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Rechtliche Änderungen beim Wechsel des Energielieferanten

Am 6. Juni treten gesetzliche Regelungen in Kraft, die Auswirkungen auf den Wechsel des Energielieferanten oder die An- bzw. Abmeldung der Energielieferung haben.

Bisher war es möglich, den Wechselzeitpunkt auch rückwirkend festzulegen. Dies ist auf Basis der Neuregelung nicht mehr möglich.

Was heißt das konkret?

Im Falle einer An-, Ab- oder Ummeldung er Energieversorgung – z.B. im Falle eines Umzuges – sollten Sie uns rechtzeitig, idealerweise mindestens 14 Tage vorher über den Termin des Einzuges, Auszuges bzw. der Wohnungsübergabe informieren. Nur eine rechtzeitige Information im Voraus gewährleistet, dass niemandem Stromverbräuche in Rechnung gestellt werden, die sie oder er nicht verursacht hat.

Video: Die neuen Regelungen beim Umzg

Mieterwechsel und Leerstand: Auswirkungen der neuen Regelungen

Umzüge machen viel Arbeit, vieles muss bedacht werden - und nicht selten passiert es, dass die Abmeldung beim Energielieferanten vergessen wird. Bisher war dies kein Problem. Nun kann es eines werden.

Beispiel 1: Was nicht mehr geht

  • Herr Müller zieht am 1. Oktober in eine Wohnung der Frau Meier in Wolfhagen.
  • Am 15. Januar des Folgejahres erhält Frau Meier die Jahresrechnung für die Wohnung. Daraufhin wendet sie sich an die Stadtwerke und wünscht, dass rückwirkend Ihre Belieferung am 30. September endet und die Schlussrechnung zu diesem Datum erstellt wird. Herr Müller solle stattdessen ab 1. Oktober (seinem Einzugsdatum) als Kunde aufgenommen werden und der Stromverbrauch ihm in Rechnung gestellt werden.
  • Was bisher oft unbürokratisch umgesetzt werden konnte, ist auf Grundlage der neuen Regelungen prozessual ausgeschlossen.

 

Beispiel 2: Was nicht mehr geht

  • Herr Müller zieht am 1. Oktober in eine Wohnung der Frau Meier in Bad Emstal.
  • Frau Meier meldet den Wechsel fristgerecht dem örtlichen Betreiber des Stromnetzes.
  • Herr Müller wird in die Grundversorgung aufgenommen.
  • Am 15. Oktober entscheidet sich Herr Müller für einen Tarif der Stadtwerke Wolfhagen. Diese melden einen Lieferantenwechsel an den Netzbetreiber.
  • der Netzbetreiber stimmt der Zuordnung zu Ende Oktober fristgerecht zu.
  • Der Grundversorger sendet Herrn Müller die Schlussrechnung für einige Tage Grundversorgung.
  • Herr Müller wendet sich an die Stadtwerke mit Verweis auf seinen Einzug am 1. Oktober. Er wünscht die Belieferung in seinem Wunschtarif ab Einzugsdatum
  • Aufgrund der neue Regelung ist diese rückwirkende Korrektur aber nicht möglich.

 

Wichtig: Geben Sie rechtzeitig Bescheid 

Weder Lieferanten wie die Stadtwerke Wolfhagen GmbH noch Netzbetreiber wie die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH haben aufgrund der neuen Regelugen Spielraum für rückwirkende Lösungen. Daher ist die rechtzeitige Information im Voraus unerlässlich - auch wenn die Wohnung noch genutzt wird. Denn: Zählerstände können Sie nachreichen. Diese sollten uns innerhalb von 7 Tagen nach dem Wechsel erreichen. 

Hilfreich ist es stets, wenn uns vollständige Daten erreichen:

  • Adresse
  • persönliche Daten
  • Zählernummer oder Marktlokationsnummer
  • neue Anschrift und / oder Kontaktdaten

Für die Übermittlung Ihrer Daten stehen Ihnen unsere digitalen Kanäle rund um die Uhr zur Verfügung.

