ab 1. Januar 2026!
SWW-Strom: Niedriger Preis + hohe Preissicherheit ab 1. Januar 2026
Als Stadtwerke-Kunde haben Sie die Wahl: Sorgenfrei bis Silvester 2026 zu besten Preis oder Preissicherheit bis Sommer 2027 für einen geringen Aufpreis?
Sorgenfrei bis Silvester 2026 mit SWW-Strom
Arbeitspreis: 28,20 ct/kWh (netto = 23,70 ct/kWh)
Grundpreis: 15,47 Euro/Monat (netto = 13,00 Euro/Monat)
Ihr Preis ist stabil! Grund- und Arbeitspreis garantieren wir bis 31. Dezember 20206 - in Ihrer Preisgarantie sind sämtliche aktuell im Strompreis enthaltenen Bestandteile enthalten. Einzige Ausnahmen: Steuerhöhungen (Mehrwertsteuer, Energiesteuer) und neue staatliche Belastungen.
Ihr neuer Vertrag hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2026. Er verlängert sich um unbestimmte Zeit, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat gekündigt wird.
Preissicherheit bis Sommer 2027 mit SWW-Strom fix 27
Arbeitspreis: 29,16 ct/kWh (netto = 24,50 ct/kWh)
Grundpreis: 15,47 Euro/Monat (netto = 13,00 Euro/Monat)
Ihr Preis ist stabil! Grund- und Arbeitspreis garantieren wir bis 31. Juli 2027 - in Ihrer Preisgarantie sind sämtliche aktuell im Strompreis enthaltenen Bestandteile enthalten. Einzige Ausnahmen: Steuerhöhungen (Mehrwertsteuer, Energiesteuer) und neue staatliche Belastungen.
Ihr neuer Vertrag hat eine Laufzeit bis 31. Juli 2027. Er verlängert sich um unbestimmte Zeit, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat gekündigt wird.
WICHTIG: Diese Preisangaben sind gültig für diese
- Städte und Gemeinden: Ahnatal, Bad Emstal, Calden, Hofgeismar, Lohfelden, Naumburg, Schauenburg, Vellmar, Zierenberg
- Postleitzahlengebiete- 26434, 34385, 33098, 31073, 34260, 31157, 32049, 34305, 30982, 34225, 34302, 34346, 27367, 33014, 34266, 30989, 33818, 34308, 31515, 32602, 21357, 34253, 33161, 34295, 24148, 34292, 32676, 34379, 34212, 34376, 27211, 30890, 34298, 29471, 34286, 24159, 34281, 32423, 34327, 28870, 32545, 34326, 34369, 34246, 34323, 34289, 26135, 33154, 33034, 34320, 31535, 32427, 31655, 34329, 34396, 27239, 34393, 34270, 33106, 34359, 34314, 34434, 29699, 33102, 34311, 34355, 34399, 34233, 34277, 33100, 30952, 31688, 32139, 34439
Ihr Vertrag kommt zustande nach Erhalt der Vertragsbestätigung.
Die Stadtwerke haben den passenden Tarif - ich wechsele!
Kundenservice
ab 1. Januar 2026!
SWW-Strom: Niedriger Preis + hohe Preissicherheit ab 1. Januar 2026
Sie haben die Wahl: Sorgenfrei bis Silvester 2026 zu besten Preis oder Preissicherheit bis Sommer 2027 für einen geringen Aufpreis?
Sorgenfrei bis Silvester 2026 mit SWW-Strom
Arbeitspreis: 28,20 ct/kWh (netto = 23,70 ct/kWh)
Grundpreis: 15,47 Euro/Monat (netto = 13,00 Euro/Monat)
Ihr Preis ist stabil! Grund- und Arbeitspreis garantieren wir bis 31. Dezember 2026 - in Ihrer Preisgarantie sind sämtliche aktuell im Strompreis enthaltenen Bestandteile enthalten. Einzige Ausnahmen: Steuerhöhungen (Mehrwertsteuer, Energiesteuer) und neue staatliche Belastungen.
