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SWW-Strom: Niedriger Preis + hohe Preissicherheit ab 1. Januar 2026

Als Stadtwerke-Kunde haben Sie die Wahl: Sorgenfrei bis Silvester 2026 zu besten Preis oder Preissicherheit bis Sommer 2027 für einen geringen Aufpreis?

Sorgenfrei bis Silvester 2026 mit SWW-Strom 

Arbeitspreis: 28,20 ct/kWh (netto = 23,70 ct/kWh) 
Grundpreis: 15,47 Euro/Monat (netto = 13,00 Euro/Monat)

Ihr Preis ist stabil! Grund- und Arbeitspreis garantieren wir bis 31. Dezember 20206 - in Ihrer Preisgarantie sind sämtliche aktuell im Strompreis enthaltenen Bestandteile enthalten. Einzige Ausnahmen: Steuerhöhungen (Mehrwertsteuer, Energiesteuer) und neue staatliche Belastungen.
Ihr neuer Vertrag hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2026. Er verlängert sich um unbestimmte Zeit, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat gekündigt wird.

Preissicherheit bis Sommer 2027 mit SWW-Strom fix 27

Arbeitspreis: 29,16 ct/kWh (netto = 24,50 ct/kWh) 
Grundpreis: 15,47 Euro/Monat (netto = 13,00 Euro/Monat)

Ihr Preis ist stabil! Grund- und Arbeitspreis garantieren wir bis 31. Juli 2027 - in Ihrer Preisgarantie sind sämtliche aktuell im Strompreis enthaltenen Bestandteile enthalten. Einzige Ausnahmen: Steuerhöhungen (Mehrwertsteuer, Energiesteuer) und neue staatliche Belastungen.
Ihr neuer Vertrag hat eine Laufzeit bis 31. Juli 2027. Er verlängert sich um unbestimmte Zeit, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat gekündigt wird.

WICHTIG: Diese Preisangaben  sind gültig für diese

  • Städte und Gemeinden: Ahnatal, Bad Emstal, Calden, Hofgeismar, Lohfelden, Naumburg, Schauenburg, Vellmar, Zierenberg
  • Postleitzahlengebiete- 26434, 34385, 33098, 31073, 34260, 31157, 32049, 34305, 30982, 34225, 34302, 34346, 27367, 33014, 34266, 30989, 33818, 34308, 31515, 32602, 21357, 34253, 33161, 34295, 24148, 34292, 32676, 34379, 34212, 34376, 27211, 30890, 34298, 29471, 34286, 24159, 34281, 32423, 34327, 28870, 32545, 34326, 34369, 34246, 34323, 34289, 26135, 33154, 33034, 34320, 31535, 32427, 31655, 34329, 34396, 27239, 34393, 34270, 33106, 34359, 34314, 34434, 29699, 33102, 34311, 34355, 34399, 34233, 34277, 33100, 30952, 31688, 32139, 34439

Ihr Vertrag kommt zustande nach Erhalt der Vertragsbestätigung.

Die Stadtwerke haben den passenden Tarif - ich wechsele!

    Tarifauswahl* (Pflichtfeld)

    Anrede* (Pflichtfeld)

    SWW-Strom: Niedriger Preis + hohe Preissicherheit ab 1. Januar 2026

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    Sorgenfrei bis Silvester 2026 mit SWW-Strom 

    Arbeitspreis: 28,20 ct/kWh (netto = 23,70 ct/kWh) 
    Grundpreis: 15,47 Euro/Monat (netto = 13,00 Euro/Monat)

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    Preissicherheit bis Sommer 2027 mit SWW-Strom fix 27

    Arbeitspreis: 29,16 ct/kWh (netto = 24,50 ct/kWh) 
    Grundpreis: 15,47 Euro/Monat (netto = 13,00 Euro/Monat)

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      SWW-Strom: Niedriger Preis + hohe Preissicherheit ab 1. Januar 2026

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      Sorgenfrei bis Silvester 2026 mit SWW-Strom 

      Arbeitspreis: 29,75 ct/kWh (netto = 25,00 ct/kWh) 
      Grundpreis: 16,07 Euro/Monat (netto = 13,50 Euro/Monat)

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      Arbeitspreis: 29,16 ct/kWh (netto = 24,50 ct/kWh) 
      Grundpreis: 16,07 Euro/Monat (netto = 13,50 Euro/Monat)

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      Die Stadtwerke haben den passenden Tarif - ich wechsele!

