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Bedingungen für die Kommunikation per E-Mail

  • Rechnungen / Dokumente werden im PDF-Format als Anhang versendet.
  • Pro Rechnung / Beleg wird ein PDF-Dokument bzw. eine E-Mail versendet.
  • Absender der E-Mail ist „kundenservice@stadtwerke-wolfhagen.de“.
  • Die E-Mail mit Anhang enthält personenbezogene Daten (z. B. Name, Adresse, Bankverbindung). Die E-Mail wird nicht verschlüsselt übertragen. Es besteht das Risiko, dass sie abgefangen wird und die darin enthaltenen Informationen durch unberechtigte Dritte gelesen werden können. Beachten Sie bitte unsere weiteren Hinweise zum Schutz Ihrer Daten.

Hinweise zum Umgang mit unzustellbaren E-Mails

  • Der Versand von E-Mails geschieht ausschließlich an die uns von Ihnen mitgeteilte E-Mail Adresse. Änderungen dieser Adresse müssen uns unverzüglich mitgeteilt werden.
  • Bitte fügen Sie den Absender kundenservice@stadtwerke-wolfhagen.de zur Liste der vertrauenswürdigen Absender hinzu.
  • Sollte die E-Mail unzustellbar sein, senden wir Ihnen Ihren Beleg auf dem Postweg zu. Sollten Sie danach erneut eine Übermittlung per E-Mail wünschen, bitten wir Sie, uns dies erneut mitzuteilen.

Strom, Erdgas Heizstrom: Geben Sie hier Ihre Zählerstände ein.

Hier können Sie uns den Stand Ihrer Zähler mitteilen. Wenn Sie Ihre Kundennummer und Ihre Verbrauchsstellennummer kennen, empfehlen wir Ihnen dieses Formular. Hier sind Ihre Zählernummern bereits erfasst und Ihre persönlichen Angaben zugeordnet.

Sollten Sie von uns einen Brief zur Erfassung der Zählerstände erhalten haben, finden Sie Ihre Kundennummer, die Zählernummer und die Verbrauchsstellennummer dort. Auch in der weiteren Korrespondenz, die Sie von den Stadtwerken Wolfhagen erhalten haben, sind diese Angaben meist enthalten.

Hier finden Sie das Formular.

Hinweise zu verschiedenen Zählertypen und zur Ablesung finden Sie hier.

 

Bitte geben Sie im Formular unten für jeden Zähler an,

  • ob es sich um einen Strom, Erdgas, - oder Wasserzähler handelt,
  • wie die Zählernummer lautet,
  • wie hoch der Zählerstand ist,
  • wann Sie den Zähler abgelesen haben (Ablesedatum).

Beachten Sie bitte, dass die Stadtwerke Wolfhagen nur in Wolfhagen und seinen Ortsteilen Wasserversorger sind, Sie uns also auch nur für hiesige Verbrauchsstellen den Stand des Wasserzählers mitteilen müssen.

Vielen Dank!

    1. Angaben zu Person und Verbrauchsstelle2. Abgelesene Zählerstände

    Anrede (Pflichtfeld)

    Art des Zählers*

    (Pflichtfeld)

    Weitere Zähler

    Art des Zählers

    Art des Zählers

    Art des Zählers

    Art des Zählers

    Stadtwerke-Gewinnspiel Yippieh! Gewinnspiel: Stadtwerke-Kunden sind Gewinner-Typen.

    Teilnahmebedingungen

    Gewinnen Sie Karten für das Mittelalterliche Treyben 2026

    Die Stadtwerke Wolfhagen GmbH verlost

    • 5 mal 2 Eintrittskarten für das mittelalterliche Treyeben in Wolfhagen, gültig am 22. oder am 23. August 2026.

    Teilnahme über das Formular auf der Homepage der Stadtwerke Wolfhagen GmbH: https://www.stadtwerke-wolfhagen.de/gewinnspiel

    Teilnahme ab 18 Jahren.

    Späteste Teilnahme: 18. August 2026; 23:59 Uhr. Es zählt der protokolierte Absende-Zeitpunkt des Formulars.

    Die Gewinner werden durch zufällige Ziehung aus allen Teilnehmern ermittelt und telefonisch oder per E-Mail über ihren Gewinn informiert.