Ihr neuer Vertrag hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2026. Er verlängert sich um unbestimmte Zeit, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat gekündigt wird.
Preissicherheit bis Sommer 2027 mit SWW-Strom fix 27
Arbeitspreis: 29,16 ct/kWh (netto = 24,50 ct/kWh)
Grundpreis: 15,47 Euro/Monat (netto = 13,00 Euro/Monat)
Ihr Preis ist stabil! Grund- und Arbeitspreis garantieren wir bis 31. Juli 2027 - in Ihrer Preisgarantie sind sämtliche aktuell im Strompreis enthaltenen Bestandteile enthalten. Einzige Ausnahmen: Steuerhöhungen (Mehrwertsteuer, Energiesteuer) und neue staatliche Belastungen.
Ihr neuer Vertrag hat eine Laufzeit bis 31. Juli 2027. Er verlängert sich um unbestimmte Zeit, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat gekündigt wird.
Wechseln Sie direkt mit dem Formular auf dieser Seite. Der QR-Code, der Sie hergeführt hat, sorgt für einen Einfachen, bequemen und schnellen Wechsel.
WICHTIG: Nutzen Sie das Formular unten nur, wenn Sie über den QR-Code auf unserem Preisanpassungsschreiben auf diese Seite gelangt sind. Für Neuabschlüsse unseres Tarifs nutzen Sie bitte unsere Online-Kundenportal.
Sie sind noch kein Stadtwerke-Kunde? Schließen Sie hier Ihren Vertrag ab.
Die Stadtwerke haben den passenden Tarif - ich wechsele!
Kundenservice
ab 1. Januar 2026!
SWW-Strom: Niedriger Preis + hohe Preissicherheit ab 1. Januar 2026
Sie haben die Wahl: Sorgenfrei bis Silvester 2026 zu besten Preis oder Preissicherheit bis Sommer 2027 für einen geringen Aufpreis?
Sorgenfrei bis Silvester 2026 mit SWW-Strom
Arbeitspreis: 29,75 ct/kWh (netto = 25,00 ct/kWh)
Grundpreis: 16,07 Euro/Monat (netto = 13,50 Euro/Monat)
Ihr Preis ist stabil! Grund- und Arbeitspreis garantieren wir bis 31. Dezember 20206 - in Ihrer Preisgarantie sind sämtliche aktuell im Strompreis enthaltenen Bestandteile enthalten. Einzige Ausnahmen: Steuerhöhungen (Mehrwertsteuer, Energiesteuer) und neue staatliche Belastungen.
Ihr neuer Vertrag hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2026. Er verlängert sich um unbestimmte Zeit, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat gekündigt wird.
Preissicherheit bis Sommer 2027 mit SWW-Strom fix 27
Arbeitspreis: 29,16 ct/kWh (netto = 24,50 ct/kWh)
Grundpreis: 16,07 Euro/Monat (netto = 13,50 Euro/Monat)
Ihr Preis ist stabil! Grund- und Arbeitspreis garantieren wir bis 31. Juli 2027 - in Ihrer Preisgarantie sind sämtliche aktuell im Strompreis enthaltenen Bestandteile enthalten. Einzige Ausnahmen: Steuerhöhungen (Mehrwertsteuer, Energiesteuer) und neue staatliche Belastungen.
Ihr neuer Vertrag hat eine Laufzeit bis 31. Juli 2027. Er verlängert sich um unbestimmte Zeit, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat gekündigt wird.
Wechseln Sie direkt mit dem Formular auf dieser Seite. Der QR-Code, der Sie hergeführt hat, sorgt für einen Einfachen, bequemen und schnellen Wechsel.
WICHTIG: Nutzen Sie das Formular unten nur, wenn Sie über den QR-Code auf unserem Preisanpassungsschreiben auf diese Seite gelangt sind. Für Neuabschlüsse unseres Tarifs nutzen Sie bitte unsere Online-Kundenportal.
Sie sind noch kein Stadtwerke-Kunde? Schließen Sie hier Ihren Vertrag ab.
Die Stadtwerke haben den passenden Tarif - ich wechsele!
Kundenservice
ab 1. Januar 2026!
SWW-Strom: Niedriger Preis + hohe Preissicherheit ab 1. Januar 2026
Sie haben die Wahl: Sorgenfrei bis Silvester 2026 zu besten Preis oder Preissicherheit bis Sommer 2027 für einen geringen Aufpreis?
Sorgenfrei bis Silvester 2026 mit SWW-Strom
Arbeitspreis: 28,20 ct/kWh (netto = 23,70 ct/kWh)
Grundpreis: 15,47 Euro/Monat (netto = 13,00 Euro/Monat)
Ihr Preis ist stabil! Grund- und Arbeitspreis garantieren wir bis 31. Dezember 20206 - in Ihrer Preisgarantie sind sämtliche aktuell im Strompreis enthaltenen Bestandteile enthalten. Einzige Ausnahmen: Steuerhöhungen (Mehrwertsteuer, Energiesteuer) und neue staatliche Belastungen.
Ihr neuer Vertrag hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2026. Er verlängert sich um unbestimmte Zeit, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat gekündigt wird.
Preissicherheit bis Sommer 2027 mit SWW-Strom fix 27
Arbeitspreis: 29,16 ct/kWh (netto = 24,50 ct/kWh)
Grundpreis: 15,47 Euro/Monat (netto = 13,00 Euro/Monat)
Ihr Preis ist stabil! Grund- und Arbeitspreis garantieren wir bis 31. Juli 2027 - in Ihrer Preisgarantie sind sämtliche aktuell im Strompreis enthaltenen Bestandteile enthalten. Einzige Ausnahmen: Steuerhöhungen (Mehrwertsteuer, Energiesteuer) und neue staatliche Belastungen.
Ihr neuer Vertrag hat eine Laufzeit bis 31. Juli 2027. Er verlängert sich um unbestimmte Zeit, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat gekündigt wird.
Wechseln Sie direkt mit dem Formular auf dieser Seite. Der QR-Code, der Sie hergeführt hat, sorgt für einen Einfachen, bequemen und schnellen Wechsel.
WICHTIG: Nutzen Sie das Formular unten nur, wenn Sie über den QR-Code auf unserem Preisanpassungsschreiben auf diese Seite gelangt sind. Für Neuabschlüsse unseres Tarifs nutzen Sie bitte unsere Online-Kundenportal.
Sie sind noch kein Stadtwerke-Kunde? Schließen Sie hier Ihren Vertrag ab.
Die Stadtwerke haben den passenden Tarif - ich wechsele!
Kundenservice
SWW-Strom easyQ
Profitieren Sie von niedrigen Börsenpreisen mit unserem neuen Tarif.
Das Auf und Ab der Energiemärkte bietet Chancen – aber auch Risiken. Mit dem neuen Tarif SWW-Strom easyQ nutzen Sie die Chancen, ohne voll ins Risiko zu gehen. Konkret: Wir garantieren Ihnen einen Top-Strompreis für ein Quartal.
Je nach Marktentwicklung ändert sich Ihr Strompreis danach vielleicht. Das gibt Ihnen die Wahl: So können Sie beispielsweise die automatische Verlängerung nutzen oder in unseren Standard-Tarif wechseln.
Schematische Darstellung des Strompreises im Tarif -SWW-Strom easyQ
Unsere Grafik zeigt eine mögliche Entwicklung des Strompreises und der tariflichen Preise:
- Wenn Sie sich im zweiten Quartal für den Tarif entscheiden, profitieren Sie im 3. Quartal von dem günstigen Preis.
- Sollte die Entwicklung am Strommarkt eine Anpassung notwendig machen, informieren wir Sie. Im Beispiel oben, bleibt der Preis günstiger als der SWW-Strom. Um den neuen, günstigen Preis zu nutzen, müssen Sie nichts tun.
- Zum Ende jedes Quartals informieren wir Sie über den zukünftigen Preis. Der kann vorübergehend höher sein als im Tarif SWW-Strom. Zum Quartalsbeginn aber ist ein Wechsel auch in diesen Tarif möglich.
Der theoretische Bruttopreis bildet eine mögliche Entwicklung an der Strombörse ab. Bereits eingerechnet sind Steuern, Abgaben und Umlagen.
Unser Tarif SWW-Strom bietet einen zugleich attraktiven und stabilen Preis. Nicht jeder Preisausschlag wirkt sich auf den Bruttopreis aus. Dadurch sind Kunden vor Preissprüngen geschützt. Allerdings lassen sich aufgrund der vorausschauenden Beschaffungsstrategie auch Preistäler nicht zeitnah nutzen, um den Preis zu senken.
SWW-Strom easyQ nutzt sinkende Preise an der Börse frühzeitig für das folgende Quartal - der Bruttopreis allerdings gilt zunächst nur für 3 Monate bzw. ein Quartal. Danach kann er sich ändern, kann sinken aber auch steigen.
Kundenservice
Erklärung zur Barrierefreiheit (App "Stadtwerke Wolfhagen")
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die mobile Anwendung Stadtwerke Wolfhagen.
Die Stadtwerke Wolfhagen GmbH ist bemüht, seine mobile Anwendung Stadtwerke Wolfhagen im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Die angestrebte Barrierefreiheit orientiert sich an den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.1 und der Konformitätsstufe AA.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die mobile Anwendung erfüllt bereits in Teilen die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit und wird kontinuierlich weiter optimiert, um vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Diese Einschätzung beruht auf einer am 23. Juni 2025 durchgeführten Selbstbewertung durch die Stadtwerke Wolfhagen GmbH. Die Stadtwerke Wolfhagen GmbH ist bestrebt, die Barrierefreiheit der Anwendung kontinuierlich zu verbessern und bestehende Einschränkungen schnellstmöglich zu beseitigen.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Scan-Funktion beim Zählerstand-Widget
Die Scan-Funktion im Zählerstand-Widget ist derzeit nicht barrierefrei, da sie auf einer Technologie eines Drittanbieters zurückgreift. Da die barrierefreie Umsetzung dieser Technologie nicht in unserem Einflussbereich liegt, können wir derzeit keine uneingeschränkt barrierefreie Nutzung gewährleisten. Als Alternative steht dafür eine manuelle Eingabe des Zählerstands zur Verfügung. - Offer World (QR-Code-Scan)
Das Einlösen von Angeboten über das Scannen von QR-Codes in dem Offer World-Widget ist derzeit nicht barrierefrei möglich. Eine alternative, barrierefreie Variante dieser Einlösemethode steht aktuell nicht zur Verfügung. - Externe Webseiten-Inhalte
Einige Inhalte der App enthalten eingebettete oder verlinkte Webseiten Dritter. Für diese externen Inhalte können wir keine Barrierefreiheit garantieren, da sie außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. - Sprache der Anwendung
Die Anwendung ist ausschließlich in deutscher Sprache verfügbar. Eine mehrsprachige Version, etwa in Leichter Sprache oder Englisch, steht derzeit nicht zur Verfügung. - Bildschirmorientierung
Die App kann ausschließlich im Hochformat (Portrait-Modus) genutzt werden. Eine Nutzung im Querformat ist derzeit nicht vorgesehen. - Kartenansicht (Map View)
Die Kartenansicht in einigen Widgets ist nicht vollständig barrierefrei bedienbar. Als Alternative sind sämtliche Informationen über eine barrierefreie Listenansicht zugänglich. - Textvergrößerung
Die Textvergrößerung ist in der aktuellen Version der Anwendung nicht vollständig barrierefrei. In bestimmten Bereichen kann es zu Darstellungsproblemen kommen. - PDF-Darstellung
Die Darstellung einige PDF-Dokumente entspricht nicht dem Standard für barrierefreie PDFs.
