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Strom, Erdgas Heizstrom: Geben Sie hier Ihre Zählerstände ein.

Hier können Sie uns den Stand Ihrer Zähler mitteilen. Wenn Sie Ihre Kundennummer und Ihre Verbrauchsstellennummer kennen, empfehlen wir Ihnen dieses Formular. Hier sind Ihre Zählernummern bereits erfasst und Ihre persönlichen Angaben zugeordnet.

Sollten Sie von uns einen Brief zur Erfassung der Zählerstände erhalten haben, finden Sie Ihre Kundennummer, die Zählernummer und die Verbrauchsstellennummer dort. Auch in der weiteren Korrespondenz, die Sie von den Stadtwerken Wolfhagen erhalten haben, sind diese Angaben meist enthalten.

Hier finden Sie das Formular.

Hinweise zu verschiedenen Zählertypen und zur Ablesung finden Sie hier.

 

Bitte geben Sie im Formular unten für jeden Zähler an,

  • ob es sich um einen Strom, Erdgas, - oder Wasserzähler handelt,
  • wie die Zählernummer lautet,
  • wie hoch der Zählerstand ist,
  • wann Sie den Zähler abgelesen haben (Ablesedatum).

Beachten Sie bitte, dass die Stadtwerke Wolfhagen nur in Wolfhagen und seinen Ortsteilen Wasserversorger sind, Sie uns also auch nur für hiesige Verbrauchsstellen den Stand des Wasserzählers mitteilen müssen.

Vielen Dank!

    1. Angaben zu Person und Verbrauchsstelle2. Abgelesene Zählerstände

    Anrede (Pflichtfeld)

    Art des Zählers*

    (Pflichtfeld)

    Weitere Zähler

    Art des Zählers

    Art des Zählers

    Art des Zählers

    Art des Zählers

    Stadtwerke-Gewinnspiel Yippieh! Gewinnspiel: Stadtwerke-Kunden sind Gewinner-Typen.

    Teilnahmebedingungen

    Gewinnen Sie Karten für die Fäaschtbänkler 

    Die Stadtwerke Wolfhagen GmbH verlost

    • 5 mal 2 Eintrittskarten für das Konzert der Fäschtbänkler am 13. Juni 2026 in Wolfhagen.

    Teilnehmen können Stromkunden der Stadtwerke Wolfhagen GmbH, die über die Seiten

    https://www.stadtwerke-wolfhagen.de/tarifwechsel-strom/#/ oder
    https://www.stadtwerke-wolfhagen.de/tarifwechsel-sww-strom/#/

    in den Tarif "SWW-Strom" wechseln. Teilnahme ab 18 Jahren.

    Späteste Teilnahme: 31. Mai 2026; 23:59 Uhr. Es zählt der protokolierte Absende Zeitpunkt des Formulars.

    Die Gewinner werden durch zufällige Ziehung aus allen Teilnehmern ermittelt und telefonisch oder per E-Mail über ihren Gewinn informiert.

    Die Gewinner werden am 1. Juni 2026. Gewinne, die bis 4 Juni 2026, 16.30 Uhr nicht beansprucht werden, werden erneut verlost.

    Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    Mitarbeitende der Stadtwerke Wolfhagen GmbH und der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH und ihre Angehörigen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

    Beachten Sie die Datenschutzhinweise.

    Grundversorgung und Ersatzversorgung Erdgas

    Die Grund- und Ersatzversorgung hat einen klar definierten Auftrag: Zu verhindern, dass die Verbraucher frieren müssen. Wann immer ein Mieter seine neue Wohnung bezieht, aber auch immer dann, wenn dritte Versorger nicht solide wirtschaften und insolvent gehen, sorgt der Grundversorger dafür, dass das Erdgas weiter strömt und zum Heizen genutzt werden kann.

    Erdgas aber, das von einem auf den anderen Moment benötigt wird, ist teuer. Günstiger wird Energie, wenn Versorger und Kunde einen Vertrag schließen. Statt Grundversorgung heißt der Tarif dann Wohlfühlgas. Daher lautet unser Tipp:

    Wechseln Sie aus der Grundversorgung in einen unserer Sondertarife. Es lohnt sich und ist kinderleicht.

    Ihren Wechsel aus der Grundversorgung führen wir unbürokratisch und schnell durch – gerne rückwirkend zu Jahresbeginn bzw.
    zu Beginn der Erdgaslieferung.

