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Aktuelle Hinweise zu Preisanpassungen unserer Stromtarife

Die Preise an den Energiemärkten stiegen in den letzten 16 Monate stetig und haben ein beispielloses Niveau erreicht. Dies hat auch entsprechende Auswirkungen auf die Preisgestaltung der Stadtwerke Wolfhagen GmbH für das Jahr 2023. Als kommunalem und bürgernahem Energieversorger im Besitz der Stadt Wolfhagen und der BürgerEnergieGenossenschaft Wolfhagen eG fällt uns der Schritt einer solch massiven Preisanpassung nicht leicht. Er ist jedoch unumgänglich.

Mit der Anhebung der Arbeitspreise geben wir vor allem die gestiegenen Beschaffungskosten weiter. Preissteigernd wirken darüber hinaus die Netzentgelte, die 2023 spürbar über dem Wert von 2022 liegen.

Die Preisanpassung beschränkt sich auf das Notwendige. Jede verantwortliche Stelle und insbesondere beide Gesellschafter der Stadtwerke Wolfhagen GmbH lehnen ein Ausnutzen der Energiekrise zu Profitmaximierung entschieden ab. Ein solches Vorgehen wurde in den vergangenen Wochen auf Basis von Berichten diverser Medien pauschal sämtlichen Versorgern unterstellt. Diese verallgemeinernde Berichterstattung rückt die kommunalen Versorgerfamilie in ein völlig falsches Licht.

Ende Dezember 2022 stehen die Gesetze zur Strom- und Erdgaspreisbremse kurz vor der Verabschiedung. Sie enthalten auch Vorgaben zu Preisgestaltung für Energieversorger wie die Stadtwerke Wolfhagen. Zugehörige Informationen zum Bremsmechanismus werden nach Verabschiedung der Gesetzespakete für alle Kunden bereitgestellt.

Fakt ist: Auch mit den Gesetzen zur Strom- und Gaspreisbremse sind Preiserhöhungen weiterhin möglich, wenn damit drastisch gestiegene Beschaffungskosten für die Beschaffung von Strom und Gas an den Energiebörsen weitergegeben werden oder Steigerungen sonstiger Preisbestandteile wie der Netzentgelte. Dies tun wir mit den angekündigten Preisen ab 1. Januar und wir behalten uns weitere Anpassungen im Verlauf des kommenden Jahres ausdrücklich vor. Die Preisentwicklung an den Beschaffungsmärkten bleibt volatil und nicht sicher prognostizierbar.

Dass der Gesetzgeber mit den Gesetzesvorhaben Maßnahmen ergreift, um ein Ausnutzen der aktuellen Lage und der Entlastungspakete zu verhindern, begrüßen wir ausdrücklich – auch die in den Medien diskutierte „Beweislastumkehr“. Damit ist gemeint, dass das Kartellamt Preise von Versorgern prüfen kann. Die Versorger sind dabei in der Pflicht, die Gründe für Ihre Preisanpassungen darzulegen.

Einer solchen Prüfung werden sich die Stadtwerke nicht verwehren.

Ist ein Widerspruch gegen die Energiepreise der Stadtwerke möglich?

Jeden Widerspruch, der uns erreicht, nehmen wir zur Kenntnis. Auswirkungen auf den Energiepreis, zu dem wir einen Kunden beliefern, hat der Widerspruch aber nicht. Es bleibt bei den zuletzt angekündigten Konditionen.

Wir gehen davon aus, dass die Bundesregierung / die Bundeskartellbehörde eine Preisprüfung für alle Energieversorger vornimmt, so dass ein Einzelwiderspruch nicht notwendig ist. Sollte das Bundeskartellamt die Missbräuchlichkeit feststellen, gehen wir davon aus, dass der Versorger angewiesen wird, den festgesetzten Preis für alle Kunden abzurechnen.

Indem Sie auf einen ohnehin nahezu folgenlosen Widerspruch verzichten, ersparen sie sich und uns Aufwand.
Auch Verbraucherschützer empfehlen aktuell keinesfalls den Widerspruch.

Sind Abschlagserhöhungen legitim?