 

 

 

 

Rechnung und Korrespondenz per E-Mail

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich Ihre Rechnungen und weitere Korrespondenz per E-Mail zusenden zu lassen.

  • Das ist bequem - wo auch immer Sie sind, Ihre Dokumente erreichen Sie.
  • Das ist zuverlässig und schnell - unmittelbar nach Erstellen von Rechnung oder Brief verlässt die E-Mail unseren Server. Schneller geht es nicht. Und sollte eine Zustellung nicht möglich sein, erfahren wir es umgehend. Anders als beim klassischen Postversand.

Bitte beachten Sie die Bedingungen für den Rechnungs- und Korrespondenzversand per E-Mail unten auf dieser Seite.

    Bedingungen für den Rechnungs- und Korrespondenzversand per E-Mail

    • Rechnungen / Dokumente werden im PDF-Format als Anhang versendet.
    • Pro Rechnung / Beleg wird ein PDF-Dokument bzw. eine E-Mail versendet.
    • Absender der E-Mail ist „kundenservice@stadtwerke-wolfhagen.de“.
    • Die E-Mail mit Anhang enthält personenbezogene Daten (z. B. Name, Adresse, Bankverbindung). Die E-Mail wird nicht verschlüsselt übertragen. Es besteht das Risiko, dass sie abgefangen wird und die darin enthaltenen Informationen durch unberechtigte Dritte gelesen werden können. Beachten Sie bitte unsere weiteren Hinweise zum Schutz Ihrer Daten.

    Hinweise zum Umgang mit unzustellbaren E-Mails

    • Der Versand von E-Mails geschieht ausschließlich an die uns von Ihnen mitgeteilte E-Mail Adresse. Änderungen dieser Adresse müssen uns unverzüglich mitgeteilt werden.
    • Bitte fügen Sie den Absender kundenservice@stadtwerke-wolfhagen.de zur Liste der vertrauenswürdigen Absender hinzu.
    • Sollte die E-Mail unzustellbar sein, senden wir Ihnen Ihren Beleg auf dem Postweg zu. Sollten Sie danach erneut eine Übermittlung per E-Mail wünschen, bitten wir Sie, uns dies erneut mitzuteilen.

    Bedingungen für die Zahlung in Raten

    Die Stadtwerke Wolfhagen ermöglichen die Zahlung offener Beträge in Raten ("Ratenplan"), soweit dies wirtschaftlich zumutbar ist. Ob eine offene Forderung in Raten gezahlt werden kann, ist auf Antrag der / des Zahlungspflichtigen nach Prüfung zu entscheiden.

    Für die Zahlung in Raten gelten folgende Bedingungen:

    • Die Stadtwerke Wolfhagen GmbH verlangt keine zusätzlichen Gebühren oder Zinsen für die Zahlung in Raten.
    • Über die Zahlung der monatlichen Raten hinaus sind die festgesetzten monatlichen Abschläge an die Stadtwerke Wolfhagen GmbH zu zahlen, solange die Stadtwerke Wolfhagen GmbH Leistungen erbringt.
    • Guthaben, z.B. aus Jahresrechnungen werden zur Tilgung des Ratenplans verwendet und daher nicht ausgezahlt.
    • Die Stadtwerke Wolfhagen GmbH kann und wird weitere Schritte im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens sowie Maßnahmen zur Sperrung der Energieversorgung einleiten, wenn der / die Zahlungspflichtige den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Einen erneuten Antrag auf Zahlung in Raten wird die Stadtwerke Wolfhagen GmbH ablehnen. Die Stadtwerke Wolfhagen GmbH wird ausgebliebene Zahlungen ohne Verzug anmahnen und die Sperrung veranlassen.
    • Der Ratenplan gilt erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Stadtwerke Wolfhagen GmbH als vereinbart. Die einzelnen Raten müssen zu den in der Bestätigung genannten Terminen auf einem Bankkonto der Stadtwerke Wolfhagen GmbH gutgeschrieben sein. Bearbeitungszeiten, arbeitsfreie Tage und ähnliche potenzielle Verzögerungen sind entsprechend zu berücksichtigen.

     

    Stand: Januar 2023

    Bedingungen für die Kommunikation per E-Mail

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    Jahres-Ablesung

    Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Hier geht es direkt zur Eingabe Ihrer Zählerstände:

    Die Übertragung der Stände ist einfach.

    Der bequemste Weg führt über das Internet. Wer den QR-Code auf dem Anschreiben scannt oder die Seite ablesung.stadtwerke-wolfhagen.de besucht, gelangt direkt zur Eingabe der Zählerstände. Weitere Angaben braucht es dort nicht. Alternativ haben viele unserer Kunden eine Ablesekarte zugesandt bekommen, die kostenfrei auf dem Postweg zu uns zurückgeschickt werden kann.

    Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.

    Bevor ein Zählerstand übermittelt wird, empfehlen wir, den Wert zu überprüfen: Passt er zum letzten erfassten Zählerstand? Wurden versehentlich Nachkommastellen notiert? Diese unbedingt streichen.

    Zählernummer, Zählerstand etc.: Was steht wo?

    Häufig ist die Zählernummer unmittelbar über oder unter einem Strichcode notiert. Auch Aufkleber werden häufig eingesetzt, um die Zählernummer leicht auffindbar zu machen. Dies gilt für alle Arten Zähler gleichermaßen.

    Die Bilder zeigen die häufigsten Zählertypen und geben Hinweise zur Ablesung. Klicken Sie auf den Button unter dem Bild, um es zu vergrößern.

    Hinweise Abschlagsänderung

    Der Abschlag muss passen! 

    Und das heißt: Sie sollten nicht allzu viel mehr zahlen, als zur Deckung der jährlichen Kosten für Strom, Erdgas, Wasser oder sonstige Rechnungsbestandteile nötig ist. Zugleich aber gilt es auch, eine hohe Nachzahlung zu vermeiden, die dann droht, wenn die Abschlagshöhe zu niedrig angesetzt ist.

    Ihren Abschlag können Sie nach dem Erhalt Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung online auf app.stadtwerke-wolfhagen.de oder nach erfolgreicher Registrierung jederzeit online im Kundenportal anpassen - dabei bitten wir folgendes zu beachten:

    • Anpassbar sind Ihre (Teil-)Abschläge für Energie: Strom, Erdgas und Heizstrom.
    • Ihren Abschlag können Sie nur für zukünftige Fälligkeitsdaten ändern.
    • Ihren Abschlag können Sie jederzeit erhöhen - achten Sie dabei bitte darauf, nicht allzu viel zu zahlen.
    • Ihre Zahlungsart bleibt unverändert. Zahlen Sie per Lastschrift, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Zahlen Sie bar oder per Überweisung/Dauerauftrag bitten wir Sie, die Höhe Ihres Zahlbetrags anzupassen.
    • Auch an den vereinbarten Fälligkeitsdaten ändert sich nichts.
    • Einer Verringerung Ihres Abschlagsbetrags ist online nur begrenz möglich. Sollten Sie eine Verringerung unter diesen Betrag wünschen, bitten wir Sie sich mit dem Stadtwerke-Kundenservice in Verbindung zu setzen und uns einen Grund für Ihren Wunsch zu nennen: Verringert sich Ihr Haushalt? Haben Sie moderne Geräte angeschafft oder Stromfresser vom Netz genommen? Bei diesen und vielen anderen Gründen steht einer Senkung Ihres Abschlagsbetrages selbstverständlich nichts im Weg.

    Wir empfehlen Ihnen eine Anpassung des Abschlags auf der Basis von Zählerständen. Teilen Sie uns dazu einfach unterjährig die Ständer der von uns belieferten Zähler mit. Wir werden auf dieser Basis eine Verbrauchsprognose ermitteln. diese wiederum dient uns als Grundlage für eine Empfehlung zu Ihrer Abschlagshöhe.

     

    Bedingungen für die Kommunikation per E-Mail

    • Rechnungen / Dokumente werden im PDF-Format als Anhang versendet.
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    Strom, Erdgas Heizstrom: Geben Sie hier Ihre Zählerstände ein.

    Hier können Sie uns den Stand Ihrer Zähler mitteilen. Wenn Sie Ihre Kundennummer und Ihre Verbrauchsstellennummer kennen, empfehlen wir Ihnen dieses Formular. Hier sind Ihre Zählernummern bereits erfasst und Ihre persönlichen Angaben zugeordnet.

    Sollten Sie von uns einen Brief zur Erfassung der Zählerstände erhalten haben, finden Sie Ihre Kundennummer, die Zählernummer und die Verbrauchsstellennummer dort. Auch in der weiteren Korrespondenz, die Sie von den Stadtwerken Wolfhagen erhalten haben, sind diese Angaben meist enthalten.

    Hier finden Sie das Formular.

    Hinweise zu verschiedenen Zählertypen und zur Ablesung finden Sie hier.

     

    Bitte geben Sie im Formular unten für jeden Zähler an,

    • ob es sich um einen Strom, Erdgas, - oder Wasserzähler handelt,
    • wie die Zählernummer lautet,
    • wie hoch der Zählerstand ist,
    • wann Sie den Zähler abgelesen haben (Ablesedatum).

    Beachten Sie bitte, dass die Stadtwerke Wolfhagen nur in Wolfhagen und seinen Ortsteilen Wasserversorger sind, Sie uns also auch nur für hiesige Verbrauchsstellen den Stand des Wasserzählers mitteilen müssen.

    Vielen Dank!

      1. Angaben zu Person und Verbrauchsstelle2. Abgelesene Zählerstände

      Anrede (Pflichtfeld)

      Art des Zählers*

      (Pflichtfeld)

      Weitere Zähler

      Art des Zählers

      Art des Zählers

      Art des Zählers

      Art des Zählers

      Teilnahmebedingungen

      Gewinnen Sie Karten fürs die Waldbühne Niederelsungen und das Country-Festival in Wolfhagen 2025

      Die Stadtwerke Wolfhagen GmbH verlost

      • 4 mal 2 Eintrittskarten für "Shakespeare in Love" auf der Waldbühne in Niederelsungen am 22. Juni 2025 und
      • 5 mal 2 Eintrittskarten für das Country-Festival in Wolfhagen, das von 20. bis 22. Juni stattfindet.

      Teilnahme ab 18 Jahren über das Formular auf der https://www.stadtwerke-wolfhagen.de/gewinnspiel.

      Späteste Teilnahme: 15. Juni 2025; 23:59 Uhr. Es zählt der protokolierte Absendezeitpunkt des Formulars.

      Die Gewinner werden durch zufällige Ziehung aus allen Teilnehmern ermittelt und telefonisch über ihren Gewinn informiert.

      Die Gewinner werden am 16.  Juni 2025 informiert. Gewinne, die bis 18 Juni 2025, 12.30 Uhr nicht beansprucht werden, werden erneut verlost.

      Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

      Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

      Mitarbeitende der Stadtwerke Wolfhagen GmbH und der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH und ihre Angehörigen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

      Beachten Sie die Datenschutzhinweise.

      #25JahreSWW - hier geht es zum Foto-Wettbewerb mit tollen Preisen aus der Region.

      Beachten Sie die Datenschutzhinweise.

      WhatsApp-Service der Stadtwerke Wolfhagen

      Chatten Sie mit Ihren Stadtwerken: Speichern Sie einfach unsere Nummer 05692 -99 634 99 in Ihren Kontakten und schreiben Sie uns oder senden Sie uns ein Bild.

      (Anrufe per WhatsApp können wir leider nicht beantworten).

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