitor (dynamische Tarife)" ist nicht barrierefrei zugänglich.
Die Funktion "Kartennutzung" ist nicht barrierefrei zugänglich.
Bei Aufruf der Startseite entsteht möglicherweise ein Overflow auf kleinen Bildschirmen. Gleiches gilt für die Darstellung des Kundenkontos
Die Animation beim Aufruf des Direktlinks zum Zahlweg/ Rechnungsadresse ist nicht barrierefrei.

Die Zusammenfassung der Bestellung (Zusammenfassung der Eingabedaten) am Ende der Bestellstrecke entspricht nicht dem Standard für barrierefreie PDFs

Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung - Umsetzungsfristen

Die aufgelisteten Funktionen des Self Service Portals und der Bestellstrecke werden voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2025 so angepasst, dass sie barrierefrei zugänglich sind.

Die Bereiche der Website, die derzeit nicht mit der Tastatur bedienbar sind, werden im Verlauf des Jahres 20205 angepasst.

Ebenfalls bis Ende 2025 sollen PDF-Dokumente barrierefrei zugänglich gemacht werden.

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 23.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 23.06.2025

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.

Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben

Adresse:
Stadtwerke Wolfhagen GmbH
Siemensstraße 10
34466 Wolfhagen

E-Mail: kundenservice@stadtwerke-wolfhagen.de

Telefon: 05692996340

Link zur Website: https://www.stadtwerke-wolfhagen.de

Durchsetzungsverfahren

Sollte Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit über die oben genannte Kontaktmöglichkeit innerhalb von vier Wochen unbeantwortet bleiben oder zu keiner zufriedenstellenden Lösung führen, können Sie sich an die Landesbeauftragte für barrierefreie IT wenden.

Diese Stelle unterstützt bei der außergerichtlichen Beilegung von Konflikten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen. Ziel des Verfahrens ist es, gemeinsam und ohne gerichtliches Verfahren eine Lösung für bestehende Barrieren zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei und kann ohne Einschaltung eines Rechtsbeistands durchgeführt werden.

Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter folgenden Kontaktangaben:

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: 0641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

Windkraft im Stadtwald?

Änderung des Teilflächennutzungsplans „Windkraft“ - alle Infos zum Projekt und zur Veranstaltung in Ippinghausen am 2. Juli 2025

Am 2. Juli 2025 um 19 Uhr findet im Haus des Gastes in Ippinghausen eine Info-Veranstaltung zum Thema WINDKRAFT IM STADTWALD? statt.

Was die Stadtwerke an dem Abend präsentieren werden, können Sie bereist im Vorfeld einsehen:

Laden Sie sich unsere Präsentation herunter.

Rechtliche Änderungen beim Wechsel des Energielieferanten

Am 6. Juni treten gesetzliche Regelungen in Kraft, die Auswirkungen auf den Wechsel des Energielieferanten oder die An- bzw. Abmeldung der Energielieferung haben.

Bisher war es möglich, den Wechselzeitpunkt auch rückwirkend festzulegen. Dies ist auf Basis der Neuregelung nicht mehr möglich.

Was heißt das konkret?

Im Falle einer An-, Ab- oder Ummeldung er Energieversorgung – z.B. im Falle eines Umzuges – sollten Sie uns rechtzeitig, idealerweise mindestens 14 Tage vorher über den Termin des Einzuges, Auszuges bzw. der Wohnungsübergabe informieren. Nur eine rechtzeitige Information im Voraus gewährleistet, dass niemandem Stromverbräuche in Rechnung gestellt werden, die sie oder er nicht verursacht hat.

Video: Die neuen Regelungen beim Umzg

Mieterwechsel und Leerstand: Auswirkungen der neuen Regelungen

Umzüge machen viel Arbeit, vieles muss bedacht werden - und nicht selten passiert es, dass die Abmeldung beim Energielieferanten vergessen wird. Bisher war dies kein Problem. Nun kann es eines werden.