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind bis voraussichtlich Ende 2025 geplant:
- Beseitigung der verbleibenden Barrieren
- Optimierungen im Bereich Textkontrast
- Optimierungen bei der Nutzung der Vergrößerungsfunktion
- Optimierung der PDF-Dateien
Die folgenden Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit können bis voraussichtlich Ende 2025 nicht umgesetzt werden. Grund hierfür sind derzeit bestehende finanzielle und organisatorische Einschränkungen, die eine zeitnahe Umsetzung erheblich erschweren:
- Die Bereitstellung einer mehrsprachigen Version der Anwendung (z. B. in Leichter Sprache oder Englisch)
- Die Unterstützung der Nutzung im Querformat (Landscape-Modus)
Wir sind bestrebt, diese Punkte weiterzuverfolgen und bei zukünftigen Weiterentwicklungen der Anwendung zu berücksichtigen.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23. Juni 2025 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Barrieren oder Mängel in der barrierefreien Zugänglichkeit unserer mobilen Anwendung aufgefallen sind oder Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.
Im Idealfall geben Sie den konkreten Inhalt an, bei dem die Barriere auftritt, sowie das von Ihnen verwendete mobile Betriebssystem (z. B. iOS oder Android) und dessen aktuelle Version
Bitte wenden Sie sich an folgende Ansprechperson für die barrierefreie Nutzung unserer mobilen Anwendung:
Kundenservice
Stadtwerke Wolfhagen GmbH
Siemensstraße 10
34466 Wolfhagen
05692 99 634 0
kundenservice@stadtwerke-wolfhagen.de
Durchsetzungsverfahren
Sollte Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit über die oben genannte Kontaktmöglichkeit innerhalb von vier Wochen unbeantwortet bleiben oder zu keiner zufriedenstellenden Lösung führen, können Sie sich an die Landesbeauftragte für barrierefreie IT wenden.
Diese Stelle unterstützt bei der außergerichtlichen Beilegung von Konflikten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen. Ziel des Verfahrens ist es, gemeinsam und ohne gerichtliches Verfahren eine Lösung für bestehende Barrieren zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei und kann ohne Einschaltung eines Rechtsbeistands durchgeführt werden.
Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter folgenden Kontaktangaben:
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: 0641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
Durchsetzungsverfahren
Sollte Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit über die oben genannte Kontaktmöglichkeit innerhalb von vier Wochen unbeantwortet bleiben oder zu keiner zufriedenstellenden Lösung führen, können Sie sich an die Landesbeauftragte für barrierefreie IT wenden.
Diese Stelle unterstützt bei der außergerichtlichen Beilegung von Konflikten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen. Ziel des Verfahrens ist es, gemeinsam und ohne gerichtliches Verfahren eine Lösung für bestehende Barrieren zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei und kann ohne Einschaltung eines Rechtsbeistands durchgeführt werden.
Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter folgenden Kontaktangaben:
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: 0641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
Kundenservice
Erklärung zur Barrierefreiheit
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Stadtwerke Wolfhagen GmbH
Siemensstraße 10
34466 Wolfhagen
Hessen
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Abschluss von Energielieferverträgen auf www.stadtwerke-wolfhagen.de
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Auf der Website www.stadtwerke-wolfhagen.de können Verbraucher und Gewerbetreibende Verträge zur Lieferung von Energie, insbesondere Strom, Heizstrom und Erdgas, abschließen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:
Die PDF-Dokumente, die auf www.stadtwerke-wolfhagen.de verfügbar sind, sind nicht immer mit einem Screenreader bedienbar. Eine Tastaturbedienbarkeit ist nicht für alle Bereiche der Website gewährleistet.
Die Fehlermeldung bei Nichterfüllung der Passwortkriterien auf der Login-Seite (FusionAuth) des Self-Service Portals weist folgende Eigenschaften auf, die nicht den Anfordergen der Barrierefreiheit genügen: Die Validierung der Eingabe erfolgt nach Button-Klick. Die Fehlermeldung hat keinen direkten Bezug zum Eingabefeld.
