Bedingungen für die Kommunikation per E-Mail
- Rechnungen / Dokumente werden im PDF-Format als Anhang versendet.
- Pro Rechnung / Beleg wird ein PDF-Dokument bzw. eine E-Mail versendet.
- Absender der E-Mail ist „kundenservice@stadtwerke-wolfhagen.de“.
- Die E-Mail mit Anhang enthält personenbezogene Daten (z. B. Name, Adresse, Bankverbindung). Die E-Mail wird nicht verschlüsselt übertragen. Es besteht das Risiko, dass sie abgefangen wird und die darin enthaltenen Informationen durch unberechtigte Dritte gelesen werden können. Beachten Sie bitte unsere weiteren Hinweise zum Schutz Ihrer Daten.
Hinweise zum Umgang mit unzustellbaren E-Mails
- Der Versand von E-Mails geschieht ausschließlich an die uns von Ihnen mitgeteilte E-Mail Adresse. Änderungen dieser Adresse müssen uns unverzüglich mitgeteilt werden.
- Bitte fügen Sie den Absender kundenservice@stadtwerke-wolfhagen.de zur Liste der vertrauenswürdigen Absender hinzu.
- Sollte die E-Mail unzustellbar sein, senden wir Ihnen Ihren Beleg auf dem Postweg zu. Sollten Sie danach erneut eine Übermittlung per E-Mail wünschen, bitten wir Sie, uns dies erneut mitzuteilen.
Kundenservice
Strom, Erdgas Heizstrom: Geben Sie hier Ihre Zählerstände ein.
Hier können Sie uns den Stand Ihrer Zähler mitteilen. Wenn Sie Ihre Kundennummer und Ihre Verbrauchsstellennummer kennen, empfehlen wir Ihnen dieses Formular. Hier sind Ihre Zählernummern bereits erfasst und Ihre persönlichen Angaben zugeordnet.
Sollten Sie von uns einen Brief zur Erfassung der Zählerstände erhalten haben, finden Sie Ihre Kundennummer, die Zählernummer und die Verbrauchsstellennummer dort. Auch in der weiteren Korrespondenz, die Sie von den Stadtwerken Wolfhagen erhalten haben, sind diese Angaben meist enthalten.
Hinweise zu verschiedenen Zählertypen und zur Ablesung finden Sie hier.
Bitte geben Sie im Formular unten für jeden Zähler an,
- ob es sich um einen Strom, Erdgas, - oder Wasserzähler handelt,
- wie die Zählernummer lautet,
- wie hoch der Zählerstand ist,
- wann Sie den Zähler abgelesen haben (Ablesedatum).
Beachten Sie bitte, dass die Stadtwerke Wolfhagen nur in Wolfhagen und seinen Ortsteilen Wasserversorger sind, Sie uns also auch nur für hiesige Verbrauchsstellen den Stand des Wasserzählers mitteilen müssen.
Vielen Dank!
Kundenservice
Teilnahmebedingungen
Gewinnen Sie Karten für das Mittelalterliche Treyben 2026
Die Stadtwerke Wolfhagen GmbH verlost
- 5 mal 2 Eintrittskarten für das mittelalterliche Treyeben in Wolfhagen, gültig am 22. oder am 23. August 2026.
Teilnahme über das Formular auf der Homepage der Stadtwerke Wolfhagen GmbH: https://www.stadtwerke-wolfhagen.de/gewinnspiel
Teilnahme ab 18 Jahren.
Späteste Teilnahme: 18. August 2026; 23:59 Uhr. Es zählt der protokolierte Absende-Zeitpunkt des Formulars.
Die Gewinner werden durch zufällige Ziehung aus allen Teilnehmern ermittelt und telefonisch oder per E-Mail über ihren Gewinn informiert.
Die Gewinner werden am 19. August 2026 benachrichtigt. Gewinne, die bis 20. August 2026, 16.30 Uhr nicht beansprucht werden, werden erneut verlost.
Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Mitarbeitende der Stadtwerke Wolfhagen GmbH und der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH und ihre Angehörigen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Beachten Sie die Datenschutzhinweise.
Kundenservice
Erdgas: Grundversorgung und Ersatzversorgung
Die Stadtwerke Wolfhagen versorgen Haushaltskundinnen und Haushaltskunden in ihren Grundversorgungsgebieten mit Erdgas zu den veröffentlichten allgemeinen Preisen und Bedingungen. Ein Grundversorgungsvertrag kommt in der Regel zustande, wenn Sie Erdgas entnehmen, ohne zuvor einen anderen Liefervertrag abgeschlossen zu haben – beispielsweise nach einem Einzug.
Die Ersatzversorgung greift vorübergehend, wenn der Erdgasbezug keiner bestimmten Lieferung oder keinem bestehenden Liefervertrag zugeordnet werden kann. Das kann beispielsweise bei Verzögerungen eines Lieferantenwechsels oder beim Ausfall eines Lieferanten der Fall sein. Die Ersatzversorgung beginnt automatisch und dauert höchstens drei Monate.
Die jeweils geltenden Preise und Bedingungen für Wolfhagen und Habichtswald finden Sie in den aktuellen Preisblättern auf dieser Seite. Wenn Sie sich über einen anderen Erdgastarif informieren möchten, können Sie unseren Tarifrechner nutzen oder sich von unserem Kundenservice beraten lassen.
Erdgastarife prüfen
Über unseren Tarifrechner können Sie prüfen, welche Erdgastarife an Ihrem Wohnort verfügbar sind. Die aktuellen Konditionen und Vertragsbedingungen werden Ihnen im Tarifrechner angezeigt.
Preise und Tarifdetails
Nachfolgend finden Sie die aktuellen Preisblätter für die Erdgas-Grundversorgung und die Erdgas-Ersatzversorgung in 34466 Wolfhagen und 34317 Habichtswald. Maßgeblich sind die jeweils in den Preisblättern genannten Preise, Gültigkeitszeiträume und Bedingungen.
Aktuelle Preisblätter für 34466 Wolfhagen
Erdgas-Grundversorgung – gültig ab 1. Januar 2026: Preisblatt ab 1. Januar 2026
Erdgas-Ersatzversorgung – gültig ab 1. Januar 2026: Preisblatt ab 1. Januar 2026
Aktuelle Preisblätter für 34317 Habichtswald
Erdgas-Grundversorgung – gültig ab 1. Januar 2026: Preisblatt ab 1. Januar 2026
Erdgas-Ersatzversorgung – gültig ab 1. Januar 2026: Preisblatt ab 1. Januar 2026
Frühere Preisblätter für 34466 Wolfhagen
Erdgas-Grundversorgung – gültig ab 1. Juli 2025: Preisblatt Grundversorgung ab 1. Juli 2025
Erdgas-Ersatzversorgung – gültig ab 1. Juli 2025: Preisblatt Ersatzversorgung ab 1. Juli 2025
Erdgas-Grundversorgung – gültig ab 1. Januar 2025: Preisblatt Grundversorgung ab 1. Januar 2025
Erdgas-Ersatzversorgung – gültig ab 1. Januar 2025: Preisblatt Ersatzversorgung ab 1. Januar 2025
Frühere Preisblätter für 34317 Habichtswald
Erdgas-Grundversorgung – gültig ab 1. Juli 2025: Preisblatt Grundversorgung ab 1. Januar 2025
Erdgas-Ersatzversorgung – gültig ab 1. Juli 2025: Preisblatt Ersatzversorgung ab 1. Januar 2025
Erdgas-Grundversorgung – gültig ab 1. Januar 2025: Preisblatt Grundversorgung ab 1. Juli 2025
Erdgas-Ersatzversorgung – gültig ab 1. Januar 2025: Preisblatt Ersatzversorgung ab 1. Juli 2025
Die Grundversorgung kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Die Ersatzversorgung endet, sobald die Belieferung aufgrund eines neuen Liefervertrags beginnt, spätestens jedoch nach drei Monaten. Für die Beendigung der Ersatzversorgung besteht keine gesonderte Kündigungsfrist.
Für die Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas gelten insbesondere das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) sowie die ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Wolfhagen. Weitere Informationen finden Sie bei der Bundesnetzagentur.
Kundenservice
Presse
Gerne beantworten wir Ihre Anfragen!
Wenden Sie sich bitte an:
Matthias Boos
Leiter Unternehmenskommunikation / Kundenservice
E-Mail: presse@stadtwerke-wolfhagen.de
Telefon: 05692 99 634 65
Aktuelles
News
Vorsicht bei Vertragsabschluss an Haustür und Telefon
Ein untergeschobener Liefervertrag zieht bestenfalls Aufwand nach sich, schlimmstenfalls hohe Kosten. Deshalb: Wenn es passiert ist, schnell widerrufen.
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Verband kommunaler Unternehmen würdigt Wolfhager Versorger
Tour de Daseinsvorsorge macht Station in Wolfhagen: VKU würdigt anlässlich des 75jährigen Verbandsjubiläums Stadtwerke Wolfhagen und Regionalwerke Wolfhager Land.
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Stadtwerke gehen gegen unseriöse Telefonvertriebe vor
Unseriöse Call-Center versprechen unverbindliches Angebot, kündigen aber direkt den Liefervertrag. Die Stadtwerke Wolfhagen wehren sich .
mehr erfahrenKundenservice
EU-Verordnung REMIT
Informationen der Stadtwerke Wolfhagen GmbH
Die Stadtwerke Wolfhagen GmbH veröffentlicht an dieser Stelle wichtige Insider-Informationen gemäß Art. 4 der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) vom 25. Oktober 2011.
Derzeit liegen keine Insider-Informationen gemäß Art. 4 (1) in Verbindung mit Art. 2 (1) REMIT vor.
Informationen der Wind Wolfhagen GmbH
Die Wind Wolfhagen GmbH veröffentlicht an dieser Stelle wichtige Insider-Informationen gemäß Art. 4 der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) vom 25. Oktober 2011.
Derzeit liegen keine Insider-Informationen gemäß Art. 4 (1) in Verbindung mit Art. 2 (1) REMIT vor.
Kundenservice
Rechtliche Hinweise
Kundenservice
Impressum
Betreiber der Internetseite
Stadtwerke Wolfhagen GmbH
Siemensstraße 10
34466 Wolfhagen
Telefon: 05692 - 99634-0
Telefax: 05692 - 99634-19
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Steuernummer: 26 245 01075
USt-ID: DE 212520823
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Dipl.-Volksw. Olaf Stobbe, M.A., Herr Alexander Rohrssen
Aufsichtsratsvorsitzender
Herr Dr. Dirk Scharrer, Bürgermeister
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Kundenservice
Vorsicht bei Haustürgeschäften
Straße für Straße, Haus für Haus "klappern" sie ab: Handelsverteter der unseriösen Art, die möglichst rasch möglichst viele Strom- und Erdgaslieferverträge abschließen wollen. Dabei scheuen sie nicht vor dubiosen Methoden bis hin zum Betrug zurück und nutzen fehlende Sprachkenntnisse ebenso aus wie Sehschwäche oder ein hohes Alter. Es kommt mitunter sogar vor, dass sich die "Vertreter" Zutritt zum Keller verschaffen und Zählernummern notieren - Daten, die genügen, um jemandem einen Vertrag unterzujubeln...
Wir raten zu größter Vorsicht bei Haustürgeschäften!
Es ist bereits vorgekommen, dass sich die Vertreter an der Haustür fälschlicherweise als Mitarbeiter der Stadtwerke Wolfhagen ausgegeben haben. Darüber hinaus versuchen diese Betrüger mit unwahren Behauptungen über Preisänderungen, Übernahmen oder dergleichen Druck auf zubauen, um zum Vertragsabschluss zu kommen.
Mitarbeiter der Stadtwerke Wolfhagen können sich immer ausweisen. Und wir geben Ihnen Zeit, eine überlegte Entscheidung zu treffen. Das heißt: Natürlich hoffen wir, so viele Kunden wie möglich in der Region zu gewinnen. Wer aber noch etwas Bedenkzeit benötigt, bekommt sie selbstverständlich.
Energieberater: Auf die Qualifikation kommt es an
„Energieberater“ darf sich jeder nennen, auch Handelsvertreter. Zu Themen wie Energiesparen oder Energieeffizienz können diese freilich nur selten etwas sagen. Vielmehr geht es ihnen ums Verkaufen. Für jeden Strom- und Erdgaskunden gibt es eine Provision. Und die Aussicht darauf lässt viele Ihre Bedenken vergessen und zu unerlaubten Mitteln greifen. Ob der Wechsel des Energielieferanten im Sinne des Kunden ist, spielt dann keine Rolle mehr. Allzu oft zahlen die Verbraucher schlussendlich drauf, während beim Vertreter die Kasse klingelt.
„Echten“ Energieberatern, die Sie beim energieeffizienten Neubau oder bei der energetischen Sanierung Ihres Hauses beraten, geht es nicht um Provisionen. Am Ende der Beratung unterzeichnen Sie keinen Liefervertrag, Sie bekommen wertvolle Empfehlungen. Diese Energieberatung kostet etwas, denn sie ist etwas wert. Als Stadtwerke-Kunde können Sie einige Fördermöglichkeiten nutzen.
Kundenservice
So setzt sich der Strompreis zusammen
Die Höhe Ihrer Stromrechnung ergibt sich grundsätzlich aus dem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis und dem verbrauchsunabhängigen Grundpreis.
Der Arbeitspreis wird in Cent pro Kilowattstunde angegeben und mit Ihrem Stromverbrauch multipliziert. Der Grundpreis wird unabhängig vom Verbrauch berechnet und üblicherweise pro Monat oder Jahr angegeben. Je nach Vertrag und Zähler können Entgelte für den Messstellenbetrieb zusätzlich ausgewiesen werden.
Die Bestandteile des Strompreises
Der Strompreis setzt sich im Wesentlichen aus vier Bereichen zusammen:
Energiebeschaffung, Vertrieb und Marge
Dieser Bestandteil umfasst unter anderem den Einkauf des Stroms, die Bearbeitung und Abrechnung der Verträge, den Kundenservice sowie die Vertriebskosten und die Marge des Lieferanten.
Netzentgelte und Messstellenbetrieb
Die regulierten Netzentgelte finanzieren den Betrieb, die Wartung und den Ausbau der Stromnetze. Hinzu kommen Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung beziehungsweise Ablesung des Stromverbrauchs.
Die konkrete Höhe kann je nach Netzgebiet und verwendeter Messtechnik unterschiedlich ausfallen.
Steuern
Zum Strompreis gehören insbesondere die Stromsteuer und die Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird auf den gesamten Rechnungsbetrag erhoben.
Umlagen und Abgaben
Weitere Bestandteile sind die Konzessionsabgabe sowie gesetzlich geregelte Umlagen und Aufschläge. Dazu zählen unter anderem die KWKG-Umlage, die Offshore-Netzumlage und der Aufschlag für besondere Netznutzung.
Warum sich die Anteile verändern können
Die einzelnen Preisbestandteile können sich durch Entwicklungen am Energiemarkt, Änderungen der Netzentgelte oder gesetzliche Anpassungen verändern. Deshalb verzichten wir an dieser Stelle auf dauerhaft festgeschriebene Prozentangaben.
Ihre aktuell geltenden Preise und Entgelte finden Sie im jeweiligen Preisblatt, in Ihren Vertragsunterlagen und auf Ihrer Stromrechnung.
Fragen zu Ihrer Stromrechnung?
Bei Fragen zu Ihrem Tarif oder zu den Bestandteilen Ihrer Rechnung hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter.
