Strom: Grund- und Ersatzversorgung
Die Grund- und Ersatzversorgung stellt die Strombelieferung in gesetzlich geregelten Fällen sicher.
Die Grundversorgung betrifft Haushaltskundinnen und Haushaltskunden, die Strom in Niederspannung zu den veröffentlichten allgemeinen Preisen und Bedingungen des örtlichen Grundversorgers beziehen. Ein Grundversorgungsvertrag kann beispielsweise entstehen, wenn nach einem Einzug Strom verbraucht wird, ohne dass zuvor ein anderer Stromliefervertrag abgeschlossen wurde.
Die Ersatzversorgung greift vorübergehend, wenn Strom aus dem Netz entnommen wird, dieser Verbrauch aber keinem bestehenden Liefervertrag oder Stromlieferanten zugeordnet werden kann. Das kann beispielsweise nach einer unerwarteten Beendigung eines bisherigen Lieferverhältnisses eintreten. Die Ersatzversorgung endet mit Beginn eines neuen Liefervertrags, spätestens jedoch nach drei Monaten.
Die Stadtwerke Wolfhagen sind Grundversorger für Strom in Wolfhagen und Habichtswald. Auf den folgenden Seiten finden Sie die jeweils gültigen Preise, Bedingungen und weiteren Informationen.
Hinweis: Die Abbildungen zur Grund- und Ersatzversorgung, Versorgungssicherheit, sowie Ersatzversorgung Strom RLM und Grafiken sind KI-generierte Symbolbilder.





