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Rechtliche Änderungen beim Wechsel des Energielieferanten

Am 6. Juni treten gesetzliche Regelungen in Kraft, die Auswirkungen auf den Wechsel des Energielieferanten oder die An- bzw. Abmeldung der Energielieferung haben.

Bisher war es möglich, den Wechselzeitpunkt auch rückwirkend festzulegen. Dies ist auf Basis der Neuregelung nicht mehr möglich.

Was heißt das konkret?

Im Falle einer An-, Ab- oder Ummeldung er Energieversorgung – z.B. im Falle eines Umzuges – sollten Sie uns rechtzeitig, idealerweise mindestens 14 Tage vorher über den Termin des Einzuges, Auszuges bzw. der Wohnungsübergabe informieren. Nur eine rechtzeitige Information im Voraus gewährleistet, dass niemandem Stromverbräuche in Rechnung gestellt werden, die sie oder er nicht verursacht hat.

Mieterwechsel und Leerstand: Auswirkungen der neuen Regelungen

Umzüge machen viel Arbeit, vieles muss bedacht werden - und nicht selten passiert es, dass die Abmeldung beim Energielieferanten vergessen wird. Bisher war dies kein Problem. Nun kann es eines werden.

Beispiel 1: Was nicht mehr geht

  • Herr Müller zieht am 1. Oktober in eine Wohnung der Frau Meier in Wolfhagen.
  • Am 15. Januar des Folgejahres erhält Frau Meier die Jahresrechnung für die Wohnung. Daraufhin wendet sie sich an die Stadtwerke und wünscht, dass rückwirkend Ihre Belieferung am 30. September endet und die Schlussrechnung zu diesem Datum erstellt wird. Herr Müller solle stattdessen ab 1. Oktober (seinem Einzugsdatum) als Kunde aufgenommen werden und der Stromverbrauch ihm in Rechnung gestellt werden.
  • Was bisher oft unbürokratisch umgesetzt werden konnte, ist auf Grundlage der neuen Regelungen prozessual ausgeschlossen.

 

Beispiel 2: Was nicht mehr geht

  • Herr Müller zieht am 1. Oktober in eine Wohnung der Frau Meier in Bad Emstal.
  • Frau Meier meldet den Wechsel fristgerecht dem örtlichen Betreiber des Stromnetzes.
  • Herr Müller wird in die Grundversorgung aufgenommen.
  • Am 15. Oktober entscheidet sich Herr Müller für einen Tarif der Stadtwerke Wolfhagen. Diese melden einen Lieferantenwechsel an den Netzbetreiber.
  • der Netzbetreiber stimmt der Zuordnung zu Ende Oktober fristgerecht zu.
  • Der Grundversorger sendet Herrn Müller die Schlussrechnung für einige Tage Grundversorgung.
  • Herr Müller wendet sich an die Stadtwerke mit Verweis auf seinen Einzug am 1. Oktober. Er wünscht die Belieferung in seinem Wunschtarif ab Einzugsdatum
  • Aufgrund der neue Regelung ist diese rückwirkende Korrektur aber nicht möglich.

 

Wichtig: Geben Sie rechtzeitig Bescheid 

Weder Lieferanten wie die Stadtwerke Wolfhagen GmbH noch Netzbetreiber wie die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH haben aufgrund der neuen Regelugen Spielraum für rückwirkende Lösungen. Daher ist die rechtzeitige Information im Voraus unerlässlich - auch wenn die Wohnung nich genutzt wird. Denn: Zählerstände können Sie nachreichen. Diese sollten uns innerhalb von 7 Tagen nach dem Wechsel erreichen. 

Hilfreich ist es stets, wenn uns vollständige Daten erreichen:

  • Adresse
  • persönliche Daten
  • Zählernummer oder Marktlokationsnummer
  • neue Anschrift und / oder Kontaktdaten

Für die Übermittlung Ihrer Daten stehen Ihnen unsere digitalen Kanäle rund um die Uhr zur Verfügung.