Abschlagsänderungen im Zuge von Preisanpassungen sind legal und auch sinnvoll. Wir berechnen die Höhe der Abschläge so, dass die Zahlungen genügen, um den im Lieferjahr erwarteten Verbrauch zu bezahlen. Mit der Jahresverbrauchsabrechnung für das Jahr 2022 berechnen wir neue Abschläge für 2023. Dabei dienen uns die neuen Preise und der Verbrauch 2022 als Berechnungsgrundlage.

Wir raten angesichts der geänderten Preise ausdrücklich davon ab, der Neuberechnung zu widersprechen. Bei gleichbleibendem Verbrauch kann dieses Handeln zu hohen Nachzahlungen führen, welche dann in einer Summe fällig werden. Über die Höhe Ihres Abschlags sprechen wir gerne mit Ihnen. Änderungen der Abschlagshöhe sind grundsätzlich immer möglich.

Wie bilden sich die Strompreise am Markt?

Gerne geben wir Ihnen einige Hinweise zur Entstehung der Strompreise:

In unserer Funktion als Energielieferant beziehen wir Strom entweder direkt vom Erzeuger oder über die Börse. Herbei bildet sich der Preis – unabhängig vom Vertriebsweg – anhand des Merit Order Prinzips: Das teuerste Kraftwerk, das zu Deckung des Bedarfs benötigt wird, setzt den Preis für alle. Da Erdgas infolge des Ukraine-Krieges sehr teuer geworden ist, ist auch die Stromerzeugung aus Erdgas sehr teurer und sorgt durch den Merit Order Effekt für eine Steigerung der Kosten des Strompreises insgesamt. Dass es zu der sehr deutlichen Preissteigerung gekommen ist, hat hierin seinen Grund.

Wie alle anderen Stadtwerke auch beschaffen wir strukturiert, also die meisten Mengen lange Zeit im Voraus. Um auch dabei Preisrisiken im Interesse unserer Kundinnen und Kunden zu begrenzen, erfolgt das nicht für alle Mengen auf einmal, sondern zeitversetzt zum Zweck der Risikostreuung.

Anhaltende Preissteigerungen aber auch bleibende Preissenkungen kommen auf die Art meist zeitverzögernd bei den Bestandskunden der Stadtwerke Wolfhagen an. Der Anschein eines plötzlichen, immensen Preissprungs ist aus unserer Sicht auch hierin begründet.

Auf der Seite der Strombörse EEX (https://www.eex.com/de/marktdaten/strom/futures) können Sie das aktuelle Preisniveau für die Beschaffung neuer Strommengen für 2023 nachvollziehen. Am 6. Dezember beispielsweise lagen die reinen Beschaffungskosten hier zwischen rd. 36 ct/kWh und rd. 46 ct/kWh.

Da wir für das Folgejahr bereits in der Vergangenheit Mengen beschafft haben, müssen wir dieses Niveau nicht an unsere Kunden weitergeben. Zum Vergleich: In den Stromtarifen der Bestandskunden veranschlagen wir für die Beschaffung rund 22 ct/kWh. Dass wir für Neukunden mit den wesentlich höheren aktuellen Beschaffungskosten rechnen müssen, zeigt sich deutlich am Preis, der bei über 50 ct/kWh liegt.

Die Übersicht zeigt beispielhaft die Zusammensetzung des Strom-Arbeitspreises in Wolfhagen. Einige der staatlich regulierten Preisbestandteile können in anderen Netzgebieten abweichen.

Preisbestandteile Arbeitspreis (Stand Dezember 2022); Preis ab 1. Januar 2023 in 34466 Wolfhagen

  • EEG-Umlage: 0 ct/kWh
  • Umlage nach KWKG: 0,357 ct/kWh
  • Stromsteuer 2,05 ct/kWh
  • Umlage nach §19 StromNEV 0,417 ct/kWh
  • Offshore-Umlage 0,591 ct/kWh
  • Konzessionsabgabe 1,320 ct/kWh
  • Abschaltbare Lasten-Umlage 0 ct/kWh
  • Netznutzungsentgelt Regionalwerke Wolfhager Land GmbH 6,22 ct/kWh

Summe staatlich regulierter Preisbestandteile = 10,96 ct/kWh

  • Zzgl. Beschaffung, Vertrieb 22,44 ct/kWh

Nettopreis = 33,40 ct/kWh

  • Zzgl. 19% Mehrwertsteuer 6,35 ct/kWh

Bruttopreis = 39,75 ct/kWh