    Gerne beraten wir Sie umfassend persönlich – sprechen Sie mit unserem Kundenservice.

    Ihr Tarif
    Ihre Postleitzahl
    Wohnfläche
    25 50 75 100 125 150
    Ihr Jahresverbrauch

    Preise und Tarifdetails

    Es gelten die in den Preisblättern definierten Preise. Aufgrund der Weitergabe gesunkener Einkaufskonditionen sinkt der Preis der Erdgas-Grundversorgung der Stadtwerke Wolfhagen GmbH in 34466 Wolfhagen zum 1. Januar 2025.

    Aktuelles Preisblatt Grundversorgung in 34466 Wolfhagen: Preisblatt ab 1. Januar 2026

    Aktuelles Preisblatt Grundversorgung in 34317 Habichtswald: Preisblatt ab 1. Januar 2026 

     

    Aktuelles Preisblatt Ersatzversorgung in 34466 Wolfhagen: Preisblatt ab 1. Januar 2026 

    Aktuelles Preisblatt Ersatzversorgung in 34317 Habichtswald: Preisblatt ab 1. Januar 2026 

     

    Weitere Preisblätter für 34466 Wolfhagen

    Preisblatt Grundversorgung ab 1. Juli 2025 

    Preisblatt Ersatzversorgung ab 1. Juli 2025 

    Preisblatt Grundversorgung ab 1. Januar 2025

    Preisblatt Ersatzversorgung ab 1. Januar 2025 

     

    Weitere Preisblätter für 34317 Habichtswald 

    Preisblatt Grundversorgung ab 1. Januar 2025 

    Preisblatt Ersatzversorgung ab 1. Januar 2025 

    Preisblatt Ersatzversorgung ab 1. Juli 2025 

    Preisblatt Grundversorgung  ab 1. Juli 2025 

     

    Es gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV).

    Presse

    Gerne beantworten wir Ihre Anfragen!

    Wenden Sie sich bitte an:

    Matthias Boos
    Leiter Unternehmenskommunikation / Kundenservice
    E-Mail: presse@stadtwerke-wolfhagen.de
    Telefon: 05692 99 634 65

    Aktuelles

    News

    Vorsicht bei Vertragsabschluss an Haustür und Telefon

    Ein untergeschobener Liefervertrag zieht bestenfalls Aufwand nach sich, schlimmstenfalls hohe Kosten. Deshalb: Wenn es passiert ist, schnell widerrufen.

    mehr erfahren

    News

    Verband kommunaler Unternehmen würdigt Wolfhager Versorger

    Tour de Daseinsvorsorge macht Station in Wolfhagen: VKU würdigt anlässlich des 75jährigen Verbandsjubiläums Stadtwerke Wolfhagen und Regionalwerke Wolfhager Land.

    mehr erfahren

    News

    Stadtwerke gehen gegen unseriöse Telefonvertriebe vor

    Unseriöse Call-Center versprechen unverbindliches Angebot, kündigen aber direkt den Liefervertrag. Die Stadtwerke Wolfhagen wehren sich .

    mehr erfahren

    EU-Verordnung REMIT

    Informationen der Stadtwerke Wolfhagen GmbH

    Die Stadtwerke Wolfhagen GmbH veröffentlicht an dieser Stelle wichtige Insider-Informationen gemäß Art. 4 der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) vom 25. Oktober 2011.

    Derzeit liegen keine Insider-Informationen gemäß Art. 4 (1) in Verbindung mit Art. 2 (1) REMIT vor.

    Informationen der Wind Wolfhagen GmbH

    Die Wind Wolfhagen GmbH veröffentlicht an dieser Stelle wichtige Insider-Informationen gemäß Art. 4 der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) vom 25. Oktober 2011.

    Derzeit liegen keine Insider-Informationen gemäß Art. 4 (1) in Verbindung mit Art. 2 (1) REMIT vor.

