Grundversorgung Strom
Die Grundversorgung stellt sicher, dass Haushaltskundinnen und Haushaltskunden auch dann mit Strom beliefert werden, wenn kein gesonderter Stromliefervertrag abgeschlossen wurde.
Wer beispielsweise nach einem Einzug Strom verbraucht, ohne zuvor einen Vertrag mit einem anderen Stromlieferanten abzuschließen, wird in der Regel automatisch durch den örtlichen Grundversorger beliefert. In Wolfhagen und Habichtswald übernimmt die Stadtwerke Wolfhagen GmbH diese Aufgabe.
Die aktuellen Preise und Bedingungen unseres Grundversorgungstarifs finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Als Alternative zur Grundversorgung bieten wir den Tarif SWW-Strom an. Über unseren Tarifrechner können Sie die Verfügbarkeit und die aktuellen Konditionen für Ihren Wohnort prüfen.
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Preise und Tarifdetails
Grundversorgung Strom
Strompreis und Entgelt für den Messstellenbetrieb
Aktuelles Preisblatt
Frühere Preisblätter
Laufzeit und Kündigung: In der Grundversorgung besteht keine Mindestvertragslaufzeit. Der Grundversorgungsvertrag kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen in Textform gekündigt werden.
Zahlungsarten: SEPA-Lastschrift und Überweisung
Energieträgermix: Informationen zur Zusammensetzung des gelieferten Stroms und zu den damit verbundenen Umweltauswirkungen finden Sie in unserer aktuellen Stromkennzeichnung.
Bedingungen für die Stromlieferung: Für die Grundversorgung gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Stromgrundversorgungsverordnung sowie die ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Wolfhagen.
Die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) regelt die allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz.