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Plattform: Ganz einfach Energie sparen

„Die beste Energie ist die, die wir nicht verbrauchen,“ heißt es oft. Viele Maßnahmen sind geeignet, Energie zu sparen und die Energieeffizienz zu erhöhen. Das schützt das Klima und senkt die Energiekosten im Haushalt. Auf der Plattform „Ganz einfach Energie sparen“ gibt es Tipps, Tricks und wertvolle Hinweise von neutraler Seite:

  • eine Anbieterliste von neutralen Experten zum Thema Energieeffizienz aus ganz Deutschland,
  • Servicetools rund ums Energiesparen, darunter den Vergleichsrechner „Stromverbrauch im Haushalt“,
  • einen Gebäudecheck,
  • eine Fördermittelauskunft zu Modernisierungs- und Neubauvorhaben bei Immobilien.

Der Besuch lohnt sich. Hier geht es direkt zur Website von "Ganz einfach Energiesparen".

Aufgebaut wurde die Website vom BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.). Die Stadtwerke Wolfhagen GmbH ist ein Mitgliedsunternehmen des BDEW. Die Website erfüllt die Anforderungen, die aus dem Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) folgen.

Vorsicht bei Haustürgeschäften

Straße für Straße, Haus für Haus "klappern" sie ab: Handelsverteter der unseriösen Art, die möglichst rasch möglichst viele Strom- und Erdgaslieferverträge abschließen wollen. Dabei scheuen sie nicht vor dubiosen Methoden bis hin zum Betrug zurück und nutzen fehlende Sprachkenntnisse ebenso aus wie Sehschwäche oder ein hohes Alter. Es kommt mitunter sogar vor, dass sich die "Vertreter" Zutritt zum Keller verschaffen und Zählernummern notieren  - Daten, die genügen, um jemandem einen Vertrag unterzujubeln...

Wir raten zu größter Vorsicht bei Haustürgeschäften!

Es ist bereits vorgekommen, dass sich die Vertreter an der Haustür fälschlicherweise als Mitarbeiter der Stadtwerke Wolfhagen ausgegeben haben. Darüber hinaus versuchen diese Betrüger mit unwahren Behauptungen über Preisänderungen, Übernahmen oder dergleichen Druck auf zubauen, um zum Vertragsabschluss zu kommen.

Mitarbeiter der Stadtwerke Wolfhagen können sich immer ausweisen. Und wir geben Ihnen Zeit, eine überlegte Entscheidung zu treffen. Das heißt: Natürlich hoffen wir, so viele Kunden wie möglich in der Region zu gewinnen. Wer aber noch etwas Bedenkzeit benötigt, bekommt sie selbstverständlich.

Energieberater: Auf die Qualifikation kommt es an

„Energieberater“ darf sich jeder nennen, auch Handelsvertreter. Zu Themen wie Energiesparen oder Energieeffizienz können diese freilich nur selten etwas sagen. Vielmehr geht es ihnen ums Verkaufen. Für jeden Strom- und Erdgaskunden gibt es eine Provision. Und die Aussicht darauf lässt viele Ihre Bedenken vergessen und zu unerlaubten Mitteln greifen. Ob der Wechsel des Energielieferanten im Sinne des Kunden ist, spielt dann keine Rolle mehr. Allzu oft zahlen die Verbraucher schlussendlich drauf, während beim Vertreter die Kasse klingelt.

„Echten“ Energieberatern, die Sie beim energieeffizienten Neubau oder bei der energetischen Sanierung Ihres Hauses beraten, geht es nicht um Provisionen. Am Ende der Beratung unterzeichnen Sie keinen Liefervertrag, Sie bekommen wertvolle Empfehlungen. Diese Energieberatung kostet etwas, denn sie ist etwas wert. Als Stadtwerke-Kunde können Sie einige Fördermöglichkeiten nutzen.

Strompreis-Bestandteile

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Grundsätzlich hat der Strompreis drei Bestandteile: Kosten für die Strombeschaffung und den Vertrieb, Netznutzungsentgelte sowie staatlich festgelegte Steuern, Umlagen und Abgaben.

Strombeschaffung und Stromvertrieb (ca. 23 Prozent des Strompreises): Die Kosten für den Einkauf der Energie und den Vertrieb bis zum Endkunden bilden den einzigen Strompreisbestandteil, der tatsächlich vom Markt beeinflusst wird. Er macht derzeit rund ein Viertel des Strompreises aus.

Netznutzungsentgelte (ca. 24 Prozent des Strompreises): Über die Netzentgelte tragen die Netznutzer, also die Stromkunden im jeweiligen Versorgungsgebiet, die Kosten für Netzinfrastruktur, Investitionen in den Ausbau des Stromnetzes ebenso wie Instandhaltungsmaßnahmen. Die Regulierungsbehörden von Bund und Ländern regulieren die Netznutzungsentgelte, die aktuell einen Anteil von fast 25 Prozent am Strompreis haben.

Steuern, Umlagen und Abgaben (ca. 53 Prozent des Strompreises): EEG-Umlage, Stromsteuer, Mehrwertsteuer, KWK-Umlage, Offshore-Umlage, Konzessionsabgabe … Insgesamt rund 53 Prozent des Strompreises gehen auf Steuern, Umlagen und Abgaben zurück.

Die staatlich verursachten Kostenbestandteile im Detail:

  • EEG-Umlage: Mit der EEG-Umlage soll die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien, also aus Windkraft, Wasserkraft, Photovoltaikanlagen etc. gefördert werden. Die aktuelle Höhe der Umlage wird stark beeinflusst durch diskussionswürdige Ausnahmeregelungen für Industriebetriebe. Der aktuelle Zubau der erneuerbaren Energien trägt dank gesunkener garantierter Einspeisevergütungen nur noch einen geringen Teil zur Umlage bei.
  • KWK-G Aufschlag: KWK-G = Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz: Mit dem Aufschlag, der nach dem Gesetz benannt ist, wird gleichzeitige Erzeugung von Strom (Kraft) und Wärme gefördert.
  • Umlage nach § 19 StromNEV: Die Umlage, die in Paragraph 19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) definiert ist, finanziert die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten. Dies soll die Wettbewerbsfähigkeit der Bundesrepublik sichern.
  • Offshore-Netzumlage: Die Offshore-Haftungsumlage sichert die Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab.
  • Umlage Abschaltbare Lasten: Diese Umlage entschädigt Großverbraucher, wenn sie ihren Stromverbrauch innerhalb kürzester Zeit minimieren und so Last vom Stromnetz nehmen. Dies dient der Verhinderung von Instabilitäten im Stromnetz.
  • Konzessionsabgabe: Die Konzessionsabgabe wird an die Kommunen entrichtet für die Mitbenutzung öffentlicher Verkehrswege durch Versorgungsleitungen. Die Höhe richtet sich nach der Gemeindegröße und liegt zwischen 1,32 und 2,39 ct/kWh.
  • Stromsteuer: Die Stromsteuer wird auf den Energieverbrauch erhoben. Sie beträgt aktuell 2,05 ct/kWh netto bzw. 2,44 ct/kWh brutto.
  • Mehrwertsteuer: Die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent wird für den gesamten Strompreis inklusive aller Abgaben und Umlagen erhoben.

Jüngste Entwicklung einzelner Strompreisbestandteile

Netznutzungsentgelte
In den letzten Jahren mussten Lieferanten teils erhebliche Preissteigerungen im Bereich der Netznutzungsentgelte hinnehmen. Insbesondere verbrauchsunabhängige Netznutzungskosten sind in manchen Netzgebieten auf mehr als 70 Euro im Jahr gestiegen. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer, die den Wert um 19 Prozent erhöht.

Die Netznutzungsentgelte, die der Endverbraucher auf seiner Rechnung ausgewiesen bekommt, werden nach wie vor auch von überregionalen, bundes- und auch europaweiten Entwicklungen beeinflusst.

Börsenstrompreis
Seit zwei Jahren steigen die Preise an den Energiebörsen erheblich: Bezahlte man dort im Jahr 2016 für das Lieferjahr 2017 für eine Megawattstunde Strom (= 1000 Kilowattstunden) durchschnittlich noch 33,51 Euro, mussten sie Ende 2018 für Lieferungen 2019 bereits 50,56 Euro und mehr bezahlen (zeitweise lag der Wert sogar bei bis zu 69 Euro für eine Megawattstunde Strom). Die Beschaffungskosten sind für die Versorger damit im Durchschnitt um mehr als die Hälfte gestiegen.

EEG-Umlage
Nach teils deutlichen Steigerungen ist die Höhe der EEG-Umlage in den letzten beiden Jahren stabil geblieben, sogar leicht gesunken. Dieser positive Effekt wird durch andere Preisbestandteile jedoch zunichte gemacht.

Stromanbieter richtig vergleichen

Preisvergleiche können sehr hilfreich sein, wenn es gilt, den optimalen Strom- oder Erdgastarif zum günstigsten Preis zu finden. Damit das aber gelingt, sollten Sie einige einfache Hinweise beachten:

Vergleichen Sie stets Bruttopreise

Egal ob beim Arbeitspreis oder beim Grundpreis, nur der Endpreis inklusive aller Steuern und Abgaben bietet eine verlässliche Vergleichsgrundlage. Viele Strom- und Gaslieferanten nennen in unübersichtlichen Formularen nur den Basispreis ohne Energie- und Mehrwertsteuer. Was auf den ersten Blick nach einer echten Einsparung aussieht, bedeutet am Ende eine hohe Nachzahlung. Ist der Bruttopreis – wie auf den meisten Strom- und Gasrechnungen – nicht auf den ersten Blick ersichtlich, sollten Sie ihn bei dem jeweiligen Anbieter erfragen.

Niedrige Abschläge bedeuten nicht automatische niedrige Preise

Viele Anbieter locken mit einem sehr niedrigen Abschlag. Daraus können Sie aber nicht auf einen niedrigen Preis schließen. Achten Sie daher unbedingt darauf, dass Ihr Abschlag auch zu Ihrem aktuellen Jahresverbrauch und zu den aktuellen Preisen passt. Nur so vermeiden Sie, dass die Nachzahlungsforderung Ihres Lieferanten in ungeahnte Höhen steigt.

Stolperfallen im Internet

Die wenigsten Online-Preisrechner sind neutral. Ihre wichtigste Einnahmequelle sind die Provisionszahlungen der Energielieferanten, dementsprechend sind die Voreinstellungen gewählt. Anbieter, die Provisionen zahlen, stehen weit oben in der Liste. Nutzen Sie daher Online-Vergleichsportale nur als Informationsquelle und passen Sie die Vergleichskriterien Ihren individuellen Anforderungen und Vorstellungen an. Den Liefervertrag selbst sollten Sie immer direkt mit Ihrem Wunschanbieter abschließen. So schließen Sie zusätzliche Kosten von vorneherein aus.

Mancher Bonus führt in die Kostenfalle

100 Euro für den Anbieterwechsel, 1500 Kilowattstunden geschenkt – hinter solchen Bonusversprechen verbergen sich meist Kostenfallen. Denn die Verbraucher, die angelockt von dem vermeintlich guten Angebot, einen Liefervertrag unterschreiben binden sich lange an den Versorger und zahlen ihm den Bonus über automatisch steigende Strompreise im zweiten Vertragsjahr doppelt oder dreifach zurück.

Nutzen Sie persönliche Beratungsangebote

Das persönliche Gespräch mit Ihrem Berater vor Ort ist durch nichts zu ersetzen. Nur hier bekommen Sie eine persönliche Antwort auf Ihre individuellen Fragen zu Tarifen, Preisen und zum Wechselprozess. Und – auch das ist viel wert – Probleme können auf dem kurzen Weg geklärt werden. Ohne Umweg über lange Warteschleifen.

Hinweise zur Rechnung

Zu Jahresbeginn versenden die Stadtwerke Wolfhagen die Jahresrechnungen an ihre Kunden. An dieser Stelle geben wir Ihnen einige Hinweise zum besseren Verständnis. Als Beispiel dient uns eine reine Stromrechnung, viele der Angaben lassen sich übertragen.

Was interessiert Sie, wenn Sie eine Rechnung bekommen? Der Rechnungsbetrag, natürlich. Ihre Energierechnung aber enthält eine Fülle weiterer Informationen:

  • Wie kommt der Rechnungsbetrag zustande?
  • Was zahlen Sie an Umlagen, Abschlägen, Entgelten?
  • Wie wurde Ihr Strom erzeugt?
  • ...

Nicht jeder Verbraucher wünscht sich diese Menge an Informationen. Und vielleicht hätten die Stadtwerke Wolfhagen die Rechnung anders, „schlanker“ gestaltet. Doch der Gesetzgeber hat strenge Vorgaben gemacht, um die Verbraucher transparent zu informieren. Dass dies zu teils komplizierten Rechnungen geführt hat, bedauern wir sehr. Das Ziel aber, unseren Kunden alle Daten zu ihrem Verbrauch zur Verfügung zu stellen, teilen wir ohne Einschränkung. Daher:

Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Hier finden Sie die Hinweise zur Rechnung als PDF-Download.

Hinweise zur Jahresverbrauchsabrechnung für das Jahr 2019

Fahren Sie mit dem Mauszeiger über den Bereich neben den blauen Punkten, um unsere Anmerkungen zu sehen.

 

Betrug am Telefon

Es passiert immer wieder - und sorgt jedes Mal für großen Ärger, nicht selten auch für finanziellen Schaden: Betrügerische Anrufer, die mit allen Tricks und Mitteln versuchen, dem Verbraucher am anderen Ende der Leitung, zum Vertragsabschluss zu bewegen. Oft werden auch gegen den Willen Lieferverträge initiiert und im Namen des Kunden bestehende Verträge gekündigt. Die Zählernummer genügt, eine schriftliche Einwilligung ist nicht nötig.

Achtung: Geben Sie den Anrufern auf keinen Fall Ihre Zählernummer. In Kombination mit Adresse und Namen genügt diese Information bereits, um gegen Ihren Willen den Wechsel des Energielieferanten zu veranlassen.

Stadtwerke-Anrufe nur auf Vertragsbasis

Die Stadtwerke Wolfhagen sind bereits auf Basis des Wettbewerbsrechts gegen unerwünschte und betrügerische Anrufe vorgegangen. Ob im Einzelfall eine juristische Verfolgung angezeigt ist, zeigt sich stetes nach einer genauen Prüfung. Immer aber ist es sinnvoll, mögliche Folgen eines dubiosen Anrufs frühzeitig zu klären. Dabei hilft der Stadtwerke-Kundenservice gern.

Was wir aber nicht tun: Unerlaubt anrufen.

Wir rufen unsere Kunden nur im Rahmen eines Vertragsverhältnisses oder auf ausdrücklichen Wunsch und mit Einwilligung an. Und: Wir telefonieren immer von Wolfhagen aus, wir haben keine Mitarbeiter in Berlin oder Hamburg. Auch in Kassel haben wir kein Büro. Auf dem Display des Telefons erscheint daher stets die Nummer des Kundenservice der Stadtwerke: 05692 / 99 634 0.

Hohe Strafe für unerlaubte Werbeanrufe

Anrufe ohne Einwilligung sind in Deutschland verboten. Erst am 2. August 2018 hatte die zuständige Bundesnetzagentur gegen das Unternehmen Energy2day GmbH das höchstmögliche Bußgeld von 300.000 Euro verhängt. Zahlreiche Verbraucher hatten berichtetet, dass sich Anrufer des Unternehmens als Mitarbeiter des örtlichen Energieversorgers ausgaben, um sie letztlich zum Lieferantenwechsel zu bewegen.

Die Stadtwerke raten daher ebenso wie die Bundesnetzagentur dazu, eine Beschwerde einzureichen. Notieren Sie Telefonnummern, fertigen Sie Gesprächsnotizen an. Ihre Beschwerde können Sie unter der Rubrik „Telekommunikation“ über die Seite der Bundesnetzagentur einreichen: www.bundesnetzagentur.de.