        Tarifauswahl* (Pflichtfeld)

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        SWW-Strom: Niedriger Preis + hohe Preissicherheit ab 1. Januar 2026

        Sie haben die Wahl: Sorgenfrei bis Silvester 2026 zu besten Preis oder Preissicherheit bis Sommer 2027 für einen geringen Aufpreis?

        Sorgenfrei bis Silvester 2026 mit SWW-Strom 

        Arbeitspreis: 28,20 ct/kWh (netto = 23,70 ct/kWh) 
        Grundpreis: 15,47 Euro/Monat (netto = 13,00 Euro/Monat)

        Ihr Preis ist stabil! Grund- und Arbeitspreis garantieren wir bis 31. Dezember 20206 - in Ihrer Preisgarantie sind sämtliche aktuell im Strompreis enthaltenen Bestandteile enthalten. Einzige Ausnahmen: Steuerhöhungen (Mehrwertsteuer, Energiesteuer) und neue staatliche Belastungen.
        Ihr neuer Vertrag hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2026. Er verlängert sich um unbestimmte Zeit, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat gekündigt wird.

        Preissicherheit bis Sommer 2027 mit SWW-Strom fix 27

        Arbeitspreis: 29,16 ct/kWh (netto = 24,50 ct/kWh) 
        Grundpreis: 15,47 Euro/Monat (netto = 13,00 Euro/Monat)

        Ihr Preis ist stabil! Grund- und Arbeitspreis garantieren wir bis 31. Juli 2027 - in Ihrer Preisgarantie sind sämtliche aktuell im Strompreis enthaltenen Bestandteile enthalten. Einzige Ausnahmen: Steuerhöhungen (Mehrwertsteuer, Energiesteuer) und neue staatliche Belastungen.
        Ihr neuer Vertrag hat eine Laufzeit bis 31. Juli 2027. Er verlängert sich um unbestimmte Zeit, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat gekündigt wird.

         

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        Die Stadtwerke haben den passenden Tarif - ich wechsele!

          Tarifauswahl* (Pflichtfeld)

          Anrede* (Pflichtfeld)

          SWW-Strom easyQ

          Profitieren Sie von niedrigen Börsenpreisen mit unserem neuen Tarif.

          Das Auf und Ab der Energiemärkte bietet Chancen – aber auch Risiken. Mit dem neuen Tarif SWW-Strom easyQ nutzen Sie die Chancen, ohne voll ins Risiko zu gehen. Konkret: Wir garantieren Ihnen einen Top-Strompreis für ein Quartal.

          Je nach Marktentwicklung ändert sich Ihr Strompreis danach vielleicht. Das gibt Ihnen die Wahl: So können Sie beispielsweise die automatische Verlängerung nutzen oder in unseren Standard-Tarif wechseln.

          Ihr Tarif
          Ihre Postleitzahl
          Personen im Haushalt
          1 2 3 4 5 6
          Ihr Jahresverbrauch

          Schematische Darstellung des Strompreises im Tarif -SWW-Strom easyQ

          Schematische Darstellung des Strompreises im Tarif -SWW-Strom easyQ.

          Unsere Grafik zeigt eine mögliche Entwicklung des Strompreises und der tariflichen Preise:

          1. Wenn Sie sich im zweiten Quartal für den Tarif entscheiden, profitieren Sie im 3. Quartal von dem günstigen Preis.
          2. Sollte die Entwicklung am Strommarkt eine Anpassung notwendig machen, informieren wir Sie. Im Beispiel oben, bleibt der Preis günstiger als der SWW-Strom. Um den neuen, günstigen Preis zu nutzen, müssen Sie nichts tun.
          3. Zum Ende jedes Quartals informieren wir Sie über den zukünftigen Preis. Der kann vorübergehend höher sein als im Tarif SWW-Strom. Zum Quartalsbeginn aber ist ein Wechsel auch in diesen Tarif möglich.

           

          Der theoretische Bruttopreis bildet eine mögliche Entwicklung an der Strombörse ab. Bereits eingerechnet sind Steuern, Abgaben und Umlagen.

          Unser Tarif SWW-Strom bietet einen zugleich attraktiven und stabilen Preis. Nicht jeder Preisausschlag wirkt sich auf den Bruttopreis aus. Dadurch sind Kunden vor Preissprüngen geschützt. Allerdings lassen sich aufgrund der vorausschauenden Beschaffungsstrategie auch Preistäler nicht zeitnah nutzen, um den Preis zu senken.

          SWW-Strom easyQ nutzt sinkende Preise an der Börse frühzeitig für das folgende Quartal - der Bruttopreis allerdings gilt zunächst nur für 3 Monate bzw. ein Quartal. Danach kann er sich ändern, kann sinken aber auch steigen.

          Erklärung zur Barrierefreiheit (App "Stadtwerke Wolfhagen")

          Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die mobile Anwendung Stadtwerke Wolfhagen.

          Die Stadtwerke Wolfhagen GmbH ist bemüht, seine mobile Anwendung Stadtwerke Wolfhagen im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Die angestrebte Barrierefreiheit orientiert sich an den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.1 und der Konformitätsstufe AA.

          Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

          Die mobile Anwendung erfüllt bereits in Teilen die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit und wird kontinuierlich weiter optimiert, um vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Diese Einschätzung beruht auf einer am 23. Juni 2025 durchgeführten Selbstbewertung durch die Stadtwerke Wolfhagen GmbH. Die Stadtwerke Wolfhagen GmbH ist bestrebt, die Barrierefreiheit der Anwendung kontinuierlich zu verbessern und bestehende Einschränkungen schnellstmöglich zu beseitigen.

          Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

          • Scan-Funktion beim Zählerstand-Widget
            Die Scan-Funktion im Zählerstand-Widget ist derzeit nicht barrierefrei, da sie auf einer Technologie eines Drittanbieters zurückgreift. Da die barrierefreie Umsetzung dieser Technologie nicht in unserem Einflussbereich liegt, können wir derzeit keine uneingeschränkt barrierefreie Nutzung gewährleisten. Als Alternative steht dafür eine manuelle Eingabe des Zählerstands zur Verfügung.
          • Offer World (QR-Code-Scan)
            Das Einlösen von Angeboten über das Scannen von QR-Codes in dem Offer World-Widget ist derzeit nicht barrierefrei möglich. Eine alternative, barrierefreie Variante dieser Einlösemethode steht aktuell nicht zur Verfügung.
          • Externe Webseiten-Inhalte
            Einige Inhalte der App enthalten eingebettete oder verlinkte Webseiten Dritter. Für diese externen Inhalte können wir keine Barrierefreiheit garantieren, da sie außerhalb unseres Einflussbereichs liegen.
          • Sprache der Anwendung
            Die Anwendung ist ausschließlich in deutscher Sprache verfügbar. Eine mehrsprachige Version, etwa in Leichter Sprache oder Englisch, steht derzeit nicht zur Verfügung.
          • Bildschirmorientierung
            Die App kann ausschließlich im Hochformat (Portrait-Modus) genutzt werden. Eine Nutzung im Querformat ist derzeit nicht vorgesehen.
          • Kartenansicht (Map View)
            Die Kartenansicht in einigen Widgets ist nicht vollständig barrierefrei bedienbar. Als Alternative sind sämtliche Informationen über eine barrierefreie Listenansicht zugänglich.
          • Textvergrößerung
            Die Textvergrößerung ist in der aktuellen Version der Anwendung nicht vollständig barrierefrei. In bestimmten Bereichen kann es zu Darstellungsproblemen kommen.
          • PDF-Darstellung
            Die Darstellung einige PDF-Dokumente entspricht nicht dem Standard für barrierefreie PDFs.

          Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind bis voraussichtlich Ende 2025 geplant:

          • Beseitigung der verbleibenden Barrieren
          • Optimierungen im Bereich Textkontrast
          • Optimierungen bei der Nutzung der Vergrößerungsfunktion
          • Optimierung der PDF-Dateien

          Die folgenden Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit können bis voraussichtlich Ende 2025 nicht umgesetzt werden. Grund hierfür sind derzeit bestehende finanzielle und organisatorische Einschränkungen, die eine zeitnahe Umsetzung erheblich erschweren:

          • Die Bereitstellung einer mehrsprachigen Version der Anwendung (z. B. in Leichter Sprache oder Englisch)
          • Die Unterstützung der Nutzung im Querformat (Landscape-Modus)

          Wir sind bestrebt, diese Punkte weiterzuverfolgen und bei zukünftigen Weiterentwicklungen der Anwendung zu berücksichtigen.

          Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

          Diese Erklärung wurde am 23. Juni 2025 erstellt.

          Feedback und Kontaktangaben

          Wenn Ihnen Barrieren oder Mängel in der barrierefreien Zugänglichkeit unserer mobilen Anwendung aufgefallen sind oder Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.

          Im Idealfall geben Sie den konkreten Inhalt an, bei dem die Barriere auftritt, sowie das von Ihnen verwendete mobile Betriebssystem (z. B. iOS oder Android) und dessen aktuelle Version

          Bitte wenden Sie sich an folgende Ansprechperson für die barrierefreie Nutzung unserer mobilen Anwendung:

          Kundenservice
          Stadtwerke Wolfhagen GmbH
          Siemensstraße 10
          34466 Wolfhagen
          05692 99 634 0
          kundenservice@stadtwerke-wolfhagen.de

          Durchsetzungsverfahren

          Sollte Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit über die oben genannte Kontaktmöglichkeit innerhalb von vier Wochen unbeantwortet bleiben oder zu keiner zufriedenstellenden Lösung führen, können Sie sich an die Landesbeauftragte für barrierefreie IT wenden.

          Diese Stelle unterstützt bei der außergerichtlichen Beilegung von Konflikten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen. Ziel des Verfahrens ist es, gemeinsam und ohne gerichtliches Verfahren eine Lösung für bestehende Barrieren zu finden.

          Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei und kann ohne Einschaltung eines Rechtsbeistands durchgeführt werden.

          Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter folgenden Kontaktangaben:

          Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
          Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
          Sitz: Regierungspräsidium Gießen
          Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
          Landesbeauftragte für barrierefreie IT
          Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
          Landgraf-Philipp-Platz 1-7
          35390 Gießen
          Telefon: 0641 303 - 2901
          E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

          Durchsetzungsverfahren

          Sollte Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit über die oben genannte Kontaktmöglichkeit innerhalb von vier Wochen unbeantwortet bleiben oder zu keiner zufriedenstellenden Lösung führen, können Sie sich an die Landesbeauftragte für barrierefreie IT wenden.

          Diese Stelle unterstützt bei der außergerichtlichen Beilegung von Konflikten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen. Ziel des Verfahrens ist es, gemeinsam und ohne gerichtliches Verfahren eine Lösung für bestehende Barrieren zu finden.

          Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei und kann ohne Einschaltung eines Rechtsbeistands durchgeführt werden.

          Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter folgenden Kontaktangaben:

          Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
          Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
          Sitz: Regierungspräsidium Gießen
          Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
          Landesbeauftragte für barrierefreie IT
          Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
          Landgraf-Philipp-Platz 1-7
          35390 Gießen
          Telefon: 0641 303 - 2901
          E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

          Erklärung zur Barrierefreiheit

          Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

          Angaben zum Dienstleistungserbringer

          Stadtwerke Wolfhagen GmbH
          Siemensstraße 10
          34466 Wolfhagen
          Hessen

          Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

          Abschluss von Energielieferverträgen auf www.stadtwerke-wolfhagen.de

          Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

          Auf der Website www.stadtwerke-wolfhagen.de können Verbraucher und Gewerbetreibende Verträge zur Lieferung von Energie, insbesondere Strom, Heizstrom und Erdgas, abschließen.

          Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

          Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

          Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:

          Die PDF-Dokumente, die auf www.stadtwerke-wolfhagen.de verfügbar sind, sind nicht immer mit einem Screenreader bedienbar. Eine Tastaturbedienbarkeit ist nicht für alle Bereiche der Website gewährleistet.