    Die Gewinner werden am 19. August 2026 benachrichtigt. Gewinne, die bis 20. August 2026, 16.30 Uhr nicht beansprucht werden, werden erneut verlost.

    Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    Mitarbeitende der Stadtwerke Wolfhagen GmbH und der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH und ihre Angehörigen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

    Beachten Sie die Datenschutzhinweise.

    Erdgas: Grundversorgung und Ersatzversorgung

    Die Stadtwerke Wolfhagen versorgen Haushaltskundinnen und Haushaltskunden in ihren Grundversorgungsgebieten mit Erdgas zu den veröffentlichten allgemeinen Preisen und Bedingungen. Ein Grundversorgungsvertrag kommt in der Regel zustande, wenn Sie Erdgas entnehmen, ohne zuvor einen anderen Liefervertrag abgeschlossen zu haben – beispielsweise nach einem Einzug.

    Die Ersatzversorgung greift vorübergehend, wenn der Erdgasbezug keiner bestimmten Lieferung oder keinem bestehenden Liefervertrag zugeordnet werden kann. Das kann beispielsweise bei Verzögerungen eines Lieferantenwechsels oder beim Ausfall eines Lieferanten der Fall sein. Die Ersatzversorgung beginnt automatisch und dauert höchstens drei Monate.

    Die jeweils geltenden Preise und Bedingungen für Wolfhagen und Habichtswald finden Sie in den aktuellen Preisblättern auf dieser Seite. Wenn Sie sich über einen anderen Erdgastarif informieren möchten, können Sie unseren Tarifrechner nutzen oder sich von unserem Kundenservice beraten lassen.

     

    Erdgastarife prüfen

    Über unseren Tarifrechner können Sie prüfen, welche Erdgastarife an Ihrem Wohnort verfügbar sind. Die aktuellen Konditionen und Vertragsbedingungen werden Ihnen im Tarifrechner angezeigt.

    Ihr Tarif
    Ihre Postleitzahl
    Wohnfläche
    25 50 75 100 125 150
    Ihr Jahresverbrauch

    Preise und Tarifdetails

    Nachfolgend finden Sie die aktuellen Preisblätter für die Erdgas-Grundversorgung und die Erdgas-Ersatzversorgung in 34466 Wolfhagen und 34317 Habichtswald. Maßgeblich sind die jeweils in den Preisblättern genannten Preise, Gültigkeitszeiträume und Bedingungen.

    Aktuelle Preisblätter für 34466 Wolfhagen

    Erdgas-Grundversorgung – gültig ab 1. Januar 2026: Preisblatt ab 1. Januar 2026

    Erdgas-Ersatzversorgung – gültig ab 1. Januar 2026: Preisblatt ab 1. Januar 2026 

     

    Aktuelle Preisblätter für 34317 Habichtswald

    Erdgas-Grundversorgung – gültig ab 1. Januar 2026: Preisblatt ab 1. Januar 2026 

    Erdgas-Ersatzversorgung – gültig ab 1. Januar 2026: Preisblatt ab 1. Januar 2026 

     

    Frühere Preisblätter für 34466 Wolfhagen

    Erdgas-Grundversorgung – gültig ab 1. Juli 2025: Preisblatt Grundversorgung ab 1. Juli 2025 

    Erdgas-Ersatzversorgung – gültig ab 1. Juli 2025: Preisblatt Ersatzversorgung ab 1. Juli 2025 

    Erdgas-Grundversorgung – gültig ab 1. Januar 2025: Preisblatt Grundversorgung ab 1. Januar 2025

    Erdgas-Ersatzversorgung – gültig ab 1. Januar 2025: Preisblatt Ersatzversorgung ab 1. Januar 2025 

     

    Frühere Preisblätter für 34317 Habichtswald

    Erdgas-Grundversorgung – gültig ab 1. Juli 2025: Preisblatt Grundversorgung ab 1. Januar 2025 

    Erdgas-Ersatzversorgung – gültig ab 1. Juli 2025: Preisblatt Ersatzversorgung ab 1. Januar 2025 

    Erdgas-Grundversorgung – gültig ab 1. Januar 2025: Preisblatt Grundversorgung  ab 1. Juli 2025 

    Erdgas-Ersatzversorgung – gültig ab 1. Januar 2025: Preisblatt Ersatzversorgung ab 1. Juli 2025 

     

    Die Grundversorgung kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Die Ersatzversorgung endet, sobald die Belieferung aufgrund eines neuen Liefervertrags beginnt, spätestens jedoch nach drei Monaten. Für die Beendigung der Ersatzversorgung besteht keine gesonderte Kündigungsfrist.

