Erdgas: Grundversorgung und Ersatzversorgung
Die Stadtwerke Wolfhagen versorgen Haushaltskundinnen und Haushaltskunden in ihren Grundversorgungsgebieten mit Erdgas zu den veröffentlichten allgemeinen Preisen und Bedingungen. Ein Grundversorgungsvertrag kommt in der Regel zustande, wenn Sie Erdgas entnehmen, ohne zuvor einen anderen Liefervertrag abgeschlossen zu haben – beispielsweise nach einem Einzug.
Die Ersatzversorgung greift vorübergehend, wenn der Erdgasbezug keiner bestimmten Lieferung oder keinem bestehenden Liefervertrag zugeordnet werden kann. Das kann beispielsweise bei Verzögerungen eines Lieferantenwechsels oder beim Ausfall eines Lieferanten der Fall sein. Die Ersatzversorgung beginnt automatisch und dauert höchstens drei Monate.
Die jeweils geltenden Preise und Bedingungen für Wolfhagen und Habichtswald finden Sie in den aktuellen Preisblättern auf dieser Seite. Wenn Sie sich über einen anderen Erdgastarif informieren möchten, können Sie unseren Tarifrechner nutzen oder sich von unserem Kundenservice beraten lassen.
Erdgastarife prüfen
Über unseren Tarifrechner können Sie prüfen, welche Erdgastarife an Ihrem Wohnort verfügbar sind. Die aktuellen Konditionen und Vertragsbedingungen werden Ihnen im Tarifrechner angezeigt.
Preise und Tarifdetails
Nachfolgend finden Sie die aktuellen Preisblätter für die Erdgas-Grundversorgung und die Erdgas-Ersatzversorgung in 34466 Wolfhagen und 34317 Habichtswald. Maßgeblich sind die jeweils in den Preisblättern genannten Preise, Gültigkeitszeiträume und Bedingungen.
Preisänderung im Tarif „Erdgas Grundversorgung“ in Wolfhagen und Habichtswald zum 1. Dezember 2026
Der Preis im Tarif „Erdgas Grundversorgung“ steigt in 34466 Wolfhagen am 1. Dezember 2026 um 4,77 ct/kWh brutto von 10,73 ct/kWh (brutto, netto = 9,02 ct/kWh) auf 15,50 ct/kWh (brutto, netto = 13,03 ct/kWh). Der Grundpreis bleibt unverändert bei 10,00 Euro/Monat (brutto, netto = 8,40 Euro/Monat).
In 34317 Habichtswald steigt der Preis im Tarif „Erdgas Grundversorgung“ am 1. Dezember 2026 um 4,73 ct/kWh brutto von 10,42 ct/kWh (brutto, netto = 8,76 ct/kWh) auf 15,15 ct/kWh (brutto, netto = 12,73 ct/kWh). Der Grundpreis bleibt unverändert bei 11,20 Euro/Monat (brutto, netto = 9,41 Euro/Monat).
Die Erhöhung der Arbeitspreise um 44,5 Prozent (Wolfhagen) bzw. 45,4 Prozent (Habichtswald) ist auf gestiegene Kosten bei der Erdgasbeschaffung infolge der angespannten geopolitischen Lage zurückzuführen.
Die Preisanpassung erfolgt gemäß § 5 Abs. 2 GasGVV.
Künftige Preisblätter für 34466 Wolfhagen, gültig ab 01. Dezember 2026
Erdgas-Grundversorgung – gültig ab 1. Dezember 2026: Preisblatt Grundversorgung ab 1. Dezember 2026
Erdgas-Ersatzversorgung – gültig ab 1. Dezember 2026: Preisblatt Ersatzversorgung ab 1. Dezember 2026
Künftige Preisblätter für 34317 Habichtswald, gültig ab 01. Dezember 2026
Erdgas-Grundversorgung – gültig ab 1. Dezember 2026: Preisblatt Grundversorgung ab 1. Dezember 2026
Erdgas-Ersatzversorgung – gültig ab 1. Dezember 2026: Preisblatt Ersatzversorgung ab 1. Dezember 2026
Aktuelle Preisblätter für 34466 Wolfhagen, gültig bis 30. November 2026
Erdgas-Grundversorgung – gültig ab 1. Januar 2026: Preisblatt Grundversorgung ab 1. Januar 2026
Erdgas-Ersatzversorgung – gültig ab 1. Januar 2026: Preisblatt Ersatzversorgung ab 1. Januar 2026
Aktuelle Preisblätter für 34317 Habichtswald, gültig bis 30. November 2026
Erdgas-Grundversorgung – gültig ab 1. Januar 2026: Preisblatt Grundversorgung ab 1. Januar 2026
Erdgas-Ersatzversorgung – gültig ab 1. Januar 2026: Preisblatt Ersatzversorgung ab 1. Januar 2026
Frühere Preisblätter für 34466 Wolfhagen
Erdgas-Grundversorgung – gültig ab 1. Juli 2025: Preisblatt Grundversorgung ab 1. Juli 2025
Erdgas-Ersatzversorgung – gültig ab 1. Juli 2025: Preisblatt Ersatzversorgung ab 1. Juli 2025
Frühere Preisblätter für 34317 Habichtswald
Erdgas-Grundversorgung – gültig ab 1. Juli 2025: Preisblatt Grundversorgung ab 1. Juli 2025
Erdgas-Ersatzversorgung – gültig ab 1. Juli 2025: Preisblatt Ersatzversorgung ab 1. Juli 2025
Die Grundversorgung kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Die Ersatzversorgung endet, sobald die Belieferung aufgrund eines neuen Liefervertrags beginnt, spätestens jedoch nach drei Monaten. Für die Beendigung der Ersatzversorgung besteht keine gesonderte Kündigungsfrist.
Für die Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas gelten insbesondere das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) sowie die ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Wolfhagen. Weitere Informationen finden Sie bei der Bundesnetzagentur.
Kundenservice
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