    Impressum

    Betreiber der Internetseite

    Stadtwerke Wolfhagen GmbH
    Siemensstraße 10
    34466 Wolfhagen

    Telefon: 05692 - 99634-0
    Telefax: 05692 - 99634-19
    E-Mail: info@stadtwerke-wolfhagen.de

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    Dipl.-Wirtsch.-Ing. Christina Holzhauer, Alexander Rohrssen

    Aufsichtsratsvorsitzender

    Herr Dr. Dirk Scharrer, Bürgermeister

    Redaktionelle Verantwortung

    Herr Alexander Rohrssen
    Telefon: 05692 99634-0
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    Vorsicht bei Haustürgeschäften

    Straße für Straße, Haus für Haus "klappern" sie ab: Handelsverteter der unseriösen Art, die möglichst rasch möglichst viele Strom- und Erdgaslieferverträge abschließen wollen. Dabei scheuen sie nicht vor dubiosen Methoden bis hin zum Betrug zurück und nutzen fehlende Sprachkenntnisse ebenso aus wie Sehschwäche oder ein hohes Alter. Es kommt mitunter sogar vor, dass sich die "Vertreter" Zutritt zum Keller verschaffen und Zählernummern notieren  - Daten, die genügen, um jemandem einen Vertrag unterzujubeln...

    Wir raten zu größter Vorsicht bei Haustürgeschäften!

    Es ist bereits vorgekommen, dass sich die Vertreter an der Haustür fälschlicherweise als Mitarbeiter der Stadtwerke Wolfhagen ausgegeben haben. Darüber hinaus versuchen diese Betrüger mit unwahren Behauptungen über Preisänderungen, Übernahmen oder dergleichen Druck auf zubauen, um zum Vertragsabschluss zu kommen.

    Mitarbeiter der Stadtwerke Wolfhagen können sich immer ausweisen. Und wir geben Ihnen Zeit, eine überlegte Entscheidung zu treffen. Das heißt: Natürlich hoffen wir, so viele Kunden wie möglich in der Region zu gewinnen. Wer aber noch etwas Bedenkzeit benötigt, bekommt sie selbstverständlich.

    Energieberater: Auf die Qualifikation kommt es an

    „Energieberater“ darf sich jeder nennen, auch Handelsvertreter. Zu Themen wie Energiesparen oder Energieeffizienz können diese freilich nur selten etwas sagen. Vielmehr geht es ihnen ums Verkaufen. Für jeden Strom- und Erdgaskunden gibt es eine Provision. Und die Aussicht darauf lässt viele Ihre Bedenken vergessen und zu unerlaubten Mitteln greifen. Ob der Wechsel des Energielieferanten im Sinne des Kunden ist, spielt dann keine Rolle mehr. Allzu oft zahlen die Verbraucher schlussendlich drauf, während beim Vertreter die Kasse klingelt.

    „Echten“ Energieberatern, die Sie beim energieeffizienten Neubau oder bei der energetischen Sanierung Ihres Hauses beraten, geht es nicht um Provisionen. Am Ende der Beratung unterzeichnen Sie keinen Liefervertrag, Sie bekommen wertvolle Empfehlungen. Diese Energieberatung kostet etwas, denn sie ist etwas wert. Als Stadtwerke-Kunde können Sie einige Fördermöglichkeiten nutzen.

    Strompreis-Bestandteile

    Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

    Grundsätzlich hat der Strompreis drei Bestandteile: Kosten für die Strombeschaffung und den Vertrieb, Netznutzungsentgelte sowie staatlich festgelegte Steuern, Umlagen und Abgaben.

    Strombeschaffung und Stromvertrieb (ca. 37 Prozent des Strompreises): Die Kosten für den Einkauf der Energie und den Vertrieb bis zum Endkunden bilden den einzigen Strompreisbestandteil, der tatsächlich vom Markt beeinflusst wird. Er macht derzeit rund ein Viertel des Strompreises aus.

    Netznutzungsentgelte (ca. 30 Prozent des Strompreises): Über die Netzentgelte tragen die Netznutzer, also die Stromkunden im jeweiligen Versorgungsgebiet, die Kosten für Netzinfrastruktur, Investitionen in den Ausbau des Stromnetzes ebenso wie Instandhaltungsmaßnahmen. Die Regulierungsbehörden von Bund und Ländern regulieren die Netznutzungsentgelte, die aktuell einen Anteil von fast 25 Prozent am Strompreis haben.

    Steuern, Umlagen und Abgaben (ca. 33 Prozent des Strompreises): Stromsteuer, Mehrwertsteuer, KWK-Umlage, Offshore-Umlage, Konzessionsabgabe … Insgesamt rund 53 Prozent des Strompreises gehen auf Steuern, Umlagen und Abgaben zurück.

    Die staatlich verursachten Kostenbestandteile im Detail:

    • KWK-G Aufschlag: KWK-G = Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz: Mit dem Aufschlag, der nach dem Gesetz benannt ist, wird gleichzeitige Erzeugung von Strom (Kraft) und Wärme gefördert.
    • Umlage nach § 19 StromNEV: Die Umlage, die in Paragraph 19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) definiert ist, finanziert die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten. Dies soll die Wettbewerbsfähigkeit der Bundesrepublik sichern.
    • Offshore-Netzumlage: Die Offshore-Haftungsumlage sichert die Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab.
    • Konzessionsabgabe: Die Konzessionsabgabe wird an die Kommunen entrichtet für die Mitbenutzung öffentlicher Verkehrswege durch Versorgungsleitungen. Die Höhe richtet sich nach der Gemeindegröße und liegt zwischen 1,32 und 2,39 ct/kWh.
    • Stromsteuer: Die Stromsteuer wird auf den Energieverbrauch erhoben. Sie beträgt aktuell 2,05 ct/kWh netto bzw. 2,44 ct/kWh brutto.
    • Mehrwertsteuer: Die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent wird für den gesamten Strompreis inklusive aller Abgaben und Umlagen erhoben.

    Stromanbieter richtig vergleichen

    Preisvergleiche können sehr hilfreich sein, wenn es gilt, den optimalen Strom- oder Erdgastarif zum günstigsten Preis zu finden. Damit das aber gelingt, sollten Sie einige einfache Hinweise beachten:

    Vergleichen Sie stets Bruttopreise

    Egal ob beim Arbeitspreis oder beim Grundpreis, nur der Endpreis inklusive aller Steuern und Abgaben bietet eine verlässliche Vergleichsgrundlage. Viele Strom- und Gaslieferanten nennen in unübersichtlichen Formularen nur den Basispreis ohne Energie- und Mehrwertsteuer. Was auf den ersten Blick nach einer echten Einsparung aussieht, bedeutet am Ende eine hohe Nachzahlung. Ist der Bruttopreis – wie auf den meisten Strom- und Gasrechnungen – nicht auf den ersten Blick ersichtlich, sollten Sie ihn bei dem jeweiligen Anbieter erfragen.

    Niedrige Abschläge bedeuten nicht automatische niedrige Preise

    Viele Anbieter locken mit einem sehr niedrigen Abschlag. Daraus können Sie aber nicht auf einen niedrigen Preis schließen. Achten Sie daher unbedingt darauf, dass Ihr Abschlag auch zu Ihrem aktuellen Jahresverbrauch und zu den aktuellen Preisen passt. Nur so vermeiden Sie, dass die Nachzahlungsforderung Ihres Lieferanten in ungeahnte Höhen steigt.

    Stolperfallen im Internet

    Die wenigsten Online-Preisrechner sind neutral. Ihre wichtigste Einnahmequelle sind die Provisionszahlungen der Energielieferanten, dementsprechend sind die Voreinstellungen gewählt. Anbieter, die Provisionen zahlen, stehen weit oben in der Liste. Nutzen Sie daher Online-Vergleichsportale nur als Informationsquelle und passen Sie die Vergleichskriterien Ihren individuellen Anforderungen und Vorstellungen an. Den Liefervertrag selbst sollten Sie immer direkt mit Ihrem Wunschanbieter abschließen. So schließen Sie zusätzliche Kosten von vorneherein aus.

    Mancher Bonus führt in die Kostenfalle

    100 Euro für den Anbieterwechsel, 1500 Kilowattstunden geschenkt – hinter solchen Bonusversprechen verbergen sich meist Kostenfallen. Denn die Verbraucher, die angelockt von dem vermeintlich guten Angebot, einen Liefervertrag unterschreiben binden sich lange an den Versorger und zahlen ihm den Bonus über automatisch steigende Strompreise im zweiten Vertragsjahr doppelt oder dreifach zurück.

    Nutzen Sie persönliche Beratungsangebote

    Das persönliche Gespräch mit Ihrem Berater vor Ort ist durch nichts zu ersetzen. Nur hier bekommen Sie eine persönliche Antwort auf Ihre individuellen Fragen zu Tarifen, Preisen und zum Wechselprozess. Und – auch das ist viel wert – Probleme können auf dem kurzen Weg geklärt werden. Ohne Umweg über lange Warteschleifen.