Stadtwerke Wolfhagen Service
Stadtwerke Wolfhagen WhatsApp
Stadtwerke Wolfhagen Portal

Grundversorgung Strom

Die Grundversorgung stellt sicher, dass Haushaltskundinnen und Haushaltskunden auch dann mit Strom beliefert werden, wenn kein gesonderter Stromliefervertrag abgeschlossen wurde.

Wer beispielsweise nach einem Einzug Strom verbraucht, ohne zuvor einen Vertrag mit einem anderen Stromlieferanten abzuschließen, wird in der Regel automatisch durch den örtlichen Grundversorger beliefert. In Wolfhagen und Habichtswald übernimmt die Stadtwerke Wolfhagen GmbH diese Aufgabe.

Die aktuellen Preise und Bedingungen unseres Grundversorgungstarifs finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Als Alternative zur Grundversorgung bieten wir den Tarif SWW-Strom an. Über unseren Tarifrechner können Sie die Verfügbarkeit und die aktuellen Konditionen für Ihren Wohnort prüfen.

SWW-Strom online berechnen

Ihr Tarif
Ihre Postleitzahl
Personen im Haushalt
1 2 3 4 5 6
Ihr Jahresverbrauch

Preise und Tarifdetails

Grundversorgung Strom

Strompreis und Entgelt für den Messstellenbetrieb

Aktuelles Preisblatt

Preisblatt ab 1. Januar 2026

Frühere Preisblätter

Preisblatt ab 1. Januar 2025

Preisblatt ab 1. August 2024

 

Laufzeit und Kündigung: In der Grundversorgung besteht keine Mindestvertragslaufzeit. Der Grundversorgungsvertrag kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen in Textform gekündigt werden.

Zahlungsarten: SEPA-Lastschrift und Überweisung

Energieträgermix: Informationen zur Zusammensetzung des gelieferten Stroms und zu den damit verbundenen Umweltauswirkungen finden Sie in unserer aktuellen Stromkennzeichnung.

Bedingungen für die Stromlieferung: Für die Grundversorgung gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Stromgrundversorgungsverordnung sowie die ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Wolfhagen.

Die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) regelt die allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz.