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Der Stadtwerke-Schwimmbadcent

Mit der Tarifoption "Schwimmbadcent" unterstützen Stromkunden der Stadtwerke Wolfhagen ein Freibad in der Region über ihre  Stromrechnung: Sie spenden 0,5 Cent pro Kilowattstunde netto, weitere 0,5 Cent pro Kilowattstunde spenden die Stadtwerke.

Sie wählen, welches Freibad profitiert:

  • Niederelsungen
  • Wolfhagen oder
  • Bad Emstal-Balhorn

Die Spende, die die Stadtwerke jährlich auszahlen, wird an den jeweiligen Förderverein ausgezahlt. Die Spendenhöhe richtet sich nach dem Gesamtverbrauch aller Kunden, die sich für die Tarifoption "Schwimmbadcent" entscheiden.


Beispielrechnung : SWW-Strom + Schwimmbadcent für einen Kunden in Wolfhagen
25,00 ct/kWh (Arbeitspreis netto) + 0,5 ct/kWh (Schwimmbadcent ) = 25,50 ct/kWh netto
zuzüglich Mehrwertsteuer (19%)  = 30,35 ct/kWh (Arbeitspreis brutto)

Der Grundpreis bleibt bei der Wahl der Tarifoption "Schwimmbadcent" unverändert.

Bei einem Verbrauch von 3500 kWh (entspricht dem durchschnittlichen Verbrauch eines Haushaltes) spenden die Stadtwerke 35 Euro an den Förderverein. Der Kunde zahlt rund 20 Euro mehr für seinen Strom.


Die Tarifoption steht bestehenden wie neuen Stromkunden der Stadtwerke Wolfhagen offen - und ist einfach zu bestellen:

  • Sie sind bereits Kunde? Dann senden Sie uns einfach eine Nachricht, zum Beispiel per E-Mail oder WhatsApp - wir setzen Ihren Wunsch unverzüglich um. Gerne berücksichtigen wir den Verbrauch auch rückwirkend für die Tarifoption.
  • Sie sind noch kein Kunde? Fordern Sie einfach Ihr individuelles Angebot an - das geht zum Beispiel mit dem Formular unten.

 

Formular: Ich fördere ein Freibad der Region über meine Stromrechnung.

    Anrede* (Pflichtfeld)

    Ein Kunde wirbt den anderen, beide profitieren.

    Wer Freunden, Familie oder Bekannten etwas empfiehlt, der muss von der Qualität seiner Empfehlung überzeugt sein. Wenn Sie ein überzeugter Energiekunde der Stadtwerke Wolfhagen sind und jemand anderen überzeugen, bekommen Sie beide 25 Euro.

    Prämien werden für neue Haushaltskunden, die einen Strom, Heizstrom- und/oder Erdgas-Liefervertrag abschließen, gewährt. Für Kunden in der Grundversorgung können keine Prämien gezahlt werden.

    Ich werbe einen neuen Kunden

      1) Ihre Daten2) Angaben zum Neukunden

      Meine Bankdaten (bur angeben, falls den Stadtwerken unbekannt)

      Freie Stellen bei der Stadtwerke Wolfhagen GmbH

      Derzeit haben die Stadtwerke Wolfhagen keine offenen Stellen zu besetzen. Neue Stellenangebote veröffentlichen wir unverzüglich an dieser Stelle.

      Gerne können Sie uns Ihre Initiativbewerbung senden an:

      jobs@stadtwerke-wolfhagen.de

      Hinweise Abschlagsänderung

      Der Abschlag muss passen! 

      Und das heißt: Sie sollten nicht allzu viel mehr zahlen, als zur Deckung der jährlichen Kosten für Strom, Erdgas, Wasser oder sonstige Rechnungsbestandteile nötig ist. Zugleich aber gilt es auch, eine hohe Nachzahlung zu vermeiden, die dann droht, wenn die Abschlagshöhe zu niedrig angesetzt ist.

      Ihren Abschlag können Sie nach dem Erhalt Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung online auf app.stadtwerke-wolfhagen.de oder nach erfolgreicher Registrierung jederzeit online im Kundenportal anpassen - dabei bitten wir folgendes zu beachten:

      • Anpassbar sind Ihre (Teil-)Abschläge für Energie: Strom, Erdgas und Heizstrom.
      • Ihren Abschlag können Sie nur für zukünftige Fälligkeitsdaten ändern.
      • Ihren Abschlag können Sie jederzeit erhöhen - achten Sie dabei bitte darauf, nicht allzu viel zu zahlen.
      • Ihre Zahlungsart bleibt unverändert. Zahlen Sie per Lastschrift, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Zahlen Sie bar oder per Überweisung/Dauerauftrag bitten wir Sie, die Höhe Ihres Zahlbetrags anzupassen.
      • Auch an den vereinbarten Fälligkeitsdaten ändert sich nichts.
      • Einer Verringerung Ihres Abschlagsbetrags ist online nur begrenz möglich. Sollten Sie eine Verringerung unter diesen Betrag wünschen, bitten wir Sie sich mit dem Stadtwerke-Kundenservice in Verbindung zu setzen und uns einen Grund für Ihren Wunsch zu nennen: Verringert sich Ihr Haushalt? Haben Sie moderne Geräte angeschafft oder Stromfresser vom Netz genommen? Bei diesen und vielen anderen Gründen steht einer Senkung Ihres Abschlagsbetrages selbstverständlich nichts im Weg.

      Wir empfehlen Ihnen eine Anpassung des Abschlags auf der Basis von Zählerständen. Teilen Sie uns dazu einfach unterjährig die Ständer der von uns belieferten Zähler mit. Wir werden auf dieser Basis eine Verbrauchsprognose ermitteln. diese wiederum dient uns als Grundlage für eine Empfehlung zu Ihrer Abschlagshöhe.

       

      Bedingungen für die Kommunikation per E-Mail

      • Rechnungen / Dokumente werden im PDF-Format als Anhang versendet.
      • Pro Rechnung / Beleg wird ein PDF-Dokument bzw. eine E-Mail versendet.
      • Absender der E-Mail ist „kundenservice@stadtwerke-wolfhagen.de“.
      • Die E-Mail mit Anhang enthält personenbezogene Daten (z. B. Name, Adresse, Bankverbindung). Die E-Mail wird nicht verschlüsselt übertragen. Es besteht das Risiko, dass sie abgefangen wird und die darin enthaltenen Informationen durch unberechtigte Dritte gelesen werden können. Beachten Sie bitte unsere weiteren Hinweise zum Schutz Ihrer Daten.

      Hinweise zum Umgang mit unzustellbaren E-Mails

      • Der Versand von E-Mails geschieht ausschließlich an die uns von Ihnen mitgeteilte E-Mail Adresse. Änderungen dieser Adresse müssen uns unverzüglich mitgeteilt werden.
      • Bitte fügen Sie den Absender kundenservice@stadtwerke-wolfhagen.de zur Liste der vertrauenswürdigen Absender hinzu.
      • Sollte die E-Mail unzustellbar sein, senden wir Ihnen Ihren Beleg auf dem Postweg zu. Sollten Sie danach erneut eine Übermittlung per E-Mail wünschen, bitten wir Sie, uns dies erneut mitzuteilen.

      Strom, Erdgas Heizstrom: Geben Sie hier Ihre Zählerstände ein.

      Hier können Sie uns den Stand Ihrer Zähler mitteilen. Wenn Sie Ihre Kundennummer und Ihre Verbrauchsstellennummer kennen, empfehlen wir Ihnen dieses Formular. Hier sind Ihre Zählernummern bereits erfasst und Ihre persönlichen Angaben zugeordnet.

      Sollten Sie von uns einen Brief zur Erfassung der Zählerstände erhalten haben, finden Sie Ihre Kundennummer, die Zählernummer und die Verbrauchsstellennummer dort. Auch in der weiteren Korrespondenz, die Sie von den Stadtwerken Wolfhagen erhalten haben, sind diese Angaben meist enthalten.

      Hier finden Sie das Formular.

      Hinweise zu verschiedenen Zählertypen und zur Ablesung finden Sie hier.

       

      Bitte geben Sie im Formular unten für jeden Zähler an,

      • ob es sich um einen Strom, Erdgas, - oder Wasserzähler handelt,
      • wie die Zählernummer lautet,
      • wie hoch der Zählerstand ist,
      • wann Sie den Zähler abgelesen haben (Ablesedatum).

      Beachten Sie bitte, dass die Stadtwerke Wolfhagen nur in Wolfhagen und seinen Ortsteilen Wasserversorger sind, Sie uns also auch nur für hiesige Verbrauchsstellen den Stand des Wasserzählers mitteilen müssen.

      Vielen Dank!

        1. Angaben zu Person und Verbrauchsstelle2. Abgelesene Zählerstände

        Anrede (Pflichtfeld)

        Art des Zählers*

        (Pflichtfeld)

        Weitere Zähler

        Art des Zählers

        Art des Zählers

        Art des Zählers

        Art des Zählers

        Teilnahmebedingungen

        Gewinnen Sie Karten fürs die Waldbühne Niederelsungen und das Country-Festival in Wolfhagen 2025

        Die Stadtwerke Wolfhagen GmbH verlost

        • 4 mal 2 Eintrittskarten für "Shakespeare in Love" auf der Waldbühne in Niederelsungen am 22. Juni 2025 und
        • 5 mal 2 Eintrittskarten für das Country-Festival in Wolfhagen, das von 20. bis 22. Juni stattfindet.

        Teilnahme ab 18 Jahren über das Formular auf der https://www.stadtwerke-wolfhagen.de/gewinnspiel.

        Späteste Teilnahme: 15. Juni 2025; 23:59 Uhr. Es zählt der protokolierte Absendezeitpunkt des Formulars.

        Die Gewinner werden durch zufällige Ziehung aus allen Teilnehmern ermittelt und telefonisch über ihren Gewinn informiert.

        Die Gewinner werden am 16.  Juni 2025 informiert. Gewinne, die bis 18 Juni 2025, 12.30 Uhr nicht beansprucht werden, werden erneut verlost.

        Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

        Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

        Mitarbeitende der Stadtwerke Wolfhagen GmbH und der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH und ihre Angehörigen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

        Beachten Sie die Datenschutzhinweise.

        #25JahreSWW - hier geht es zum Foto-Wettbewerb mit tollen Preisen aus der Region.

        Beachten Sie die Datenschutzhinweise.

        Grundversorgung und Ersatzversorgung Erdgas

        Die Grund- und Ersatzversorgung hat einen klar definierten Auftrag: Zu verhindern, dass die Verbraucher frieren müssen. Wann immer ein Mieter seine neue Wohnung bezieht, aber auch immer dann, wenn dritte Versorger nicht solide wirtschaften und insolvent gehen, sorgt der Grundversorger dafür, dass das Erdgas weiter strömt und zum Heizen genutzt werden kann.

        Erdgas aber, das von einem auf den anderen Moment benötigt wird, ist teuer. Günstiger wird Energie, wenn Versorger und Kunde einen Vertrag schließen. Statt Grundversorgung heißt der Tarif dann Wohlfühlgas. Daher lautet unser Tipp:

        Wechseln Sie aus der Grundversorgung in einen unserer Sondertarife. Es lohnt sich und ist kinderleicht.

        Ihren Wechsel aus der Grundversorgung führen wir unbürokratisch und schnell durch – gerne rückwirkend zu Jahresbeginn bzw.
        zu Beginn der Erdgaslieferung.

        Gerne beraten wir Sie umfassend persönlich – sprechen Sie mit unserem Kundenservice.

        Ihr Tarif
        Ihre Postleitzahl
        Wohnfläche
        25 50 75 100 125 150
        Ihr Jahresverbrauch

        Preise und Tarifdetails

        Es gelten die in den Preisblättern definierten Preise. Aufgrund der Weitergabe gesunkener Einkaufskonditionen sinkt der Preis der Erdgas-Grundversorgung der Stadtwerke Wolfhagen GmbH in 34466 Wolfhagen zum 1. Januar 2025.

        Aktuelles Preisblatt Grundversorgung in 34466 Wolfhagen: Preisblatt ab 1. Juli 2025 

        Aktuelles Preisblatt Grundversorgung in 34317 Habichtswald: Preisblatt ab 1. Juli 2025 

         

        Aktuelles Preisblatt Ersatzversorgung in 34466 Wolfhagen: Preisblatt ab 1. Juli 2025 

        Aktuelles Preisblatt Ersatzversorgung in 34317 Habichtswald: Preisblatt ab 1. Juli 2025 

         

        Weitere Preisblätter für 34466 Wolfhagen

        Preisblatt Grundversorgung ab 1. Januar 2025

        Preisblatt Ersatzversorgung ab 1. Januar 2025 

        Preisblatt Grundversorgung ab 1. Juli 2024

        Preisblatt Ersatzversorgung ab 1. Juli 2024

        Preisblatt Grundversorgung ab 1. April 2024

        Preisblatt Ersatzversorgung ab 1. April 2024

         

        Weitere Preisblätter für 34317 Habichtswald 

        Preisblatt Grundversorgung ab 1. Januar 2025 

        Preisblatt Ersatzversorgung ab 1. Januar 2025 

         

        Es gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV).

        Presse

        Gerne beantworten wir Ihre Anfragen!

        Wenden Sie sich bitte an:

        Matthias Boos
        Leiter Unternehmenskommunikation / Kundenservice
        E-Mail: presse@stadtwerke-wolfhagen.de
        Telefon: 05692 99 634 65

        Aktuelles

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        Unseriöse Call-Center versprechen unverbindliches Angebot, kündigen aber direkt den Liefervertrag. Die Stadtwerke Wolfhagen wehren sich .

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        EU-Verordnung REMIT

        Informationen der Stadtwerke Wolfhagen GmbH

        Die Stadtwerke Wolfhagen GmbH veröffentlicht an dieser Stelle wichtige Insider-Informationen gemäß Art. 4 der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) vom 25. Oktober 2011.

        Derzeit liegen keine Insider-Informationen gemäß Art. 4 (1) in Verbindung mit Art. 2 (1) REMIT vor.

        Informationen der Wind Wolfhagen GmbH

        Die Wind Wolfhagen GmbH veröffentlicht an dieser Stelle wichtige Insider-Informationen gemäß Art. 4 der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) vom 25. Oktober 2011.

        Derzeit liegen keine Insider-Informationen gemäß Art. 4 (1) in Verbindung mit Art. 2 (1) REMIT vor.