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Ladestrom-Grundversorgung für E-Mobilität

Die Grundversorgung hat einen klar definierten Auftrag: Ladestrom zu liefern, auch wenn es keinen eigenen Liefervertrag gibt.

Beispiel: Wenn immer ein Mieter seine neue Wohnung bezieht und noch keinen Sondervertrag abgeschlossen hat, bekommt er Strom im Rahmen der Grundversorgung.

Preise und Tarifdetails

Ladestrom: Grundversorgung

Falls Sie im Netzgebiet der Stadtwerke Wolfhagen GmbH eine unterbrechbare Verbrauchseinrichtung zum Laden eines Elektrofahrzeugs betreiben und keinen Stromliefervertrag für diese abgeschlossen haben, gilt folgender Tarif für Sie.

Strompreis und Entgelt für Messstellenbetrieb

Preisblatt Grundversorgung Ladestrom ab  1. Januar 2024

Preisblatt Grundversorgung Ladestrom ab  1. Mai 2023

Preisblatt Grundversorgung Ladestrom ab  1. Mai 2023

Laufzeit und Kündigung: Im Bereich der Grundversorgung besteht keine Mindestvertragslaufzeit. Das Vertragsverhältnis läuft solange ununterbrochen weiter, bis es vom Kunden mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt wird.

Zahlungsweise: Einzugsermächtigung und Überweisung

Energiemix: konventionell

Bedingungen für die Stromlieferung: Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes diverse Verordnungen zur Versorgung von Kunden mit Elektrizität erlassen. Diese bilden die Grundlage für Ihre Versorgung. Die Stadtwerke Wolfhagen haben hierzu ergänzende Bedingungen erlassen.

Es gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)