Beispiel 1: Was nicht mehr geht

  • Herr Müller zieht am 1. Oktober in eine Wohnung der Frau Meier in Wolfhagen.
  • Am 15. Januar des Folgejahres erhält Frau Meier die Jahresrechnung für die Wohnung. Daraufhin wendet sie sich an die Stadtwerke und wünscht, dass rückwirkend Ihre Belieferung am 30. September endet und die Schlussrechnung zu diesem Datum erstellt wird. Herr Müller solle stattdessen ab 1. Oktober (seinem Einzugsdatum) als Kunde aufgenommen werden und der Stromverbrauch ihm in Rechnung gestellt werden.
  • Was bisher oft unbürokratisch umgesetzt werden konnte, ist auf Grundlage der neuen Regelungen prozessual ausgeschlossen.

 

Beispiel 2: Was nicht mehr geht

  • Herr Müller zieht am 1. Oktober in eine Wohnung der Frau Meier in Bad Emstal.
  • Frau Meier meldet den Wechsel fristgerecht dem örtlichen Betreiber des Stromnetzes.
  • Herr Müller wird in die Grundversorgung aufgenommen.
  • Am 15. Oktober entscheidet sich Herr Müller für einen Tarif der Stadtwerke Wolfhagen. Diese melden einen Lieferantenwechsel an den Netzbetreiber.
  • der Netzbetreiber stimmt der Zuordnung zu Ende Oktober fristgerecht zu.
  • Der Grundversorger sendet Herrn Müller die Schlussrechnung für einige Tage Grundversorgung.
  • Herr Müller wendet sich an die Stadtwerke mit Verweis auf seinen Einzug am 1. Oktober. Er wünscht die Belieferung in seinem Wunschtarif ab Einzugsdatum
  • Aufgrund der neue Regelung ist diese rückwirkende Korrektur aber nicht möglich.

 

Wichtig: Geben Sie rechtzeitig Bescheid 

Weder Lieferanten wie die Stadtwerke Wolfhagen GmbH noch Netzbetreiber wie die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH haben aufgrund der neuen Regelugen Spielraum für rückwirkende Lösungen. Daher ist die rechtzeitige Information im Voraus unerlässlich - auch wenn die Wohnung noch genutzt wird. Denn: Zählerstände können Sie nachreichen. Diese sollten uns innerhalb von 7 Tagen nach dem Wechsel erreichen. 

Hilfreich ist es stets, wenn uns vollständige Daten erreichen:

  • Adresse
  • persönliche Daten
  • Zählernummer oder Marktlokationsnummer
  • neue Anschrift und / oder Kontaktdaten

Für die Übermittlung Ihrer Daten stehen Ihnen unsere digitalen Kanäle rund um die Uhr zur Verfügung.

 

 

 

 

FAQ: Fragen und Antworten der Stadtwerke Wolfhagen

Fragen zur Jahresrechnung

Fragen zum Vertragsschluss

Fragen zum Umzug

Energiespartipps

Energie effizient nutzen

Wo liegt Ihre Wohlfühltemperatur?

Je höher Sie heizen, desto mehr Energie verbrauchen Sie. Meist genügen in Wohnräumen 20 bis 22 Grad, in Bädern etwas mehr, in Küchen und besonders im Schlafzimmer einige Grad weniger. Zwischen wärmeren und kälteren Räumen sollten Sie die Türen schließen, um die Heizenergie zielgerichtet einzusetzen.
Gelingt es Ihnen die Raumtemperatur nur um 1 Grad zu senken, sparen Sie bereits erheblich. Um rund 6 Prozent sinkt Ihr Energiebedarf - im Durchschnittshaushalt mit 20.000 kWh Jahresverbrauch sind das immerhin 1.200 kWh.

Stellen Sie keine Möbel vor die Heizkörper.

Möbel können verhindern, dass sich die Wärme gleichmäßig im Raum ausbreitet. Um den Raum zu heizen, wird mehr Energie benötigt.

Nutzen Sie programmierbare Thermostate.

Mehr Komfort, weniger Verbrauch. Mit programmierbaren Thermostaten sorgen Sie in jedem einzelnen Raum für die richtige Temperatur zur richtigen Zeit. Und weil Sie so keinen Raum heizen, den Sie nicht nutzen, sparen Sie bis zu 10 Prozent der Energie ein.

► Die BürgerEnergieGenossenschaft Wolfhagen eG gewährt ihren Mitgliedern einen Zuschuss zur Anschaffung programmierbarer Thermostate - weitere Infos unter: www.beg-wolfhagen.de.

Vermeiden Sie häufiges Hoch- und Runterregeln der Heizkörper.

Lassen Sie die Heizung konstant auf niedriger Einstellung und drehen Sie sie hoch, wenn Sie in der Wohnung sind. So vermeiden Sie insbesondere in unsanierten Häusern ein Auskühlen der Räume.

Stoßlüften.

Wer Fenster nur kippt, sorgt für ein Auskühlen der Räume aber nicht für ausreichende Frischluftzufuhr. Besser: Etwa fünf Minuten Fenster und Türen weit öffnen um in allen Räumen für den ausreichenden Austausch der Raumluft zu sorgen. So beugen Sie auch Schimmelbildung vor.

Zugluft stoppen

Zieht es in einem Raum, empfindet man ihn kälter als er eigentlich ist. Die Heizung wird dann oft höher gedreht, obwohl es von der Temperatur her gar nicht nötig wäre. Besser: Prüfen Sie, ob alle Fenster richtig schließen. Muss vielleicht ein Beschlag nachgestellt oder eine Dichtung ausgetauscht werden? Ebenfalls oft hilfreich: Ein Zugluftstopper, den man auf den Boden vor der Tür legen kann.

Lassen Sie Ihre Heizungsanlage regelmäßig warten.

Eine Wartung pro Jahr stellt sicher, dass die Heizungsanlage optimal funktioniert. Und das heißt: Energie effizient nutzt.

Bauen Sie eine moderne Heizungspumpe ein.

Veraltete Heizungspumpen verbrauchen mehr Strom als Waschmaschine und Fernseher zusammen. Der Einbau einer neuen, modernen und effizienten Pumpe lohnt sich also - und wird von uns gefördert:

► Energiekunden der Stadtwerke Wolfhagen bekommen 75 Euro, wenn sie ihre alte, ineffiziente Heizungspumpe durch eine neue, hocheffiziente Umwälzpumpe austauschen.
Mehr auf stadtwerke-wolfhagen.de/foerderprogramme

Heizungsrohre dämmen.

Ungedämmte Heizungs- und Warmwasserrohre lassen Wärme ungenutzt verpuffen. Das Dämmen geht mit Material aus dem Baumarkt leicht von der Hand und kann oft in Eigenleistung durchgeführt werden.

Durchlauf begrenzen

Mit Wasser-Durchflussbegrenzern lassen sich die Energie- und Wasserkosten ohne Komforteinbuße um 20 bis 50 Prozent senken.

Augen auf beim Gerätekauf

Bei der Anschaffung von Haushaltsgroßgeräten lohnt es sich, auf die Energieeffizienz zu achten. Geräte mit der höchsten Energieeffizienzklasse machen sich langfristig durch die Energieeinsparung bezahlt – selbst wenn andere Energieeffizienzklassen mit günstigeren Preisen locken.

Waschmaschine: Es muss nicht immer ganz heiß sein

Die Waschwirkung von Waschmitteln ist so gut, dass Kochwäsche auch bei 60 °C sauber wird. Nutzen Sie die Füllmenge der Waschmaschine optimal aus und verzichten Sie möglichst auf den Vorwaschgang. Wenn Sie zusätzlich Buntwäsche bei 30 °C bis 40 °C waschen, können Sie im Jahr zirka 200 Kilowattstunden Strom, 5.000 Liter Wasser und 16 Kilogramm Waschmittel sparen. Ein Warmwasseranschluss an der Waschmaschine und das Trocknen auf der Wäscheleine statt im Trockner tragen zum Energiesparen bei.

Lassen Sie spülen

Moderne Geschirrspüler benötigen oft nur noch sieben Liter Wasser, um bis zu 14 Maßgedecke zu spülen – etwa ein Drittel dessen, was beim Spülen per Hand verbraucht wird. So sparen Sie zudem bis zu zwei Drittel Energie.

Kühlen mit System

Die Tür des Kühlschranks nur kurz öffnen, da eindringende warme Luft leicht zur Eisbildung und damit zu einem höheren Stromverbrauch führt. Im Kühlschrank reichen 7 °C, bei Gefriergeräten -18 °C vollkommen aus. Jedes Grad weniger kostet fünf Prozent mehr Energie.

Kochen mit Köpfchen

Beim Kochen sollten Topf und Heizplatte im Durchmesser übereinstimmen. Energiesparende Töpfe haben zudem ebene Böden und gut sitzende Deckel. Im Vergleich zu einem gewölbten Boden spart der ebene Topf 15 Prozent Energie. Wer den Deckel auf dem Topf lässt, kann weitere 60 Prozent sparen.

LED: Mehr Licht für weniger Energie

LED, kurz für Licht emittierende Dioden, lohnen sich trotz höherer Anschaffungskosten. Denn im Vergleich zu anderen Leuchtmitteln benötigen LED bis zu 80 Prozent weniger Energie bei einer acht- bis zehnmal so langen Lebensdauer.

Kein Standby

Viele Geräte befinden sich permanent im ebenfalls Strom verbrauchenden „Standby“-Modus. In einem Vier-Personen-Haushalt kommen so im Jahr leicht 100 Euro zusammen. Eine schaltbare Steckerleiste lohnt sich also!

Stromverbrauch kontrollieren

Den Stromverbrauch kennen hilft, sparsamer mit Strom umzugehen. Lesen Sie regelmäßig Ihren Stromzähler ab.

Energie für Ihr Unternehmen

Wohlfühlstrom transparent: Auf den Energiepreis kommt es an.

Wer alle Informationen kennt, trifft gute Entscheidungen ...

… und wer wichtige von weniger wichtigen Informationen unterscheidet, trifft noch bessere Entscheidungen.

Unser Tarif Wohlfühlstrom transparent rückt den wichtigsten Bestandteil des Arbeitspreises in den Fokus: der Energiepreis.

Die weiteren Bestandteile, die in jedem Stromtarif enthalten sind, können wir nicht beeinflussen - auf den Energiepreis kommt es an! Je besser wir einkaufen, desto geringer Ihr Energiepreis – und desto niedriger Ihre Stromkosten. Im Jahresverlauf 2024 sind die Börsenpreise gesunken - das nutzen wir für Sie. Mehr noch: Den günstigen Energiepreis garantieren wir für 24 Monate!

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Lehren aus der Energiekrise: Energieeinkauf braucht Expertise

Mehr noch als vor der Energiekrise, die der russische Angriffskrieg in der Ukraine ausgelöst hat, ist der Energieeinkauf ein anspruchsvolles Geschäft. Wer es versteht, kann Garantien geben. Unsere Preisgarantie sichern wir ab. Bieten sich Chancen, kontrahieren wir günstige Strommengen auch langfristig im Voraus. Das Risiko steigender Preise ist dadurch gering. Zugleich blieben wir flexibel, um auch auf kurze Frist noch Einkaufsvorteile für unsere Kunden nutzen zu können.

Versorgungssicherheit und Preissicherheit gehen Hand in Hand. Der Energiepreis, den wir Ihnen anbieten - und bis 31. Dezember 2026 garantieren! - ist solide kalkuliert und abgesichert. Unser Vorgehen gewährleistet dabei nicht nur den günstigen Energiepreis für die Kunden, sondern auch unsere eigene Wirtschaftlichkeit. Denn zur Versorgungssicherheit gehört auch: Ein Lieferant, der am Markt besteht – so wie die Stadtwerke Wolfhagen.

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie mit dem Team der Gewerbekundenbetreuung  - wir sind gerne für Sie da.

Gut informiert zum dynamischen Tarif

Allgemeine Information

Ein dynamischer Stromtarif bildet direkt die im Tagesverlauf wechselnden Strompreis an der Strombörse ab. Durch Nutzung eines intelligenten Messsystems wird der Verbrauch alle 15 Minuten ermittelt, ein dynamischer Tarif ermöglicht die entsprechende Bepreisung des Stromverbrauchs.

Ein möglicher Vorteil ist, dass niedrige Kosten an der Börse direkt dem Verbraucher zugutekommen. Indem vorab über zu erwartende Niedrigpreiszeiten informiert wird können Verbraucher zudem planen, um günstige Konditionen zu nutzen.