    Für die Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas gelten insbesondere das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) sowie die ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Wolfhagen. Weitere Informationen finden Sie bei der Bundesnetzagentur.

    Presse

    Gerne beantworten wir Ihre Anfragen!

    Wenden Sie sich bitte an:

    Matthias Boos
    Leiter Unternehmenskommunikation / Kundenservice
    E-Mail: presse@stadtwerke-wolfhagen.de
    Telefon: 05692 99 634 65

    Aktuelles

    News

    Vorsicht bei Vertragsabschluss an Haustür und Telefon

    Ein untergeschobener Liefervertrag zieht bestenfalls Aufwand nach sich, schlimmstenfalls hohe Kosten. Deshalb: Wenn es passiert ist, schnell widerrufen.

    mehr erfahren

    News

    Verband kommunaler Unternehmen würdigt Wolfhager Versorger

    Tour de Daseinsvorsorge macht Station in Wolfhagen: VKU würdigt anlässlich des 75jährigen Verbandsjubiläums Stadtwerke Wolfhagen und Regionalwerke Wolfhager Land.

    mehr erfahren

    News

    Stadtwerke gehen gegen unseriöse Telefonvertriebe vor

    Unseriöse Call-Center versprechen unverbindliches Angebot, kündigen aber direkt den Liefervertrag. Die Stadtwerke Wolfhagen wehren sich .

    mehr erfahren

    EU-Verordnung REMIT

    Informationen der Stadtwerke Wolfhagen GmbH

    Die Stadtwerke Wolfhagen GmbH veröffentlicht an dieser Stelle wichtige Insider-Informationen gemäß Art. 4 der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) vom 25. Oktober 2011.

    Derzeit liegen keine Insider-Informationen gemäß Art. 4 (1) in Verbindung mit Art. 2 (1) REMIT vor.

    Informationen der Wind Wolfhagen GmbH

    Die Wind Wolfhagen GmbH veröffentlicht an dieser Stelle wichtige Insider-Informationen gemäß Art. 4 der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) vom 25. Oktober 2011.

    Derzeit liegen keine Insider-Informationen gemäß Art. 4 (1) in Verbindung mit Art. 2 (1) REMIT vor.

    Impressum

    Betreiber der Internetseite

    Stadtwerke Wolfhagen GmbH
    Siemensstraße 10
    34466 Wolfhagen

    Telefon: 05692 - 99634-0
    Telefax: 05692 - 99634-19
    E-Mail: info@stadtwerke-wolfhagen.de

    Steuernummer: 26 245 01075
    USt-ID: DE 212520823

    Vertretungsberechtigte Geschäftsführer

    Dipl.-Volksw. Olaf Stobbe, M.A., Herr Alexander Rohrssen

    Aufsichtsratsvorsitzender

    Herr Dr. Dirk Scharrer, Bürgermeister

     

    Haftungshinweis

    Die Bereitstellung aller Informationen auf dieser Internetseite erfolgt ohne Gewähr. Die Stadtwerke Wolfhagen GmbH übernimmt keine Haftung für den Inhalt der präsentierten Seiten. Weiterhin übernimmt die Stadtwerke Wolfhagen GmbH trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich

    Vorsicht bei Haustürgeschäften

    Straße für Straße, Haus für Haus "klappern" sie ab: Handelsverteter der unseriösen Art, die möglichst rasch möglichst viele Strom- und Erdgaslieferverträge abschließen wollen. Dabei scheuen sie nicht vor dubiosen Methoden bis hin zum Betrug zurück und nutzen fehlende Sprachkenntnisse ebenso aus wie Sehschwäche oder ein hohes Alter. Es kommt mitunter sogar vor, dass sich die "Vertreter" Zutritt zum Keller verschaffen und Zählernummern notieren  - Daten, die genügen, um jemandem einen Vertrag unterzujubeln...

    Wir raten zu größter Vorsicht bei Haustürgeschäften!