Eine übergreifende Wartungsseite, die nur bei grundlegenden technischen Problemen dargestellt wird, ist nicht barrierefrei zugänglich.
Die Zusammenfassung eigegebener Kündigungsdaten bei Kündigung im Self Service Portal entspricht nicht dem Standard für barrierefreie PDFs.
Die Ansicht "Kundenkonto" im Self Service Portal weist folgende Einschränkungen bezüglich der Barrierefreiheit auf:
Animation beim Aufruf des Direktlinks zum Zahlweg/ Rechnungsadresse ist nicht barrierefrei.
Die Grafik zur Darstellung der Verbrauchshistorie ist nicht barrierefrei zugänglich.
Die Grafik zu Energiebilanz (RLM) ist nicht barrierefrei zugänglich.
Die Grafik "Tarifmonitor (dynamische Tarife)" ist nicht barrierefrei zugänglich.
Die Funktion "Kartennutzung" ist nicht barrierefrei zugänglich.
Bei Aufruf der Startseite entsteht möglicherweise ein Overflow auf kleinen Bildschirmen. Gleiches gilt für die Darstellung des Kundenkontos
Die Animation beim Aufruf des Direktlinks zum Zahlweg/ Rechnungsadresse ist nicht barrierefrei.
Die Zusammenfassung der Bestellung (Zusammenfassung der Eingabedaten) am Ende der Bestellstrecke entspricht nicht dem Standard für barrierefreie PDFs
Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung - Umsetzungsfristen
Die aufgelisteten Funktionen des Self Service Portals und der Bestellstrecke werden voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2025 so angepasst, dass sie barrierefrei zugänglich sind.
Die Bereiche der Website, die derzeit nicht mit der Tastatur bedienbar sind, werden im Verlauf des Jahres 20205 angepasst.
Ebenfalls bis Ende 2025 sollen PDF-Dokumente barrierefrei zugänglich gemacht werden.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 23.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 23.06.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.
Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben
Adresse:
Stadtwerke Wolfhagen GmbH
Siemensstraße 10
34466 Wolfhagen
E-Mail: kundenservice@stadtwerke-wolfhagen.de
Telefon: 05692996340
Link zur Website: https://www.stadtwerke-wolfhagen.de
Durchsetzungsverfahren
Sollte Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit über die oben genannte Kontaktmöglichkeit innerhalb von vier Wochen unbeantwortet bleiben oder zu keiner zufriedenstellenden Lösung führen, können Sie sich an die Landesbeauftragte für barrierefreie IT wenden.
Diese Stelle unterstützt bei der außergerichtlichen Beilegung von Konflikten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen. Ziel des Verfahrens ist es, gemeinsam und ohne gerichtliches Verfahren eine Lösung für bestehende Barrieren zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei und kann ohne Einschaltung eines Rechtsbeistands durchgeführt werden.
Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter folgenden Kontaktangaben:
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: 0641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
Kundenservice
Windkraft im Stadtwald?
Änderung des Teilflächennutzungsplans „Windkraft“ - alle Infos zum Projekt und zur Veranstaltung in Ippinghausen am 2. Juli 2025
Am 2. Juli 2025 um 19 Uhr findet im Haus des Gastes in Ippinghausen eine Info-Veranstaltung zum Thema WINDKRAFT IM STADTWALD? statt.
Was die Stadtwerke an dem Abend präsentieren werden, können Sie bereist im Vorfeld einsehen:
Kundenservice
Rechtliche Änderungen beim Wechsel des Energielieferanten
Am 6. Juni treten gesetzliche Regelungen in Kraft, die Auswirkungen auf den Wechsel des Energielieferanten oder die An- bzw. Abmeldung der Energielieferung haben.
Bisher war es möglich, den Wechselzeitpunkt auch rückwirkend festzulegen. Dies ist auf Basis der Neuregelung nicht mehr möglich.
Was heißt das konkret?
Im Falle einer An-, Ab- oder Ummeldung er Energieversorgung – z.B. im Falle eines Umzuges – sollten Sie uns rechtzeitig, idealerweise mindestens 14 Tage vorher über den Termin des Einzuges, Auszuges bzw. der Wohnungsübergabe informieren. Nur eine rechtzeitige Information im Voraus gewährleistet, dass niemandem Stromverbräuche in Rechnung gestellt werden, die sie oder er nicht verursacht hat.
Video: Die neuen Regelungen beim Umzg
Mieterwechsel und Leerstand: Auswirkungen der neuen Regelungen
Umzüge machen viel Arbeit, vieles muss bedacht werden - und nicht selten passiert es, dass die Abmeldung beim Energielieferanten vergessen wird. Bisher war dies kein Problem. Nun kann es eines werden.
Beispiel 1: Was nicht mehr geht
- Herr Müller zieht am 1. Oktober in eine Wohnung der Frau Meier in Wolfhagen.
- Am 15. Januar des Folgejahres erhält Frau Meier die Jahresrechnung für die Wohnung. Daraufhin wendet sie sich an die Stadtwerke und wünscht, dass rückwirkend Ihre Belieferung am 30. September endet und die Schlussrechnung zu diesem Datum erstellt wird. Herr Müller solle stattdessen ab 1. Oktober (seinem Einzugsdatum) als Kunde aufgenommen werden und der Stromverbrauch ihm in Rechnung gestellt werden.
- Was bisher oft unbürokratisch umgesetzt werden konnte, ist auf Grundlage der neuen Regelungen prozessual ausgeschlossen.
Beispiel 2: Was nicht mehr geht
- Herr Müller zieht am 1. Oktober in eine Wohnung der Frau Meier in Bad Emstal.
- Frau Meier meldet den Wechsel fristgerecht dem örtlichen Betreiber des Stromnetzes.
- Herr Müller wird in die Grundversorgung aufgenommen.
- Am 15. Oktober entscheidet sich Herr Müller für einen Tarif der Stadtwerke Wolfhagen. Diese melden einen Lieferantenwechsel an den Netzbetreiber.
- der Netzbetreiber stimmt der Zuordnung zu Ende Oktober fristgerecht zu.
- Der Grundversorger sendet Herrn Müller die Schlussrechnung für einige Tage Grundversorgung.
- Herr Müller wendet sich an die Stadtwerke mit Verweis auf seinen Einzug am 1. Oktober. Er wünscht die Belieferung in seinem Wunschtarif ab Einzugsdatum
- Aufgrund der neue Regelung ist diese rückwirkende Korrektur aber nicht möglich.
Wichtig: Geben Sie rechtzeitig Bescheid
Weder Lieferanten wie die Stadtwerke Wolfhagen GmbH noch Netzbetreiber wie die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH haben aufgrund der neuen Regelungen Spielraum für rückwirkende Lösungen. Daher ist die rechtzeitige Information im Voraus unerlässlich - auch wenn die Wohnung noch genutzt wird. Denn: Zählerstände können Sie nachreichen. Diese sollten uns innerhalb von 7 Tagen nach dem Wechsel erreichen.
Hilfreich ist es stets, wenn uns vollständige Daten erreichen:
- Adresse
- persönliche Daten
- Zählernummer oder Marktlokationsnummer
- neue Anschrift und / oder Kontaktdaten
Für die Übermittlung Ihrer Daten stehen Ihnen unsere digitalen Kanäle rund um die Uhr zur Verfügung.
Kundenservice
FAQ: Fragen und Antworten der Stadtwerke Wolfhagen
Fragen zur Jahresrechnung
Basis für die Berechnung der Abschlagshöhe ist Ihr Stromverbrauch im Vorjahr und die geltenden Preise im laufenden Abrechnungsjahr. Die auf dieser Grundlage vorausberechneten Gesamtkosten teilen wir durch 11 - Ergebnis ist der monatliche Abschlag, der nur im Januar nicht fällig wird.
Liegen uns keine Verbrauchdaten aus dem kompletten letzten Jahr vor, greifen wir auf die Verbrauchsprognose des Netzbetreibers zurück, auf eine Hochrechnungen basierend auf ein Teilverbrauch oder aber natürlich auf Ihre Angaben bei Vertragsschluss.
Ja. Das ist bequem in unserem Online-Portal möglich oder aber per E-Mail und telefonisch beim Kundenservice.
Kubikmeter × Brennwert × Zustandszahl = kWh
Beispielrechnung: 1000 m³ x 10 x 0,95 = 9500 kWh
Zustandszahl: Gibt an, in welchem Verhältnis das Volumen von Gas im Normzustand zum Betriebszustand steht. Der Normzustand ist die Basis für die Gasrechnung. Er wird benötigt, um den Verbrauch in Kilowattstunden zu errechnen.
Brennwert: Mit dem Brennwert wird die Energiemenge bezeichnet, die bei der Verbrennung von Gas und der anschließenden Abkühlung der Abgase (Kondensationswärme) freigesetzt wird.
Die monatlichen Abschläge werden generell nicht gestundet. Eine Ratenzahlung ist für Rechnungsbeträge der Jahresverbrauchsrechnung in den meisten Fällen möglich. Bitte sprechen Sie uns möglich frühzeitig an.
Fragen zum Vertragsschluss
Der Wechsel zu uns ist einfach: Unser Tarifrechner zeigt Ihnen den passenden Tarif und führt Sie zur Anmeldung. Füllen Sie diese aus – fertig.
Alles Weitere erledigen wir.
Der Wechsel zu den Stadtwerken Wolfhagen ist selbstverständlich kostenlos.
Der Strompreis setzt sich aus drei wesentlichen Komponenten zusammen: den Kosten für die Beschaffung und den Vertrieb des Stroms, den Entgelten für die Netznutzung sowie den staatlich regulierten Preisbestandteilen (Steuern, EEG-Umlage).
Gerne versorgen wir auch Ihr Unternehmen mit Energie. Für viele Tarife haben wir bereits optimal zugeschnittene Tarife, bei höheren Verbräuchen erstellen ein individuelles Angebot. Sprechen Sie uns einfach an.
Der Lieferbeginn hängt oft von der Laufzeit eines bestehenden Vertrags ab. Oft aber vergehen nur wenige Wochen zwischen Vertragsabschluss und Lieferbeginn. Den verbindlichen Liefertermin teilen wir Ihnen mit, sobald uns alle notwendigen Daten des Netzbetreibers vorliegen.
Eins steht fest: Auch während der Übergangszeit werden Sie jederzeit mit Energie versorgt.
Der Vertrag hat die im Auftrag angegebene Erstlaufzeit. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um unbestimmte Zeit (Verlängerungszeitraum) und das verlängerte Vertragsverhältnis kann von Ihnen und den Stadtwerken Wolfhagen mit einer Frist von einem Monat jederzeit gekündigt werden (ordentliche Kündigung).
Bitte beachten Sie auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Über Preisanpassungen informieren wir Sie schriftlich im Vorfeld – mindestens vier Wochen im Voraus.
Fragen zum Umzug
Die Stadtwerke Wolfhagen beliefern Kunde beinahe im gesamten Bundesgebiet – gern auch Sie an Ihrer neuen Adresse.
Bitte teilen Sie es uns frühzeitig mit, wenn Sie Ihre bisherige Wohnung aufgeben. Wir werden die notwendigen Schritte verlassen. Wichtig auch: Ihre neue Adresse, die wir für die weitere Kommunikation nutzen – und, um Sie weiterhin mit Wohlfühlenergie zu versorgen.
Tipp: Nutzen Sie für Ihre Umzugsmeldung unser Formular unten.