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Stadtwerke Wolfhagen Portal

Seit dem 26. Juni ist das komplett überarbeitete Online-Kundenportal der Stadtwerke Wolfhagen online. Wer in letzter Zeit das Portal genutzt hat, kann mit den bekannten Zugangsdaten auch das „neue“ Portal nutzen.

Alle anderen Kundinnen und Kunden können sich schnell und bequem neu registrieren. Aus Sicherheitsgründen wurden ältere Zugänge entfernt. Wir bitten für diesen Schritt um Verständnis.

Zum Kundenportal

Woher kommt in Zukunft unsere Energie? Wie gelingt in Zeiten vermehrter Extremwetterereignisse eine nachhaltige Wasserversorgung? Große Fragen, die sich im Alltag jedes einzelnen bemerkbar machen. Die Wolfhager Versorgungsunternehmen Stadtwerke Wolfhagen und Regionalwerke Wolfhager Land (RWL) möchten darüber mit den Wolfhager Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch kommen. Am 18 Juni laden sie von 11 bis 17 Uhr in die Siemensstraße 10 zum Tag der offenen Tür ein.

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Die Strompreisbremse entlastet im Wolfhager Land nur Stadtwerke-Kunden, die in Wolfhagen oder Habichtswald in die Grundversorgung gefallen sind. Die Bundesregierung senkt für 80 Prozent ihres Jahresverbrauch den Brutto-Arbeitspreis inklusive Umsatzsteuer auf 40 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Der Referenzpreis der Erdgaspreisbremse liegt bei 12 ct/kWh und gilt ebenfalls für 80 Prozent des Verbrauchs. Hiervon profitieren nahezu alle Erdgaskunden des Wolfhager Versorgers. Die Differenz zum Brutto-Arbeitspreis zahlt auch hier der Staat.

Für Kunden unterhalb der Referenzpreise läuft alles wie bisher. Stadtwerke-Geschäftsführer Alexander Rohrssen sieht die Preispolitik des Wolfhager Versorgers bestätigt: „Statt für 80 Prozent des Jahresverbrauchs entlastet zu werden, zahlen diese Kunden für 100 Prozent den günstigeren Preis.“ Zugleich ist er froh, dass die Erdgaskunden entlastet werden. „Die Entwicklung der Erdgaspreise verlief im letzten Jahr leider noch negativer als die der Strompreise. Nach wie vor liegt das Preisniveau um ein Vielfaches über dem des Jahres 2020.“

Jeder Kunde, der entlastet wird, bekommt in Kürze ein Schreiben mit detaillierten Informationen, zum Beispiel zur berechneten monatlichen Entlastungssumme. Diese wird mit den monatlichen Abschlagszahlungen verrechnet. Im März, wenn der Abschlag für Februar fällig wird, ziehen die Stadtwerke die Entlastungsbeträge für Januar und Februar ab. Im Anschluss sinkt der Abschlag um den einfachen Entlastungsbetrag: Im April wird vom Abschlag für März die Entlastung für März abgezogen.

Warnung vor „schwarzen Schafen“

Dass viele Kunden noch kein Schreiben bekommen haben, hat vielerorts Betrüger auf den Plan gerufen: Sie behaupten, der lokale Versorger wolle den Kunden die Entlastung vorenthalten, weshalb die Kunden wechseln sollten. Die Stadtwerke raten dringend zur Vorsicht. „Geben Sie keine Daten am Telefon heraus. Vor allem die Zählernummer sollten Sie nicht weitergeben – diese Information macht es oft möglich, einem Verbraucher einen Vertrag unterzuschieben.“

Fragen zur Entlastung und zu den Tarifen der Stadtwerke beantwortet der Kundenservice telefonisch unter der Nummer 05692 99 634 – 0 und per E-Mail an kundenservice@stadtwerke-wolfhagen.de.

Energie 2000 e.V. – Die Energieagentur im Landkreis Kassel sucht im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projektes „Klimaresiliente Stadt-Umland-Kooperation. Kooperative Lösungen für eine lokale Wärmewende“ (Förderkennzeichen 03SF0686A, Laufzeit 01.08.2022-31.07.2024) interessierte Personen, die Fragen zu ihrer Energieversorgung und zum Energiesparen beantworten möchten.

Das Ausfüllen des Fragebogens nimmt nur 5 Minuten Zeit in Anspruch.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Hier geht es zum Fragebogen: https://survey.lamapoll.de/Kurzfragebogen-zur-Energie–und-W-rmewende-Energie-2000-Wolfhagen

Die Preise an den Energiemärkten stiegen in den letzten 16 Monate stetig und haben ein beispielloses Niveau erreicht. Dies hat auch entsprechende Auswirkungen auf die Preisgestaltung der Stadtwerke Wolfhagen GmbH für das Jahr 2023. Als kommunalem und bürgernahem Energieversorger im Besitz der Stadt Wolfhagen und der BürgerEnergieGenossenschaft Wolfhagen eG fällt uns der Schritt einer solch massiven Preisanpassung nicht leicht. Er ist jedoch unumgänglich.

Mit der Anhebung der Arbeitspreise geben wir vor allem die gestiegenen Beschaffungskosten weiter. Preissteigernd wirken darüber hinaus die Netzentgelte, die 2023 spürbar über dem Wert von 2022 liegen.

Die Preisanpassung beschränkt sich auf das Notwendige. Jede verantwortliche Stelle und insbesondere beide Gesellschafter der Stadtwerke Wolfhagen GmbH lehnen ein Ausnutzen der Energiekrise zu Profitmaximierung entschieden ab. Ein solches Vorgehen wurde in den vergangenen Wochen auf Basis von Berichten diverser Medien pauschal sämtlichen Versorgern unterstellt. Diese verallgemeinernde Berichterstattung rückt die kommunalen Versorgerfamilie in ein völlig falsches Licht.

Ende Dezember 2022 stehen die Gesetze zur Strom- und Erdgaspreisbremse kurz vor der Verabschiedung. Sie enthalten auch Vorgaben zu Preisgestaltung für Energieversorger wie die Stadtwerke Wolfhagen. Zugehörige Informationen zum Bremsmechanismus werden nach Verabschiedung der Gesetzespakete für alle Kunden bereitgestellt.

Fakt ist: Auch mit den Gesetzen zur Strom- und Gaspreisbremse sind Preiserhöhungen weiterhin möglich, wenn damit drastisch gestiegene Beschaffungskosten für die Beschaffung von Strom und Gas an den Energiebörsen weitergegeben werden oder Steigerungen sonstiger Preisbestandteile wie der Netzentgelte. Dies tun wir mit den angekündigten Preisen ab 1. Januar und wir behalten uns weitere Anpassungen im Verlauf des kommenden Jahres ausdrücklich vor. Die Preisentwicklung an den Beschaffungsmärkten bleibt volatil und nicht sicher prognostizierbar.

Dass der Gesetzgeber mit den Gesetzesvorhaben Maßnahmen ergreift, um ein Ausnutzen der aktuellen Lage und der Entlastungspakete zu verhindern, begrüßen wir ausdrücklich – auch die in den Medien diskutierte „Beweislastumkehr“. Damit ist gemeint, dass das Kartellamt Preise von Versorgern prüfen kann. Die Versorger sind dabei in der Pflicht, die Gründe für Ihre Preisanpassungen darzulegen.

Einer solchen Prüfung werden sich die Stadtwerke nicht verwehren.

Ist ein Widerspruch gegen die Energiepreise der Stadtwerke möglich?

Jeden Widerspruch, der uns erreicht, nehmen wir zur Kenntnis. Auswirkungen auf den Energiepreis, zu dem wir einen Kunden beliefern, hat der Widerspruch aber nicht. Es bleibt bei den zuletzt angekündigten Konditionen.

Wir gehen davon aus, dass die Bundesregierung / die Bundeskartellbehörde eine Preisprüfung für alle Energieversorger vornimmt, so dass ein Einzelwiderspruch nicht notwendig ist. Sollte das Bundeskartellamt die Missbräuchlichkeit feststellen, gehen wir davon aus, dass der Versorger angewiesen wird, den festgesetzten Preis für alle Kunden abzurechnen.

Indem Sie auf einen ohnehin nahezu folgenlosen Widerspruch verzichten, ersparen sie sich und uns Aufwand.
Auch Verbraucherschützer empfehlen aktuell keinesfalls den Widerspruch.

Sind Abschlagserhöhungen legitim?

Abschlagsänderungen im Zuge von Preisanpassungen sind legal und auch sinnvoll. Wir berechnen die Höhe der Abschläge so, dass die Zahlungen genügen, um den im Lieferjahr erwarteten Verbrauch zu bezahlen. Mit der Jahresverbrauchsabrechnung für das Jahr 2022 berechnen wir neue Abschläge für 2023. Dabei dienen uns die neuen Preise und der Verbrauch 2022 als Berechnungsgrundlage.

Wir raten angesichts der geänderten Preise ausdrücklich davon ab, der Neuberechnung zu widersprechen. Bei gleichbleibendem Verbrauch kann dieses Handeln zu hohen Nachzahlungen führen, welche dann in einer Summe fällig werden. Über die Höhe Ihres Abschlags sprechen wir gerne mit Ihnen. Änderungen der Abschlagshöhe sind grundsätzlich immer möglich.

Wie bilden sich die Strompreise am Markt?

Gerne geben wir Ihnen einige Hinweise zur Entstehung der Strompreise:

In unserer Funktion als Energielieferant beziehen wir Strom entweder direkt vom Erzeuger oder über die Börse. Herbei bildet sich der Preis – unabhängig vom Vertriebsweg – anhand des Merit Order Prinzips: Das teuerste Kraftwerk, das zu Deckung des Bedarfs benötigt wird, setzt den Preis für alle. Da Erdgas infolge des Ukraine-Krieges sehr teuer geworden ist, ist auch die Stromerzeugung aus Erdgas sehr teurer und sorgt durch den Merit Order Effekt für eine Steigerung der Kosten des Strompreises insgesamt. Dass es zu der sehr deutlichen Preissteigerung gekommen ist, hat hierin seinen Grund.

Wie alle anderen Stadtwerke auch beschaffen wir strukturiert, also die meisten Mengen lange Zeit im Voraus. Um auch dabei Preisrisiken im Interesse unserer Kundinnen und Kunden zu begrenzen, erfolgt das nicht für alle Mengen auf einmal, sondern zeitversetzt zum Zweck der Risikostreuung.

Anhaltende Preissteigerungen aber auch bleibende Preissenkungen kommen auf die Art meist zeitverzögernd bei den Bestandskunden der Stadtwerke Wolfhagen an. Der Anschein eines plötzlichen, immensen Preissprungs ist aus unserer Sicht auch hierin begründet.

Auf der Seite der Strombörse EEX (https://www.eex.com/de/marktdaten/strom/futures) können Sie das aktuelle Preisniveau für die Beschaffung neuer Strommengen für 2023 nachvollziehen. Am 6. Dezember beispielsweise lagen die reinen Beschaffungskosten hier zwischen rd. 36 ct/kWh und rd. 46 ct/kWh.

Da wir für das Folgejahr bereits in der Vergangenheit Mengen beschafft haben, müssen wir dieses Niveau nicht an unsere Kunden weitergeben. Zum Vergleich: In den Stromtarifen der Bestandskunden veranschlagen wir für die Beschaffung rund 22 ct/kWh. Dass wir für Neukunden mit den wesentlich höheren aktuellen Beschaffungskosten rechnen müssen, zeigt sich deutlich am Preis, der bei über 50 ct/kWh liegt.

Die Übersicht zeigt beispielhaft die Zusammensetzung des Strom-Arbeitspreises in Wolfhagen. Einige der staatlich regulierten Preisbestandteile können in anderen Netzgebieten abweichen.

Preisbestandteile Arbeitspreis (Stand Dezember 2022); Preis ab 1. Januar 2023 in 34466 Wolfhagen

Summe staatlich regulierter Preisbestandteile = 10,96 ct/kWh

Nettopreis = 33,40 ct/kWh

Bruttopreis = 39,75 ct/kWh