Bedingungen für die Zahlung in Raten
Die Stadtwerke Wolfhagen ermöglichen die Zahlung offener Beträge in Raten ("Ratenplan"), soweit dies wirtschaftlich zumutbar ist. Ob eine offene Forderung in Raten gezahlt werden kann, ist auf Antrag der / des Zahlungspflichtigen nach Prüfung zu entscheiden.
Für die Zahlung in Raten gelten folgende Bedingungen:
- Die Stadtwerke Wolfhagen GmbH verlangt keine zusätzlichen Gebühren oder Zinsen für die Zahlung in Raten.
- Über die Zahlung der monatlichen Raten hinaus sind die festgesetzten monatlichen Abschläge an die Stadtwerke Wolfhagen GmbH zu zahlen, solange die Stadtwerke Wolfhagen GmbH Leistungen erbringt.
- Guthaben, z.B. aus Jahresrechnungen werden zur Tilgung des Ratenplans verwendet und daher nicht ausgezahlt.
- Die Stadtwerke Wolfhagen GmbH kann und wird weitere Schritte im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens sowie Maßnahmen zur Sperrung der Energieversorgung einleiten, wenn der / die Zahlungspflichtige den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Einen erneuten Antrag auf Zahlung in Raten wird die Stadtwerke Wolfhagen GmbH ablehnen. Die Stadtwerke Wolfhagen GmbH wird ausgebliebene Zahlungen ohne Verzug anmahnen und die Sperrung veranlassen.
- Der Ratenplan gilt erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Stadtwerke Wolfhagen GmbH als vereinbart. Die einzelnen Raten müssen zu den in der Bestätigung genannten Terminen auf einem Bankkonto der Stadtwerke Wolfhagen GmbH gutgeschrieben sein. Bearbeitungszeiten, arbeitsfreie Tage und ähnliche potenzielle Verzögerungen sind entsprechend zu berücksichtigen.
Stand: Januar 2023