Neben dem Spotmarktpreis zahlen Nutzer des dynamischen Tarifs weitere fixe und verbrauchabhängige Preisbestandteile, die sich grundsätzlich auch in anderen Tarifarten Preisbestandteile sind. Dazu gehören:

  • Verbrauchspreis
  • Grundpreis
  • Netzentgelte
  • Messentgelte
  • Umlagen/Abgaben
  • Steuern

Den Spotmarktpreis ist auf den Seiten der Energiebörse EPEX Spot nachzuvollziehen. Stadtwerke-Kunden mit dynamischem Stromtarif sehen die Börsenpreise bequem im Tarifmonitor im Online-Portal. Mit Portalzugang könne Sie außerdem unsere App "Stadtwerke Wolfhagen" nutzen und auch dort die Preisentwicklung einsehen.

 

Vorteile und Nachteile

Vorteile eines dynamischen Tarifs

  • Optimierung des Stromverbrauchs
  • Stromkosten werden transparent
  • Nutzung günstiger Strompreise am Spotmarkt

Nachteile eines dynamischen Tarifs

  • Preisschwankungen am Spotmarkt werden direkt weitergegeben, auch hohe Preise
  • Ein intelligentes Messsystem ist zwingende Voraussetzung, diese Zählerart ist mitunter teurere als andere Typen.
  • Ohne stetige Planung und Vorausschau schwinden die Vorteile eines dynamischen Stromtarifs.
  • Aber: Grundverbrauch kann nicht verlagert werden und fällt unabhängig von Preissituation an.
  • Die Kosten sind durch Fehlen eines festen Arbeitspreises weniger planbar.

 

Voraussetzungen für die Nutzung eines dynamischen Tarifs

Um von einem dynamischen Tarif und damit den Börsenpreisen profitieren zu können, müssen Ihre Zählerstände regelmäßig übertragen werden. Dazu muss ein intelligentes Messsystem verbaut werden.

Auskunft über Ihren Zählertyp gibt Ihnen Ihr Netzbettreiber. Informationen zum Einbau finden Sie auch bei der Bundesnetzagentur.

 

Zusammenfassung im Video: Wie funktionieren dynamische Tarife, welche Vorteile bieten sie, welche Risiken gibt es?

Unser dynamischer Stromtarif: SWW-Strom smart

Wechseln Sie bequem online - und legen Sie sich direkt Ihren Zugang zum Online-Portal an.

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Die optimale Kombination: SWW-Strom smart + Stadtwerke-App

Rechnung und Korrespondenz per E-Mail

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich Ihre Rechnungen und weitere Korrespondenz per E-Mail zusenden zu lassen.

  • Das ist bequem - wo auch immer Sie sind, Ihre Dokumente erreichen Sie.
  • Das ist zuverlässig und schnell - unmittelbar nach Erstellen von Rechnung oder Brief verlässt die E-Mail unseren Server. Schneller geht es nicht. Und sollte eine Zustellung nicht möglich sein, erfahren wir es umgehend. Anders als beim klassischen Postversand.

Bitte beachten Sie die Bedingungen für den Rechnungs- und Korrespondenzversand per E-Mail unten auf dieser Seite.

    Bedingungen für den Rechnungs- und Korrespondenzversand per E-Mail

    • Rechnungen / Dokumente werden im PDF-Format als Anhang versendet.
    • Pro Rechnung / Beleg wird ein PDF-Dokument bzw. eine E-Mail versendet.
    • Absender der E-Mail ist „kundenservice@stadtwerke-wolfhagen.de“.
    • Die E-Mail mit Anhang enthält personenbezogene Daten (z. B. Name, Adresse, Bankverbindung). Die E-Mail wird nicht verschlüsselt übertragen. Es besteht das Risiko, dass sie abgefangen wird und die darin enthaltenen Informationen durch unberechtigte Dritte gelesen werden können. Beachten Sie bitte unsere weiteren Hinweise zum Schutz Ihrer Daten.

    Hinweise zum Umgang mit unzustellbaren E-Mails

    • Der Versand von E-Mails geschieht ausschließlich an die uns von Ihnen mitgeteilte E-Mail Adresse. Änderungen dieser Adresse müssen uns unverzüglich mitgeteilt werden.
    • Bitte fügen Sie den Absender kundenservice@stadtwerke-wolfhagen.de zur Liste der vertrauenswürdigen Absender hinzu.
    • Sollte die E-Mail unzustellbar sein, senden wir Ihnen Ihren Beleg auf dem Postweg zu. Sollten Sie danach erneut eine Übermittlung per E-Mail wünschen, bitten wir Sie, uns dies erneut mitzuteilen.