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Strompreis-Bestandteile

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Grundsätzlich hat der Strompreis drei Bestandteile: Kosten für die Strombeschaffung und den Vertrieb, Netznutzungsentgelte sowie staatlich festgelegte Steuern, Umlagen und Abgaben.

Strombeschaffung und Stromvertrieb (ca. 37 Prozent des Strompreises): Die Kosten für den Einkauf der Energie und den Vertrieb bis zum Endkunden bilden den einzigen Strompreisbestandteil, der tatsächlich vom Markt beeinflusst wird. Er macht derzeit rund ein Viertel des Strompreises aus.

Netznutzungsentgelte (ca. 30 Prozent des Strompreises): Über die Netzentgelte tragen die Netznutzer, also die Stromkunden im jeweiligen Versorgungsgebiet, die Kosten für Netzinfrastruktur, Investitionen in den Ausbau des Stromnetzes ebenso wie Instandhaltungsmaßnahmen. Die Regulierungsbehörden von Bund und Ländern regulieren die Netznutzungsentgelte, die aktuell einen Anteil von fast 25 Prozent am Strompreis haben.

Steuern, Umlagen und Abgaben (ca. 33 Prozent des Strompreises): Stromsteuer, Mehrwertsteuer, KWK-Umlage, Offshore-Umlage, Konzessionsabgabe … Insgesamt rund 53 Prozent des Strompreises gehen auf Steuern, Umlagen und Abgaben zurück.

Die staatlich verursachten Kostenbestandteile im Detail:

  • KWK-G Aufschlag: KWK-G = Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz: Mit dem Aufschlag, der nach dem Gesetz benannt ist, wird gleichzeitige Erzeugung von Strom (Kraft) und Wärme gefördert.
  • Umlage nach § 19 StromNEV: Die Umlage, die in Paragraph 19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) definiert ist, finanziert die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten. Dies soll die Wettbewerbsfähigkeit der Bundesrepublik sichern.
  • Offshore-Netzumlage: Die Offshore-Haftungsumlage sichert die Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab.
  • Konzessionsabgabe: Die Konzessionsabgabe wird an die Kommunen entrichtet für die Mitbenutzung öffentlicher Verkehrswege durch Versorgungsleitungen. Die Höhe richtet sich nach der Gemeindegröße und liegt zwischen 1,32 und 2,39 ct/kWh.
  • Stromsteuer: Die Stromsteuer wird auf den Energieverbrauch erhoben. Sie beträgt aktuell 2,05 ct/kWh netto bzw. 2,44 ct/kWh brutto.
  • Mehrwertsteuer: Die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent wird für den gesamten Strompreis inklusive aller Abgaben und Umlagen erhoben.