          Die Fehlermeldung bei Nichterfüllung der Passwortkriterien auf der Login-Seite (FusionAuth) des Self-Service Portals weist folgende Eigenschaften auf, die nicht den Anfordergen der Barrierefreiheit genügen: Die Validierung der Eingabe erfolgt nach Button-Klick. Die Fehlermeldung hat keinen direkten Bezug zum Eingabefeld.

          Eine übergreifende Wartungsseite, die nur bei grundlegenden technischen Problemen dargestellt wird, ist nicht barrierefrei zugänglich.

          Die Zusammenfassung eigegebener Kündigungsdaten bei Kündigung im Self Service Portal entspricht nicht dem Standard für barrierefreie PDFs.

          Die Ansicht "Kundenkonto" im Self Service Portal weist folgende Einschränkungen bezüglich der Barrierefreiheit auf:
          Animation beim Aufruf des Direktlinks zum Zahlweg/ Rechnungsadresse ist nicht barrierefrei.
          Die Grafik zur Darstellung der Verbrauchshistorie ist nicht barrierefrei zugänglich.
          Die Grafik zu Energiebilanz (RLM) ist nicht barrierefrei zugänglich.
          Die Grafik "Tarifmonitor (dynamische Tarife)" ist nicht barrierefrei zugänglich.
          Die Funktion "Kartennutzung" ist nicht barrierefrei zugänglich.
          Bei Aufruf der Startseite entsteht möglicherweise ein Overflow auf kleinen Bildschirmen. Gleiches gilt für die Darstellung des Kundenkontos
          Die Animation beim Aufruf des Direktlinks zum Zahlweg/ Rechnungsadresse ist nicht barrierefrei.

          Die Zusammenfassung der Bestellung (Zusammenfassung der Eingabedaten) am Ende der Bestellstrecke entspricht nicht dem Standard für barrierefreie PDFs

          Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung - Umsetzungsfristen

          Die aufgelisteten Funktionen des Self Service Portals und der Bestellstrecke werden voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2025 so angepasst, dass sie barrierefrei zugänglich sind.

          Die Bereiche der Website, die derzeit nicht mit der Tastatur bedienbar sind, werden im Verlauf des Jahres 20205 angepasst.

          Ebenfalls bis Ende 2025 sollen PDF-Dokumente barrierefrei zugänglich gemacht werden.

          Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

          Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 23.06.2025
          Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 23.06.2025

          Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

          Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.

          Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben

          Adresse:
          Stadtwerke Wolfhagen GmbH
          Siemensstraße 10
          34466 Wolfhagen

          E-Mail: kundenservice@stadtwerke-wolfhagen.de

          Telefon: 05692996340

          Link zur Website: https://www.stadtwerke-wolfhagen.de

          Durchsetzungsverfahren

          Sollte Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit über die oben genannte Kontaktmöglichkeit innerhalb von vier Wochen unbeantwortet bleiben oder zu keiner zufriedenstellenden Lösung führen, können Sie sich an die Landesbeauftragte für barrierefreie IT wenden.

          Diese Stelle unterstützt bei der außergerichtlichen Beilegung von Konflikten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen. Ziel des Verfahrens ist es, gemeinsam und ohne gerichtliches Verfahren eine Lösung für bestehende Barrieren zu finden.

          Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei und kann ohne Einschaltung eines Rechtsbeistands durchgeführt werden.

          Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter folgenden Kontaktangaben:

          Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
          Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
          Sitz: Regierungspräsidium Gießen
          Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
          Landesbeauftragte für barrierefreie IT
          Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
          Landgraf-Philipp-Platz 1-7
          35390 Gießen
          Telefon: 0641 303 - 2901
          E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

          Windkraft im Stadtwald?

          Änderung des Teilflächennutzungsplans „Windkraft“ - alle Infos zum Projekt und zur Veranstaltung in Ippinghausen am 2. Juli 2025

          Am 2. Juli 2025 um 19 Uhr findet im Haus des Gastes in Ippinghausen eine Info-Veranstaltung zum Thema WINDKRAFT IM STADTWALD? statt.

          Was die Stadtwerke an dem Abend präsentieren werden, können Sie bereist im Vorfeld einsehen:

          Laden Sie sich unsere Präsentation herunter.