    Es ist bereits vorgekommen, dass sich die Vertreter an der Haustür fälschlicherweise als Mitarbeiter der Stadtwerke Wolfhagen ausgegeben haben. Darüber hinaus versuchen diese Betrüger mit unwahren Behauptungen über Preisänderungen, Übernahmen oder dergleichen Druck auf zubauen, um zum Vertragsabschluss zu kommen.

    Mitarbeiter der Stadtwerke Wolfhagen können sich immer ausweisen. Und wir geben Ihnen Zeit, eine überlegte Entscheidung zu treffen. Das heißt: Natürlich hoffen wir, so viele Kunden wie möglich in der Region zu gewinnen. Wer aber noch etwas Bedenkzeit benötigt, bekommt sie selbstverständlich.

    Energieberater: Auf die Qualifikation kommt es an

    „Energieberater“ darf sich jeder nennen, auch Handelsvertreter. Zu Themen wie Energiesparen oder Energieeffizienz können diese freilich nur selten etwas sagen. Vielmehr geht es ihnen ums Verkaufen. Für jeden Strom- und Erdgaskunden gibt es eine Provision. Und die Aussicht darauf lässt viele Ihre Bedenken vergessen und zu unerlaubten Mitteln greifen. Ob der Wechsel des Energielieferanten im Sinne des Kunden ist, spielt dann keine Rolle mehr. Allzu oft zahlen die Verbraucher schlussendlich drauf, während beim Vertreter die Kasse klingelt.

    „Echten“ Energieberatern, die Sie beim energieeffizienten Neubau oder bei der energetischen Sanierung Ihres Hauses beraten, geht es nicht um Provisionen. Am Ende der Beratung unterzeichnen Sie keinen Liefervertrag, Sie bekommen wertvolle Empfehlungen. Diese Energieberatung kostet etwas, denn sie ist etwas wert. Als Stadtwerke-Kunde können Sie einige Fördermöglichkeiten nutzen.

    So setzt sich der Strompreis zusammen

    Die Höhe Ihrer Stromrechnung ergibt sich grundsätzlich aus dem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis und dem verbrauchsunabhängigen Grundpreis.

    Der Arbeitspreis wird in Cent pro Kilowattstunde angegeben und mit Ihrem Stromverbrauch multipliziert. Der Grundpreis wird unabhängig vom Verbrauch berechnet und üblicherweise pro Monat oder Jahr angegeben. Je nach Vertrag und Zähler können Entgelte für den Messstellenbetrieb zusätzlich ausgewiesen werden.

    Die Bestandteile des Strompreises

    Der Strompreis setzt sich im Wesentlichen aus vier Bereichen zusammen:

    Energiebeschaffung, Vertrieb und Marge

    Dieser Bestandteil umfasst unter anderem den Einkauf des Stroms, die Bearbeitung und Abrechnung der Verträge, den Kundenservice sowie die Vertriebskosten und die Marge des Lieferanten.

    Netzentgelte und Messstellenbetrieb

    Die regulierten Netzentgelte finanzieren den Betrieb, die Wartung und den Ausbau der Stromnetze. Hinzu kommen Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung beziehungsweise Ablesung des Stromverbrauchs.

    Die konkrete Höhe kann je nach Netzgebiet und verwendeter Messtechnik unterschiedlich ausfallen.

    Steuern

    Zum Strompreis gehören insbesondere die Stromsteuer und die Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird auf den gesamten Rechnungsbetrag erhoben.

    Umlagen und Abgaben

    Weitere Bestandteile sind die Konzessionsabgabe sowie gesetzlich geregelte Umlagen und Aufschläge. Dazu zählen unter anderem die KWKG-Umlage, die Offshore-Netzumlage und der Aufschlag für besondere Netznutzung.

    Warum sich die Anteile verändern können

    Die einzelnen Preisbestandteile können sich durch Entwicklungen am Energiemarkt, Änderungen der Netzentgelte oder gesetzliche Anpassungen verändern. Deshalb verzichten wir an dieser Stelle auf dauerhaft festgeschriebene Prozentangaben.

    Ihre aktuell geltenden Preise und Entgelte finden Sie im jeweiligen Preisblatt, in Ihren Vertragsunterlagen und auf Ihrer Stromrechnung.

    Fragen zu Ihrer Stromrechnung?

    Bei Fragen zu Ihrem Tarif oder zu den Bestandteilen Ihrer Rechnung hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter.