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Jahresrechnung 2023

Die Antworten auf viele Fragen zu Ihrer Jahresverbrauchabrechnung stehen bereits in der Rechnung selbst. An dieser Stelle haben wir für Sie einige Hinweise zusammengestellt, die Ihnen bei der Prüfung helfen. Wir wissen natürlich: Nicht alle Fragen lassen sich so beantworten. Wir bleiben selbstverständlich für Sie da - am besten erreichen Sie uns per E-Mail.

Aufgrund des zu erwartenden hohen Telefonaufkommens bitten wir um Verständnis, falls wir Ihren Anruf nicht entgegen nehmen können. Probieren Sie es in einem solchen Fall bitte zu einem späteren Zeitpunkt erneut oder kontaktieren Sie uns auf einem anderen Weg.

Wichtig: Sollten Sie Fragen zur Rechnung haben, melden Sie sich möglichst frühzeitig, unbedingt aber vor dem Fälligkeitstermin bei uns.

Stadtwerke Online-Service

Nicht nur einige Fragen können Sie selbst beantworten - womöglich schneller als der Kundenservice. Auch Ihren Abschlag oder Ihre Bankverbindung können Sie selbst ändern. 

Auf Ihrer Rechnung finden Sie einen QR-Code, der sie direkt zum Online-Service führt. Ein Login ist nach dem Scan des QR-Codes nicht notwendig. 

Möchten Sie den Online-Service mit dem Laptop oder PC nutzen, besuchen Sie die Seite app.stadtwerke-wolfhagen.de - hier werden Sie zur Eingabe von Login-Daten. Zum Einloggen benötigen Sie Ihre Verbrauchsstellennummer, Ihre Rechnungsnummer und einen Aktivierungscode. Sie finden diese Informationen auf Ihrer Rechnung.

Rechnungsprüfung - so gehen Sie vor.

1. Prüfen Sie die persönlichen Angaben.

Ist die Rechnung korrekt adressiert, stimmen die Angaben zur Verbrauchsstelle und zur Nutzung? Sollten Sie einen Fehler entdecken oder eine Änderung notwendig werden, teilen Sie es uns bitte mit.

2. Prüfen Sie die Zählernummer(n).

Die Zählernummer(n) finden Sie im Anhang der Rechnung. Sie muss mit der / mit denen vor Ort übereinstimmen. Die Beispielzähler zeigen, wo die Zählernummern von zahlreichen verbauten Geräten zu finden sind.

3. Prüfen Sie die Zählerstände.

Die Zählerstände sind die Basis Ihrer Rechnung.

Den Anfangszählerstand am Beginn des Abrechnungszeitraums können Sie anhand von Dokumenten wie der letzten Rechnung oder der Vertragsbestätigung aus dem Jahr 2023 überprüfen:

  • Der Endzählerstand der letzten Rechnung muss der Anfangszählerstand dieser Rechnung sein.
  • Sollten Sie erst im Jahr 2023 zu uns gewechselt sein, entspricht der Anfangszählerstand Ihren Angaben bei Vertragsschluss. Diese finden Sie auf der Vertragsbestätigung sowie ggfs. auf der Schlussrechnung des Vorlieferanten oder Übergabeprotokollen zum Einzug in eine neue Wohnung.

Die Zählerstände zum 31. Dezember prüfen Sie anhand aktueller Ablesungen:

  • Lesen Sie Ihren Zähler ab. Der aktuelle Stand darf nicht niedriger sein als der auf der Rechnung.
  • Statistisch verbrauchen Sie im Januar rund 10 Prozent Ihres gesamten Strom-Jahresverbrauchs. Wie viele Kilowattstunden das in Ihrem Fall sind, ermitteln Sie auf Basis des Jahresverbrauchs. Ziehen Sie diese Kilowattstunden vom Stand Ende Januar ab. Liegt der so ermittelte Wert nah bei dem Stand, der der Rechnung zugrunde liegt, ist Annahme plausibel.

Besonderheit der Erdgas-Abrechnung:

Erdgaszähler messen den Erdgasverbrauch in Kubikmeter (m³), die Stadtwerke Wolfhagern aber rechnen Kilowattstunden (Energie) ab. Im Anhang Ihrer Rechnung finden Sie die Zählerstände in verbrauchten Kubikmetern abgedruckt.

Kubikmeter werden mit dieser Formel in Kilowattstunden umgerechnet:

(Zählerstand am Beginn der Abrechnungsperiode - Zählerstand zu Ende der Abrechnungsperiode) x Zustandszahl x Brennwert

Brennwert und Zustandszahl finden Sie ebenfalls im Anhang Ihrer Jahresabrechnung.

4. Prüfen Sie die geleisteten Zahlungen.

Die allermeisten unserer Kunden zahlen 11 Abschläge im Jahr. Wer erst im Verlauf des letzten Jahres zu uns gewechselt ist, hat entsprechend weniger Abschläge zahlen sollen. Anhand Ihrer Kontobewegungen oder der Quittungen, die Sie von uns bekommen haben, können Sie prüfen, ob die Summe der geleisteten Zahlungen, die wir berücksichtigt haben, der Summe entspricht, die Sie gezahlt haben.

Übrigens: Den Abschlag können Sie leicht selbst ändern. Ihre Bankverbindung auch. Nutzen Sie unseren Online-Service auf app.stadtwerke-wolfhagen.de.

5. Prüfen Sie die Energiekosten.

Gesetzliche Vorgaben verlangen von uns, die Bestandteile Ihres Energiepreises aufzulisten. Das sorgt für sinnvolle Transparenz, verhindert aber zu oft Übersichtlichkeit.

In der Anlage der Rechnung finden Sie für jede Energieart (Strom, Heizstrom, Erdgas) die Tabelle „Entgeltermittlung“. Sie liefert Ihnen die Angaben zur Prüfung der Energiekosten.

Im Jahr 2023 konnten wir in vielen unserer Energietarife die Preise senken. Die Prüfung der Energiekosten wird dadurch erschwert, da Sie zunächst die Kosten von Teilmengen ermitteln müssen, aus denen dann die Gesamtkosten resultieren.

Zeiträume und darin geltende Konditionen sind transparent aufgeführt.

So gehen Sie grundsätzlich vor. 

  1. Ermitteln Sie den Brutto-Arbeitspreis (im angegebenen Zeitraum): Addieren Sie dazu den Arbeitspreis aus der Tabelle, die Stromsteuer und die Mehrwertsteuer (Strom = 19 Prozent; Erdgas = 7 Prozent).
  2. Multiplizieren Sie den Brutto-Arbeitspreis mit Ihrem Verbrauch in Kilowattstunden (im angegebenen Zeitraum). Sie erhalten den Gesamtarbeitspreis in Cent.
  3. Teilen Sie den Betrag durch 100 um einen Eurobetrag zu erhalten.
  4. Wiederholen Sie Schritte 1 bis 3 für alle angegebenen Zeiträume und addieren Sie die ermittelten Beträge.
  5.  Addieren Sie den Grundpreis im Lieferzeitraum, der in der Tabelle abgedruckt ist. Sie erhalten die Gesamtsumme der Energiekosten 2022.

Hinweis: Es kann zu Rundungsdifferenzen im Cent-Bereich kommen.

Entlastungen für Energieverbraucher durch die Bundesrepublik Deutschland

Entlastung für Erdgaskunden durch die Bundesrepublik Deutschland: Abgesenkter Mehrwertsteuersatz

Mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ wird der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 31. März 2024 von 19 auf 7 Prozent reduziert. Für Ihre Rechnung gilt der am 31. Dezember 2023 gültige Steuersatz, sodass die gesamte hier abgerechnete Erdgasmenge 7 Prozent Mehrwertsteuer anfallen.

In den politischen Diskussionen Ende 2023 schien die Rückführung des Mehrwertsteuersatzes für die Erdgaslieferung auf 19 Prozent schon am 1. März 2024 Konsens zu sein. Die Umsetzung dieses Beschlusses stoppte der Bundesrat. Wann der Mehrwertsteuersatz wieder 19 Prozent beträgt, ist daher offen - entweder ab 1. März oder ab 1. April 2024.

Unsere Empfehlung: Übermitteln Sie uns zum Datum der Erhöhung des Steuersatzes eine Erdgaszählerstand. So stellen Sie sicher, dass Sie von der Absenkung in de Monaten profitieren. 

 

Entlastung für Strom- und Erdgaskunden durch Preisbremsen

Am 1. März 2023 traten die als Strompreis- bzw. Gaspreisbremse bekannten Regelungen in Kraft. Der Strompreis wird dabei für 80 Prozent des Verbrauchs auf 40 ct/kWh (brutto) begrenzt, der Erdgaspreis auf 12 ct/kWh (brutto) ebenfalls für 80 Prozent des Verbrauchs.

Aufgrund der günstigen Preisgestaltung lagen die Preise der meisten Stadtwerke-Stromkunden bereits zu Jahresbeginn 2023 unter dem Referenzpreis von 40 ct/kWh. Den Erdgaspreis konnten wir im Tarif Wohlfühlstrom im Jahresverlauf absenken, sodass nach der Preissenkung keine Entlastung im Sinne der Preisbremsengesetze mehr notwendig war.

Auf Ihrer Rechnung führen wir sämtliche Informationen zu Ihrer individuellen Entlastung auf:

  • Entlastungskontingent
  • gesamte Entlastung in Euro
  • monatlich gutgeschriebener Entlastungsbetrag

Hier finden Sie unsere Hinweise zur Einführung der Preisbremsen.