Ersatzversorgung Strom
Die Ersatzversorgung stellt die vorübergehende Strombelieferung sicher, wenn der Stromverbrauch einer Entnahmestelle keinem bestehenden Liefervertrag oder Stromlieferanten zugeordnet werden kann.
Das kann beispielsweise eintreten, wenn ein Stromlieferant sein Recht auf Netznutzung verliert oder sich die Umstellung bei einem Lieferantenwechsel verzögert. Die Ersatzversorgung beginnt automatisch, sobald der Netzbetreiber die Entnahmestelle dem örtlichen Grundversorger zuordnet. Ein gesonderter Vertragsabschluss ist dafür nicht erforderlich.
Die Ersatzversorgung dauert höchstens drei Monate. Während dieses Zeitraums können Sie jederzeit einen neuen Stromliefervertrag abschließen. Die Ersatzversorgung endet, sobald die Belieferung durch den neu gewählten Lieferanten beginnt, spätestens jedoch nach drei Monaten. Für ihre Beendigung gilt keine gesonderte Kündigungsfrist.
Bitte lesen Sie nach Beginn der Ersatzversorgung Ihren Zählerstand ab und übermitteln Sie ihn dem Netzbetreiber und den Stadtwerken Wolfhagen. So kann der Verbrauch für den betreffenden Zeitraum möglichst genau abgegrenzt werden.
Die jeweils gültigen Preise entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preisblatt. Die Preise der Ersatzversorgung können von den Preisen der Grundversorgung oder anderer Stromtarife abweichen.
Preise und Tarifdetails
Ersatzversorgung Strom für Haushaltskunden
Strompreis und Entgelt für den Messstellenbetrieb
Aktuelles Preisblatt
Preise gültig ab 1. Januar 2025
Frühere Preisblätter
Preise gültig ab 1. August 2024
Preise gültig ab 1. Januar 2024
Preise gültig ab 1. September 2023
Dauer und Beendigung: Die Ersatzversorgung dauert höchstens drei Monate. Sie endet, sobald die Strombelieferung auf Grundlage eines neuen Liefervertrags beginnt, spätestens jedoch drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung. Für die Beendigung der Ersatzversorgung gilt keine Kündigungsfrist.
Zahlungsarten: SEPA-Lastschrift und Überweisung
Energieträgermix: Informationen zur Zusammensetzung des gelieferten Stroms und zu den damit verbundenen Umweltauswirkungen finden Sie in unserer aktuellen Stromkennzeichnung.
Bedingungen für die Stromlieferung: Für die Ersatzversorgung gelten § 38 Energiewirtschaftsgesetz, die anwendbaren Bestimmungen der Stromgrundversorgungsverordnung sowie die ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Wolfhagen.
Weitere Informationen finden Sie in der Stromgrundversorgungsverordnung und in § 38 Energiewirtschaftsgesetz.