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Bedingungen für die Zahlung in Raten

Die Stadtwerke Wolfhagen ermöglichen die Zahlung offener Beträge in Raten ("Ratenplan"), soweit dies wirtschaftlich zumutbar ist. Ob eine offene Forderung in Raten gezahlt werden kann, ist auf Antrag der / des Zahlungspflichtigen nach Prüfung zu entscheiden.

Für die Zahlung in Raten gelten folgende Bedingungen:

  • Die Stadtwerke Wolfhagen GmbH verlangt keine zusätzlichen Gebühren oder Zinsen für die Zahlung in Raten.
  • Über die Zahlung der monatlichen Raten hinaus sind die festgesetzten monatlichen Abschläge an die Stadtwerke Wolfhagen GmbH zu zahlen, solange die Stadtwerke Wolfhagen GmbH Leistungen erbringt.
  • Guthaben, z.B. aus Jahresrechnungen werden zur Tilgung des Ratenplans verwendet und daher nicht ausgezahlt.
  • Die Stadtwerke Wolfhagen GmbH kann und wird weitere Schritte im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens sowie Maßnahmen zur Sperrung der Energieversorgung einleiten, wenn der / die Zahlungspflichtige den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Einen erneuten Antrag auf Zahlung in Raten wird die Stadtwerke Wolfhagen GmbH ablehnen. Die Stadtwerke Wolfhagen GmbH wird ausgebliebene Zahlungen ohne Verzug anmahnen und die Sperrung veranlassen.
  • Der Ratenplan gilt erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Stadtwerke Wolfhagen GmbH als vereinbart. Die einzelnen Raten müssen zu den in der Bestätigung genannten Terminen auf einem Bankkonto der Stadtwerke Wolfhagen GmbH gutgeschrieben sein. Bearbeitungszeiten, arbeitsfreie Tage und ähnliche potenzielle Verzögerungen sind entsprechend zu berücksichtigen.

 

Stand: Januar 2023

Heizstrom-Ersatzversorgung: Versorgungsicher heizen

Die Ersatzversorgung stellt sicher, dass Verbraucher auch dann mit Strom und / oder Heizstrom versorgt werden, wenn der Lieferant, den Sie gewählt haben, keine Energie liefert, oder wenn ein Lieferantenwechsel nicht wie beabsichtigt durchgeführt werden kann.

Auf der Seite der Bundesnetzagentur heißt es dazu:

„Wenn Ihr aktueller Energiebezug/-verbrauch nicht einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann, springt der Grundversorger für diese Energielieferung ein. Dies wird als Ersatzversorgung bezeichnet. Es handelt sich also um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung.“ (Quelle)

Die Ersatzversorgung ist Belieferung ad hoc. Energie, die wir Ihnen im Rahmen der Ersatzversorgung liefern hat dementsprechend meist einen hohen Preis. Den aktuellen Preisstand entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preisblatt.

Preise und Tarifdetails

Ersatzversorgung (Heizstrom)

Strompreis und Entgelt für Messstellenbetrieb

Preisblatt Ersatzversorgung Wärmepumpe ab 1. Januar 2024

Preisblatt Ersatzversorgung Nachtspeicher ab 1. Januar 2024

 

Preisblatt Ersatzversorgung Wärmepumpe ab 1. Juli 2023

Preisblatt Ersatzversorgung Nachtspeicher ab 1. Juli 2023

 

Preisblatt Ersatzversorgung Wärmepumpe ab 1. Januar 2023

Preisblatt Ersatzversorgung Nachtspeicher ab 1. Januar 2023

 

Strompreis bis 31.12.2022

  • Arbeitspreis: 23,21 ct/kWh (Netto = 19,50 ct/kWh) - nach Absenkung der EEG-Umlage auf 0 ct/kWh am 1. Juli 2022: 18,77 ct/kWh (Netto = 15,78 ct/kWh)
  • Grundpreis: 4,52 €/Monat (Netto = 3,80 €/Monat)

Laufzeit und Kündigung: Die Ersatzversorgung hat eine Dauer von maximal drei Monaten. Kunden, die sich in dieser Zeit nicht für einen anderen Liefervertrag entscheiden, werden im Anschluss im Rahmen der Grundversorgung von uns mit Strom versorgt.

Zahlungsweise: Einzugsermächtigung und Überweisung

Energiemix: konventionell

Bedingungen für die Stromlieferung: Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes diverse Verordnungen zur Versorgung von Kunden mit Elektrizität erlassen. Diese bilden die Grundlage für Ihre Versorgung. Die Stadtwerke Wolfhagen GmbH hat hierzu ergänzende Bedingungen erlassen.

Es gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV). Das Energiewirtschaftsgesetzt regelt die Ersatzversorgung mit Energie in § 38.

Heizstrom-Grundversorgung für Wärmepumpe und Nachtspeicher

Die Grundversorgung hat einen klar definierten Auftrag: Heizstrom zu liefern, auch wenn es keinen eigenen Liefervertrag gibt.

Beispiel: Wenn immer ein Mieter seine neue Wohnung bezieht und noch keinen Sondervertrag abgeschlossen hat, bekommt er Strom im Rahmen der Grundversorgung.

 

Preise und Tarifdetails

Heizstrom-Grundversorgung

Falls Sie im Netzgebiet der Stadtwerke Wolfhagen GmbH eine sogenannte unterbrechbare Verbrauchseinrichtung (Wärmepumpe / Nachtspeicherheizung) betreiben und keinen Stromliefervertrag für diese abgeschlossen haben, gilt folgender Tarif für Sie.

Strompreis und Entgelt für Messstellenbetrieb

Preisblatt Grundversorgung Wärmepumpe ab  1. Januar 2024
Preisblatt Grundversorgung Wärmepumpe ab  1. Mai 2023
Preisblatt Grundversorgung Wärmepumpe ab  1. Februar 2023
Preisblatt Grundversorgung Wärmepumpe ab  1. Januar 2023

Preisblatt Grundversorgung Nachtspeicherheizung ab  1. Januar 2024
Preisblatt Grundversorgung Nachtspeicherheizung ab  1. Mai 2023
Preisblatt Grundversorgung Nachtspeicherheizung ab  1. Februar 2023
Preisblatt Grundversorgung Nachtspeicherheizung ab  1. Januar 2023

Preise vor Absenkung der EEG-Umlage auf 0 ct/kWh am 1. Juli 2022:

  • Arbeitspreis: 23,21 ct/kWh (Netto = 19,50 ct/kWh)
  • Grundpreis: 4,52 €/Monat (Netto = 3,80 €/Monat)

Laufzeit und Kündigung: Im Bereich der Grundversorgung besteht keine Mindestvertragslaufzeit. Das Vertragsverhältnis läuft solange ununterbrochen weiter, bis es vom Kunden mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt wird.

Zahlungsweise: Einzugsermächtigung und Überweisung

Energiemix: konventionell

Bedingungen für die Stromlieferung: Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes diverse Verordnungen zur Versorgung von Kunden mit Elektrizität erlassen. Diese bilden die Grundlage für Ihre Versorgung. Die Stadtwerke Wolfhagen haben hierzu ergänzende Bedingungen erlassen.

Es gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)

Erdgasverbrauch und Heizkosten senken

Erdgasverbrauch und Heizkosten senken

Schon kleine Anpassungen beim Heizen und Lüften können dazu beitragen, den Erdgasverbrauch zu reduzieren. Wie hoch die tatsächliche Einsparung ausfällt, hängt unter anderem vom Gebäude, der Heizungsanlage und dem individuellen Nutzungsverhalten ab.

Praktische Tipps für den Alltag

  • Passen Sie die Raumtemperatur an die tatsächliche Nutzung der Räume an.
  • Halten Sie Heizkörper frei und verdecken Sie diese nicht mit Möbeln oder Vorhängen.
  • Lüften Sie kurz und intensiv, anstatt Fenster über einen längeren Zeitraum gekippt zu lassen.
  • Schließen Sie während des Lüftens die Thermostatventile.
  • Lassen Sie die Einstellungen und den Zustand Ihrer Heizungsanlage regelmäßig durch einen Fachbetrieb überprüfen.
  • Prüfen Sie, ob Heizungsrohre in unbeheizten Räumen ausreichend gedämmt sind.
  • Achten Sie auch beim Warmwasser auf einen bewussten Verbrauch.

Heizung überprüfen und optimieren

Eine richtig eingestellte Heizungsanlage kann dazu beitragen, Energieverbrauch und Heizkosten zu reduzieren. Ob beispielsweise eine Anpassung der Heizkurve, ein hydraulischer Abgleich oder der Austausch einzelner Komponenten sinnvoll ist, sollte ein Fachbetrieb anhand des jeweiligen Gebäudes und der Anlage beurteilen.

Unabhängige Energieberatung

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet unabhängige Informationen zum Energiesparen, zur Heizungsoptimierung und zur energetischen Sanierung.

Aktuelle Fördermöglichkeiten

Förderprogramme und Voraussetzungen können sich ändern. Informieren Sie sich deshalb vor Beginn einer Maßnahme bei den zuständigen Förderstellen über die aktuell geltenden Bedingungen.

Fragen zu Ihrem Erdgasvertrag?

Bei Fragen zu Ihrem Tarif, Verbrauch oder Ihrer Abrechnung hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter.

 

Mit einfachen Maßnahmen können Sie Ihren Erdgasverbrauch reduzieren und Ihre Energiekosten beeinflussen. Hier finden Sie praktische Spartipps und weiterführende Informationen.

Grundversorgung Strom

Die Grundversorgung stellt sicher, dass Haushaltskundinnen und Haushaltskunden auch dann mit Strom beliefert werden, wenn kein gesonderter Stromliefervertrag abgeschlossen wurde.

Wer beispielsweise nach einem Einzug Strom verbraucht, ohne zuvor einen Vertrag mit einem anderen Stromlieferanten abzuschließen, wird in der Regel automatisch durch den örtlichen Grundversorger beliefert. In Wolfhagen und Habichtswald übernimmt die Stadtwerke Wolfhagen GmbH diese Aufgabe.

Die aktuellen Preise und Bedingungen unseres Grundversorgungstarifs finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Als Alternative zur Grundversorgung bieten wir den Tarif SWW-Strom an. Über unseren Tarifrechner können Sie die Verfügbarkeit und die aktuellen Konditionen für Ihren Wohnort prüfen.

SWW-Strom online berechnen

Ihr Tarif
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Ihr Jahresverbrauch

Preise und Tarifdetails

Grundversorgung Strom

Strompreis und Entgelt für den Messstellenbetrieb

Aktuelles Preisblatt

Preisblatt ab 1. Januar 2026

Frühere Preisblätter

Preisblatt ab 1. Januar 2025

Preisblatt ab 1. August 2024

 

Laufzeit und Kündigung: In der Grundversorgung besteht keine Mindestvertragslaufzeit. Der Grundversorgungsvertrag kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen in Textform gekündigt werden.

Zahlungsarten: SEPA-Lastschrift und Überweisung

Energieträgermix: Informationen zur Zusammensetzung des gelieferten Stroms und zu den damit verbundenen Umweltauswirkungen finden Sie in unserer aktuellen Stromkennzeichnung.

Bedingungen für die Stromlieferung: Für die Grundversorgung gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Stromgrundversorgungsverordnung sowie die ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Wolfhagen.

Die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) regelt die allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz.

Ersatz- und Übergangsversorgung Strom RLM

Die folgenden Informationen richten sich an Nicht-Haushaltskunden, deren Stromverbrauch durch eine registrierende Leistungsmessung (RLM) erfasst wird.

Nicht-Haushaltskunden mit Anschluss an das Niederspannungsnetz können im Rahmen der gesetzlichen Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz beliefert werden, wenn ihr Strombezug keinem bestehenden Liefervertrag oder Stromlieferanten zugeordnet werden kann.

Für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung, die an das Mittelspannungsnetz oder in der Umspannung von Niederspannung zu Mittelspannung angeschlossen sind, kann die Übergangsversorgung nach § 38a Energiewirtschaftsgesetz gelten.

Für eine individuelle Beratung oder den Abschluss eines Stromliefervertrags nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Preise für die Ersatz- und Übergangsversorgung RLM

Es gelten die Preise und Bedingungen des jeweils aktuellen Preisblatts.

Aktuelles Preisblatt

Preisblatt Ersatz- und Übergangsversorgung Strom RLM – gültig ab 1. Mai 2026

Früheres Preisblatt

Preisblatt Ersatzversorgung Strom RLM – gültig ab 1. Oktober 2024

Dauer und Beendigung: Die Ersatz- beziehungsweise Übergangsversorgung endet, sobald die Belieferung auf Grundlage eines neuen Stromliefervertrags beginnt, spätestens jedoch drei Monate nach ihrem Beginn. Eine gesonderte Kündigung ist dafür nicht erforderlich.

Damit Ihre Strombelieferung anschließend fortgesetzt werden kann, sollten Sie rechtzeitig einen Stromliefervertrag abschließen.

Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt monatlich. Maßgeblich sind die Regelungen des jeweils gültigen Preisblatts.

Zahlungsarten: SEPA-Lastschrift und Überweisung. Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen können verlangt werden, soweit dies nach den gesetzlichen Bestimmungen und den geltenden Bedingungen zulässig ist.

Energieträgermix: Informationen zur Zusammensetzung des gelieferten Stroms und zu den damit verbundenen Umweltauswirkungen finden Sie in unserer aktuellen Stromkennzeichnung.

Bedingungen für die Stromlieferung: Für die Ersatzversorgung in Niederspannung gelten insbesondere § 38 Energiewirtschaftsgesetz und die anwendbaren Bestimmungen der Stromgrundversorgungsverordnung. Die Übergangsversorgung in Mittelspannung beziehungsweise in der Umspannung von Niederspannung zu Mittelspannung richtet sich insbesondere nach § 38a Energiewirtschaftsgesetz. Maßgeblich sind außerdem die im aktuellen Preisblatt genannten Bedingungen.

Weitere Informationen:

Ersatzversorgung Strom

Die Ersatzversorgung stellt die vorübergehende Strombelieferung sicher, wenn der Stromverbrauch einer Entnahmestelle keinem bestehenden Liefervertrag oder Stromlieferanten zugeordnet werden kann.

Das kann beispielsweise eintreten, wenn ein Stromlieferant sein Recht auf Netznutzung verliert oder sich die Umstellung bei einem Lieferantenwechsel verzögert. Die Ersatzversorgung beginnt automatisch, sobald der Netzbetreiber die Entnahmestelle dem örtlichen Grundversorger zuordnet. Ein gesonderter Vertragsabschluss ist dafür nicht erforderlich.

Die Ersatzversorgung dauert höchstens drei Monate. Während dieses Zeitraums können Sie jederzeit einen neuen Stromliefervertrag abschließen. Die Ersatzversorgung endet, sobald die Belieferung durch den neu gewählten Lieferanten beginnt, spätestens jedoch nach drei Monaten. Für ihre Beendigung gilt keine gesonderte Kündigungsfrist.

Bitte lesen Sie nach Beginn der Ersatzversorgung Ihren Zählerstand ab und übermitteln Sie ihn dem Netzbetreiber und den Stadtwerken Wolfhagen. So kann der Verbrauch für den betreffenden Zeitraum möglichst genau abgegrenzt werden.

Die jeweils gültigen Preise entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preisblatt. Die Preise der Ersatzversorgung können von den Preisen der Grundversorgung oder anderer Stromtarife abweichen.

Preise und Tarifdetails

Ersatzversorgung Strom für Haushaltskunden

Strompreis und Entgelt für den Messstellenbetrieb

Aktuelles Preisblatt

Preise gültig ab 1. Januar 2025

Frühere Preisblätter

Preise gültig ab 1. August 2024

Preise gültig ab 1. Januar 2024

Preise gültig ab 1. September 2023

Dauer und Beendigung: Die Ersatzversorgung dauert höchstens drei Monate. Sie endet, sobald die Strombelieferung auf Grundlage eines neuen Liefervertrags beginnt, spätestens jedoch drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung. Für die Beendigung der Ersatzversorgung gilt keine Kündigungsfrist.

Zahlungsarten: SEPA-Lastschrift und Überweisung

Energieträgermix: Informationen zur Zusammensetzung des gelieferten Stroms und zu den damit verbundenen Umweltauswirkungen finden Sie in unserer aktuellen Stromkennzeichnung.

Bedingungen für die Stromlieferung: Für die Ersatzversorgung gelten § 38 Energiewirtschaftsgesetz, die anwendbaren Bestimmungen der Stromgrundversorgungsverordnung sowie die ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Wolfhagen.

Weitere Informationen finden Sie in der Stromgrundversorgungsverordnung und in § 38 Energiewirtschaftsgesetz.

Verträge kündigen

Um Lieferverträge zu kündigen, tragen Sie bitte die notwendigen Daten in das Formular ein. Sobald Ihre Kündigung bearbeitet wurde, senden wir Ihnen die schriftliche Bestätigung.

 

    Bitte beachten Sie:
    Nach einem Umzug beliefern wir Sie gerne in Ihrer neuen Wohnung weiter. Sprechen Sie mit unserem Kundenservice.
    Im Falle eines Lieferantenwechsels kündigt der neue Lieferant den bestehenden Liefervertrag. Um widersprüchliche Angaben zu vermeiden, empfehlen wir, auf diese zusätzliche Kündigung zu verzichten.

    Service

    Illustration mit Symbolen für Telefon, E-Mail und Standort als Kontaktmöglichkeiten der Stadtwerke Wolfhagen.

    Kontakt

    weiter

    Service

    Hand mit Smartphone als Symbol für den WhatsApp-Service der Stadtwerke Wolfhagen.

    WhatsApp-Service 

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    Service

    Verbraucherinfos

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    Datenschutz

    Wir, die Stadtwerke Wolfhagen GmbH, Siemensstraße 10, 34466 Wolfhagen, Telefon: 05692 - 99634-0, E-Mail: info@stadtwerke-wolfhagen.de, möchten Ihnen nachstehend erklären, welche Daten wir in welchem Zusammenhang von Ihnen wie verarbeiten. Bei Fragen zum Datenschutz steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter unter stadtwerke-wolfhagen@dsb-moers.de gerne zur Verfügung. Weitere Kontaktdaten finden Sie unter https://dsb-moers.de.

    Bedingungen für die Kommunikation per E-Mail

    • Rechnungen / Dokumente werden im PDF-Format als Anhang versendet.
    • Pro Rechnung / Beleg wird ein PDF-Dokument bzw. eine E-Mail versendet.
    • Absender der E-Mail ist „kundenservice@stadtwerke-wolfhagen.de“.
    • Die E-Mail mit Anhang enthält personenbezogene Daten (z. B. Name, Adresse, Bankverbindung). Die E-Mail wird nicht verschlüsselt übertragen. Es besteht das Risiko, dass sie abgefangen wird und die darin enthaltenen Informationen durch unberechtigte Dritte gelesen werden können. Beachten Sie bitte unsere weiteren Hinweise zum Schutz Ihrer Daten.

    Hinweise zum Umgang mit unzustellbaren E-Mails

    • Der Versand von E-Mails geschieht ausschließlich an die uns von Ihnen mitgeteilte E-Mail Adresse. Änderungen dieser Adresse müssen uns unverzüglich mitgeteilt werden.
    • Bitte fügen Sie den Absender kundenservice@stadtwerke-wolfhagen.de zur Liste der vertrauenswürdigen Absender hinzu.
    • Sollte die E-Mail unzustellbar sein, senden wir Ihnen Ihren Beleg auf dem Postweg zu. Sollten Sie danach erneut eine Übermittlung per E-Mail wünschen, bitten wir Sie, uns dies erneut mitzuteilen.