          Rechtliche Änderungen beim Wechsel des Energielieferanten

          Am 6. Juni treten gesetzliche Regelungen in Kraft, die Auswirkungen auf den Wechsel des Energielieferanten oder die An- bzw. Abmeldung der Energielieferung haben.

          Bisher war es möglich, den Wechselzeitpunkt auch rückwirkend festzulegen. Dies ist auf Basis der Neuregelung nicht mehr möglich.

          Was heißt das konkret?

          Im Falle einer An-, Ab- oder Ummeldung er Energieversorgung – z.B. im Falle eines Umzuges – sollten Sie uns rechtzeitig, idealerweise mindestens 14 Tage vorher über den Termin des Einzuges, Auszuges bzw. der Wohnungsübergabe informieren. Nur eine rechtzeitige Information im Voraus gewährleistet, dass niemandem Stromverbräuche in Rechnung gestellt werden, die sie oder er nicht verursacht hat.

          Video: Die neuen Regelungen beim Umzg

          Mieterwechsel und Leerstand: Auswirkungen der neuen Regelungen

          Umzüge machen viel Arbeit, vieles muss bedacht werden - und nicht selten passiert es, dass die Abmeldung beim Energielieferanten vergessen wird. Bisher war dies kein Problem. Nun kann es eines werden.

          Beispiel 1: Was nicht mehr geht

          • Herr Müller zieht am 1. Oktober in eine Wohnung der Frau Meier in Wolfhagen.
          • Am 15. Januar des Folgejahres erhält Frau Meier die Jahresrechnung für die Wohnung. Daraufhin wendet sie sich an die Stadtwerke und wünscht, dass rückwirkend Ihre Belieferung am 30. September endet und die Schlussrechnung zu diesem Datum erstellt wird. Herr Müller solle stattdessen ab 1. Oktober (seinem Einzugsdatum) als Kunde aufgenommen werden und der Stromverbrauch ihm in Rechnung gestellt werden.
          • Was bisher oft unbürokratisch umgesetzt werden konnte, ist auf Grundlage der neuen Regelungen prozessual ausgeschlossen.

           

          Beispiel 2: Was nicht mehr geht

          • Herr Müller zieht am 1. Oktober in eine Wohnung der Frau Meier in Bad Emstal.
          • Frau Meier meldet den Wechsel fristgerecht dem örtlichen Betreiber des Stromnetzes.
          • Herr Müller wird in die Grundversorgung aufgenommen.
          • Am 15. Oktober entscheidet sich Herr Müller für einen Tarif der Stadtwerke Wolfhagen. Diese melden einen Lieferantenwechsel an den Netzbetreiber.
          • der Netzbetreiber stimmt der Zuordnung zu Ende Oktober fristgerecht zu.
          • Der Grundversorger sendet Herrn Müller die Schlussrechnung für einige Tage Grundversorgung.
          • Herr Müller wendet sich an die Stadtwerke mit Verweis auf seinen Einzug am 1. Oktober. Er wünscht die Belieferung in seinem Wunschtarif ab Einzugsdatum
          • Aufgrund der neue Regelung ist diese rückwirkende Korrektur aber nicht möglich.

           

          Wichtig: Geben Sie rechtzeitig Bescheid 

          Weder Lieferanten wie die Stadtwerke Wolfhagen GmbH noch Netzbetreiber wie die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH haben aufgrund der neuen Regelungen Spielraum für rückwirkende Lösungen. Daher ist die rechtzeitige Information im Voraus unerlässlich - auch wenn die Wohnung noch genutzt wird. Denn: Zählerstände können Sie nachreichen. Diese sollten uns innerhalb von 7 Tagen nach dem Wechsel erreichen. 

          Hilfreich ist es stets, wenn uns vollständige Daten erreichen:

          • Adresse
          • persönliche Daten
          • Zählernummer oder Marktlokationsnummer
          • neue Anschrift und / oder Kontaktdaten

          Für die Übermittlung Ihrer Daten stehen Ihnen unsere digitalen Kanäle rund um die Uhr zur Verfügung.

           

           

           

           

          FAQ: Fragen und Antworten der Stadtwerke Wolfhagen

          Fragen zur Jahresrechnung

          Fragen zum Vertragsschluss

          Fragen zum Umzug